Bundesgesundheitsministerium

Gutscheinversand für FFP2-Masken verzögert sich

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34 Millionen über 60-Jährige und Risikoerkrankte warten noch auf ihre Gutscheine für die FFP2-Masken, die sie in den Apotheken einlösen können. Die zweite Verteilaktion läuft jedoch nur schleppend an.

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus hat die Bundesregierung im Dezember 2020 damit begonnen, über 60-Jährige und Risikopatienten mit FFP2-Masken auszustatten. Ab dem 15. Dezember konnten sich die berechtigten Bürger gegen Vorlage ihres Personalausweises drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen.

Die Bundesdruckerei hat die fälschungssicheren Coupons gedruckt

In der zweiten Phase der Verteilaktion sollten im Januar alle über 60-Jährigen und chronisch Erkrankte zwei fälschungssichere Coupons per Post von ihren Krankenkassen erhalten. Dieser Gutscheinversand läuft laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) jedoch schleppend an. Seit dem 7. Januar dürfen Apotheken die kostenlosen Masken nämlich nur noch gegen einen Berechtigungsnachweis herausgegeben.

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) werden die Berechtigungsscheine seit dem 4. Januar an die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen durch die Bundesdruckerei ausgeliefert. Das BMG hatte die Bundesdruckerei zuvor beauftragt, 34,1 Millionen fälschungssichere Coupons zu drucken. Die Kosten für Druck und Design belaufen sich auf rund 9,3 Millionen Euro. Insgesamt zahlt der Bund 2,5 Milliarden Euro für die Maßnahme.

Berechtigt sind Bürger über 60 Jahre und Risikopatienten

Anspruch auf die Gutscheine haben Bürger über 60 Jahre und Risikopatienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Herz- oder Niereninsuffizienz, Zerebrovaskulären Erkrankungen, insbesondere Schlaganfall, mit Diabetes mellitus Typ 2, aktiv fortschreitenden oder metastasierten Krebserkrankungen sowie Patienten unter Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, Organ- oder Stammzellentransplantierte und Risikoschwangere.

FFP2-Masken schützen gut, weil sie Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft herausfiltern. Bei Tests müssen sie mindestens 94 Prozent von Testaerosole herausgefiltert haben.

Zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versprach am 18. Januar auf einer Pressekonferenz, dass 34 Millionen über 60-jährige und Risikopatienten in den kommenden Wochen zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen per Post erhalten. Diesen Gutschein können sie dann gegen Vorlage und nach Zahlung einer geringen Schutzgebühr in der Apotheke ihrer Wahl einlösen. Pro eingelöstem Coupon wird ein Eigenanteil von zwei Euro fällig.

Zuerst sind Personen ab 75 an der Reihe

Die Coupons werden in drei Wellen versendet: Zuerst erhalten sie Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren, im dritten Versand alle Versicherten ab 60 Jahren. Der erste Coupon kann in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 28. Februar in der Apotheke eingelöst werden, der zweite im Zeitraum 16. Februar bis 15. April.

Laut Spahn haben ihm der Großhandel und die Apotheker die Versorgung mit ausreichend FFP2-Masken zugesichert. 

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