Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in Deutschland (IGZ)

IGZ widerspricht Spahns Einschätzung zu Z-MVZ

mg/pm
Der Gesundheitsminister hat auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren als Notwendigkeit bezeichnet. Junge, insbesondere weibliche Zahnärzte fänden sonst keine Möglichkeit, ihren Beruf in angestellter Position auszuüben. "Das ist nicht nachvollziehbar," sagt Dr./RO Eric Banthien, Vorsitzender der IGZ.

"Selbst Einzelpraxen können inzwischen bis zu vier Zahnärztinnen anstellen", kommentiert Banthien die Einlassung des Ministers in einer Pressemitteilung der IGZ. "Bei weit über sechzigtausend zugelassenen Vertragszahnärzten haben wir Anstellungsmöglichkeiten genug."

Die IGZ erinnert daran, dass der Zweck Medizinischer Versorgungszentren ursprünglich die Verzahnung unterschiedlicher medizinischer Bereiche und der stationären mit der ambulanten Versorgung war. Nichts von alledem wird in einem rein zahnärztlichen MVZ erreicht, heißt es. "Und auch die Versorgung in der Fläche kann nicht dadurch verbessert werden, dass immer mehr Zahnärzte in Zentren zusammengefasst werden."

Sozialversicherungbeiträge verschwinden in Steuerparadiesen

Die Möglichkeit, rein zahnärztliche MVZ durch Krankenhäuser zu gründen, stelle eine Eintrittspforte für Fremdkapital dar. Die IGZ rügt, dass dies nicht nur die hochqualitative, flächendeckende Versorgung gefährde, sondern dass auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge durch Hedgefonds abgepumpt und im Endeffekt auf den Cayman Islands versteuert würden.

"Auch jeder Zahnarzt hat ein Interesse und das Recht, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen", sagt Banthien, "da hat der Herr Minister völlig recht. Aber wenn das Renditestreben anonymen Kapitals, in Gestalt eines kaufmännischen Leiters, den Zahnärztinnen und Zahnärzten eines MVZ Vorschriften bezüglich der Behandlung ihrer Patienten macht, hat das mit gerechter Entlohnung zahnärztlicher Leistungen überhaupt nichts mehr zu tun."

Die IGZ fordert, das Festhalten an rein zahnärztlichen MVZ zu überdenken. Diese Einrichtungen erfüllten keine notwendige Forderung, sie gefährden nur die qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung – und damit das Patientenwohl, so das Fazit.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.