Flächentarif versus Lohnuntergrenzen

Kabinett bringt Gesetz für höhere Pflegelöhne auf den Weg

pr/pm
Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht, mit dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) direkten Einfluss auf die Entwicklung der Löhne im Pflegebereich nehmen kann.

Das Gesetz dient der Umsetzung der im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Der Entwurf öffnet zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu gelangen:

1. Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, der sich auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Mit dem Gesetz wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.

"Es ist nun Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern zu verhandeln und gemeinsam zu entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen", sagte Heil dazu.

2. Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.

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