Kassen sollen mehr für die Prävention ausgeben

ck/pm
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention beschlossen: Die Krankenkassen sollen mit rund 420 Millionen Euro die Versicherten darin unterstützen, "ein gesundes Leben zu führen".

Zwei Schwerpunkte sind vorgesehen: die betriebliche Gesundheitsförderung und bessere Angebote zur Gesundheitsförderung in individuellen Lebenswelten, wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.

"Viele Krankheiten können vermieden werden, wenn frühzeitig auf bekannte Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder etwa auf psychische Belastungen Einfluss genommen wird", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sei es wichtig, frühzeitig gegenzusteuern.

Doppelt so viel für die Vorsorge

Die Krankenkassen sollen künftig nur noch qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen finanzieren. Für diese Leistungen sollen sie insgesamt doppelt so viel ausgeben wie bisher (aktueller Richtwert: jährlich 3,01 Euro je Versicherten; Richtwert ab 2014: jährlich 6 Euro je Versicherten).

Ab dem Jahr 2014 werden sie für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung jährlich mindestens 2 Euro je Versicherten ausgeben müssen (Ausgaben 2011: jährlich 0,61 Euro je Versicherten). Für Leistungen in den Lebenswelten der Versicherten sind jährlich mindestens 1 Euro je Versicherten vorgesehen (Ausgaben 2011: jährlich 0,33 Euro je Versicherten). Das ist das Dreifache im Vergleich zu heute.

Alle Krankenkassen tragen in Zukunft außerdem die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. So will das BMG die im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei U-Untersuchungen geschlossen.

Die Ärzte sollen die Versicherten auf der Grundlage der individuellen gesundheitlichen Risiken und Belastungen präventionsorientiert beraten. Am Ende dieser Beratung könne eine ärztliche Empfehlung für eine Präventionsmaßnahme stehen, heißt es im Entwurf. Ziel ist, mit den Angeboten gezielt die Menschen erreichen, die sie benötigen.

Angebote für Gestresste und Überarbeitete

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungssituationen vor. Sie sollen Präventionsangebote in kompakter Form fernab des Alltags, auch in anerkannten Kurorten, beanspruchen können. Dafür soll die Obergrenze des tägliches Zuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Bahr will die Länder und Kommunen, die Sozialpartner und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden Ständigen Präventionskonferenz einladen, um dauerhaft eine Plattform zu etablieren, die die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer nationaler Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele fördert.

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