Bundesversicherungsamt kritisiert Zusatzleistungen

Keine Homöopathie auf Kassenkosten mehr?

sg/pr
Das Bundesversicherungsamt (BVA) fordert, Zusatzleistungen der Krankenkassen auf Angebote zu begrenzen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen sei.

In einem mehr als 160-Seiten umfassenden Sonderbericht widmet sich das BVA dem Thema Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar habe sich die vor gut 25 Jahren installierte grundlegende Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung als Wettbewerbssystem bewährt. Dennoch sei „nicht alles Gold, was vermeintlich glänzt“, so der Bericht.

Besonders hat das BVA dabei das Thema Zusatzleistungen von Krankenkassen ins Visier genommen. Hintergrund: Bei den Kassenleistungen sind fünf Prozent als individuelle Leistungsangebote gestaltbar und damit als Wettbewerbsinstrument nutzbar. Hierzu zählen etwa die Satzungsleistungen, die Wahltarife und die Selektivverträge.

25 Jahre Wettbewerb in der GKV

Vor rund 25 Jahren, im Herbst 1992 verständigten sich die damalige christlich-liberale Bundesregierung, die SPD und die Bundesländer auf eine grundlegende Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie trat am 1. Januar 1993 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft. Kern der Reform war die Einführung des Wettbewerbs in das System der gesetzlichen Krankenversicherung mit freier Kassenwahl und dem Risikostrukturausgleich.

Quelle: BVA

Gerade diese Angebote sieht das BVA kritisch. Die von den Kassen angebotenen (zusätzlichen) Satzungsleistungen, Wahltarife, Bonusprogramme und Selektivverträge werden im Bericht offen hinterfragt. Sie „führen zu häufig nicht zu der vom Gesetzgeber gewollten tatsächlichen Verbesserung der Versorgung", sagte BVA-Präsident Frank Plate der FAZ. Das seien nur "scheinbare Leistungen". Denn sie würden "immer wieder vor allem dazu genutzt, neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu halten, ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen." Stattdessen fordert das BVA, Zusatzleistungen auf Angebote zu begrenzen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen sei.

Kritik an zusätzlichen Satzungsleistungen

Die Satzungsleistungen, bei denen Kassen die Kosten für Osteopathie oder künstliche Befruchtung übernehmen, hält das BVA für „umstritten“; rund 340 Millionen Euro haben die Kassen 2016 für derartige Leistungen ausgegeben.

In dem Bericht vermutet das BVA, dass „Wirksamkeit, Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit der Leistungen in der Regel eher eine untergeordnete Rolle spielen“. Dafür schafften sie aber gezielt Angebote, deren medizinische Wirksamkeit nicht sicher nachgewiesen oder Regelleistungen kaum überlegen ist.

Kritiker sehen die satzungsmäßigen Zusatzangebote aus sozialpolitischer Sicht ohnehin als problematisch an, weil Zusatzangebote Selektionsprozesse begünstigten, heißt es im Bericht. Auch der Gesetzgeber sei der Ansicht, dass durch die zusätzlichen Satzungsleistungen der solidarische Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Beziehern höherer und niedrigerer Einkommen sowie zwischen Ledigen und Familien mit Kindern beeinträchtigt würde.

In Interviews, die das BVA mit Krankenkassenvertreter für den Bericht geführt hat, berichteten „viele, dass sie zusätzliche Leistungen wie Osteopathie oder Homöopathie aufgrund des Drucks im Wettbewerb anbieten, obwohl sie selbst diesen Leistungsangeboten eher kritisch gegenüberstehen.“

Kritik an Bonusprogrammen

Hier stellt sich laut Bericht die Frage, inwieweit die Programme das Ziel des Gesetzgebers, das gesundheitsbewusste Verhalten aller Versicherten zu stärken, in der Praxis manifestiert hat. Vielmehr nutzen die Krankenkassen ihre Bonusprogramme vorwiegend dazu, junge, gesunde sowie sportliche Versicherte anzusprechen und an sich zu binden.

Bundesversicherungsamt (BVA)

Das BVA führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BVA wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

Zudem sei der Nutzen vieler angebotener Bonusprogramme nicht hinreichend qualitätsgesichert. Der Bericht führt als Beispiel das Erlangen eines nicht zertifizierten Sportabzeichens oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio an. Es sei aber nötig, dass die Versicherten zertifizierte Präventionsangebote für das Erlangen eines Bonus durchlaufen müssten. Zudem seien die Bonusprogramme aus Versichertensicht zu unübersichtlich und nur schwer zu durchblicken. Ein tatsächlicher Wettbewerb gehe dadurch verloren.

Kritik an Wahltarifen

Hier zeigt sich laut Bericht, dass sie die Wahlentscheidung der Versicherten für oder gegen eine Krankenkasse tatsächlich beeinflussen. Positiv sei zu vermerken, dass etwa der Wahltarif zur Kostenerstattung verhelfe, gutverdienende Versicherte im GKV-System zu halten.

Kritisch seien aber die Wahltarife zum Selbstbehalt, zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen und zur Kostenübernahme für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zu sehen, so der Bericht.

Systematische Bedenken bestehen für das BVA gegen die Wahltarife die gegen den Grundsatz der Solidarität verstoßen könnten. So seien Wahltarife mit geringen Teilnehmerzahlen regelmäßig defizitär und sind in der Folge zu schließen, fordert das BVA. Grund: Für das Defizit kommt am Ende nicht die Gemeinschaft der Wahltarifteilnehmer, sondern die Versichertengemeinschaft insgesamt auf. Generell stellt sich für das BVA die Frage, ob die Wahltarife in ihrer gegenwärtigen Form beibehalten oder teilweise aus dem Gesetz gestrichen werden sollten.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.