Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband

Konnektoren: KZBV erreicht deutlich höhere Pauschalen!

ck/pm
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Anpassung der Erstattungsspauschalen für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Damit besteht wieder Planungssicherheit für die Zahnarztpraxen.

So wird die Bruttopauschale für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro erhöht. Ab dem vierten Quartal 2018 wird eine neue Pauschale von 1.547 Euro festgelegt.

Die bisherige Regelung sah ab dem 3. Quartal 2018 eine Pauschale in Höhe von 720 Euro vor.

„Durch die neuen Erstattungspauschalen besteht jetzt endlich wieder Planungssicherheit für die Praxen bei der Anbindung an die TI", sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. "Wir hoffen allerdings sehr, dass nun auch endlich seitens der Industrie eine Marktvielfalt geschaffen wird, damit alle Praxen das passende Angebot wählen und entsprechende Verträge eingehen können, um an das Kommunikationsnetzwerk angeschlossen zu werden.“

Nach wie vor ist nur ein Anbieter am Markt

Nach wie vor gibt es nur einen Anbieter für die Konnektoren. Diese Situation sowie die aus der Preislage resultierende Unterfinanzierung ab dem dritten Quartal hatten eine Nachverhandlung der Erstattungspauschalen erforderlich gemacht. Die KZBV geht davon aus, dass innerhalb der kommenden Monate Konnektoren weiterer Hersteller von der gematik zugelassen werden.

KZBV und GKV-Spitzenverband wollen sich vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Marktsituation noch einmal über die geltende Vereinbarung verständigen und die Pauschalen gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen.

Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.

Die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur

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