Referentenentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz

Kooperationsverträge mit Pflegeheimen verbindlicher ausgestalten

pr/KZBV
Der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung von Pflegepersonal enthält auch Regelungen für Vertragszahnärzte: So soll die Verpflichtung von Pflegeheimen, Kooperationen mit Vertragszahnärzten zu schließen, verbindlicher ausgestaltet werden. Das heißt: engere Fristen, elektronische Kommunikation und Telemedizin.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf sieht die Stärkung des Pflegepersonals vor. Er enthält auch Regelungen für die vertragszahnärztliche Versorgung.

KZBV zum geplanten Gesetzesvorhaben

KZBV zum geplanten Gesetzesvorhaben

So sind in § 119b SGB V (Artikel Nr. 7) des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Um die Versorgung von Versicherten im Pflegeheim weiter zu verbessern, soll die Verpflichtung der Pflegeheime, Kooperationsverträge mit geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern zu schließen, verbindlicher ausgestaltet werden, indem die bisherige "Soll-Regelung" durch eine "Muss-Regelung" ersetzt wird.

  • Mit dem Ziel, die Entwicklung von Kooperationen zwischen Pflegeheimen und geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern zu beschleunigen, soll der Verpflichtung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, entsprechende Kooperationsverträge zu vermitteln, wenn Pflegeheime einen Antrag auf Vermittlung solcher Verträge gestellt haben, mehr Nachdruck verliehen werden, indem hierfür eine Frist von drei Monaten gesetzt wird.

  • Durch die Benennung einer verantwortlichen Pflegefachkraft soll die Zusammenarbeit zwischen einer stationären Pflegeeinrichtung und den mit ihr kooperierenden Ärzten erleichtert werden.

  • Die Selbstverwaltung soll verpflichtet werden, einheitliche Anforderungen für die elektronische Kommunikation zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den mit ihnen kooperierenden Ärzten sowie Zahnärzten zu bestimmen, damit diese elektronische Zusammenarbeit schnittstellen- und Sektor übergreifend erfolgen kann. Die Anforderungen sollen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, zugleich für den Spitzenverband der Pflegekassen, vereinbart werden. Ziel ist, dass sich die Telematikinfrastruktur zur zentralen Kommunikationsinfrastruktur für das Gesundheitswesen entwickelt. Daher sollte sie auch für die elektronische Kommunikation zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den mit diesen kooperierenden Ärzten und Zahnärzten genutzt werden, sobald sie für den Bereich der Altenpflege zur Verfügung steht.

  • Telemedizinische Dienste wie Videosprechstunden sollen im Rahmen der Zusammenarbeit Verwendung finden.

  • Um die Auswirkungen der Kooperationsverträge zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Vertragszahnärzten auf die vertragszahnärztliche Versorgung von Versicherten in Pflegeheimen zu überprüfen, erhalten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband den Auftrag, die Kooperationsverträge regelmäßig gemeinsam zu evaluieren.

Die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf findet am 11. Juli 2018 statt.

Die KZBV bereitet derzeit eine ausführliche Stellungnahme dazu vor.

Kasten: Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) -Das ist vorgesehen

Kasten: Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) -Das ist vorgesehen

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