Approbationsordnung für Zahnärzte

Neue ZApprO ohne Zustimmung des Bundesrats?

ck/pm
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Darin wird auch geregelt, dass der Erlass der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) ohne die Zustimmung des Bundesrats erfolgen soll. Das Problem ist: Eben diesem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen.

Wörtlich heißt es im Entwurf: "Darüber hinaus wird durch eine Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde der Erlass der Approbationsordnung für Zahnärzte vereinfacht."

Ziel sei, mit der Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in Artikel 17 im Sinne einer Verfahrenserleichterung und -flexibilisierung eine schnellere Verordnungsgebung der ZApprO zu erreichen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründet diesen Vorstoß mit der fachlichen Weiterentwicklung der Zahnmedizin und den veränderten Anforderungen einer modernen und interdisziplinären Lehre zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Patienten.

Das Gesetz ist allerdings im Bundesrat zustimmungspflichtig. In Kraft treten soll es voraussichtlich Mitte dieses Jahres.

Mit dem GSAV soll der Bund künftig mehr Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landesbehörden soll verbessert und die Kontrolldichte erhöht werden. Auch bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten soll der Bund künftig beteiligt werden.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.