Verhältnismäßigkeitsprüfung

Trilogverhandlungen abgeschlossen: Endgültige Einigung auf Sonderregeln für Gesundheitsberufe

nb/pm
Nach langwierigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe geeinigt.

Im Rahmen der dritten Trilogsitzung zum Vorschlag über die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung haben sich die EU-Politiker am 20. März geeinigt: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung betrifft damit nun "jegliche neue beschränkende Reglung im Bereich der Berufsreglementierung", teilte die EU-Kommission mit und sei Teil des im Januar 2017 vorgelegten Dienstleistungspakets der Kommission.

Für die Gesundheitsberufe wurden Sonderregeln bereits vereinbart. "Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig", heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. "Dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten." Allerdings müsse ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.

Die Bundeszahnärztekammer hatte sich explizit für Sonderregeln ausgesprochen und die ursprüngliche Fassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für alle Berufe scharf kritisiert. Denn in Deutschland werden Berufsvorschriften bereits auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft – durch die Berufskammern, die Selbstverwaltung sowie die Landes- und die Bundesregierung – und das verpflichtend auf Basis des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise des Europäischen Gerichtshofs.

Dr. Andreas Schwab, Berichterstatter des Parlaments und Mitglied im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO), hatte sich ebenfalls dafür eingesetzt, dass der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission politisch entschärft wurde. "Die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss auch heute schon bei jeder neuen Berufsreglementierung durchgeführt werden. Insofern wird sich in Deutschland nichts ändern. In den Verhandlungen hat das Parlament aber erfolgreich darauf bestanden, dass die Patientensicherheit der Medizinischen Heilberufe, die einen besonderen Beurteilungsspielraum bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung begründet, auch im verfügenden Teil der Richtlinie hervorgehoben wird", sagte Schwab nach den Trilogverhandlungen.

Der in den Trilogverhandlungen gefundene Kompromiss steht noch unter dem Vorbehalt der förmlichen Annahme, das heißt der noch zu konsolidierende Richtlinientext muss durch das Europäische Parlament sowie den Rat gebilligt werden.

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