"Ungeeignete Maßnahmen"

ck/pm
Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) und die Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH) haben den Referentenentwurf des BMG für ein Präventionsgesetz scharf kritisiert.

Die Maßnahmen allerdings, die die Bundesregierung in ihrem kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Präventionsgesetz vorschlägt, seien ungeeignet, die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Die Vorschläge berücksichtigten zu wenig den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bleiben hinter dem bereits heute bestehenden Konsens über eine sinnvolle Gesundheitsförderung zurück.

Lebens- und Umweltbedingungen verbessernEs sei wissenschaftlich unumstritten, dass Lebensbedingungen, Bildung und Einkommen für die Gesundheit des Einzelnen entscheidend sind. Dies wird aber im Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende der DGPH, Prof. Dr. Beate Blättner: "Präventionsstrategien dürfen nicht nur das Verhalten der Einzelnen im Blick haben, sondern müssen auch auf die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen abzielen.“ Beispiele seien Lärmschutz, gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen oder gesundes Schulessen.

Blättner fordert überdies Unterstützung für sozial benachteiligte Gruppen wie Langzeitarbeitslose, prekär Beschäftigte oder Alleinerziehende, die aufgrund ihrer geringen Ressourcen am meisten von Krankheit bedroht sind. "Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt zu sehr auf medizinischer Vorsorge und betont einseitig die Eigenverantwortung des Individuums“, kritisiert die erste Vorsitzende des DNEbM, Dr. Monika Lelgemann.

Wirksamkeit der Programme überprüfen

Bereits heute gebe es zahlreiche Früherkennungsuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche oder ältere Menschen richten, deren Wirksamkeit nicht belegt sei. Deshalb fordert das Netzwerk evidenzbasierte Medizin eine wissenschaftliche Überprüfung bereits vorhandener Programme.

Neue Präventionsmaßnahmen müssten vor der allgemeinen Einführung auf ihren Nutzen, Schaden und die entstehenden Kosten geprüft werden. Jede zukünftige Präventionsstrategie bedürfe einer unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung im Sinne einer Qualitätssicherung. Dieser Aspekt werde im Referentenentwurf kaum berücksichtigt.

Anspruch auf Information

Medizinische Früherkennungsuntersuchungen richten sich an gesunde Menschen, die in der Regel bislang kaum aufgeklärt darüber würden, dass ein Test nutzen, aber auch schaden kann. "In einem Präventionsgesetz muss deshalb ein Anspruch auf eine verständliche wissenschaftsbasierte Information festgeschrieben werden, damit sich die Verbraucher und Verbraucherinnen zukünftig informiert entscheiden können“, fordert Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser, Sprecherin des DNEbM-Fachbereichs "Patienteninformation und Patientenbeteiligung“. "Schließlich geht es nicht nur um "Wissen“, sondern auch um "Befähigung“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der erste Schritt dazu wäre die Bürger und Bürgerinnen als Subjekte ernst zu nehmen."

Versicherte bezahlen

Für die Präventionsmaßnahmen sollen die gesetzlich Versicherten zur Kasse gebeten werden: sechs Euro pro Versicherten sind nur für das Jahr 2014 vorgesehen.

  • ImDNEbMhaben sich Wissenschaftler aus medizinischen, pflege- und gesundheitswissenschaftlichen Fakultäten, praktizierende Ärzte und sowie Vertreter anderer Gesundheitsberufe zusammengeschlossen.

  • DieDGPH e.V.ist die Dachgesellschaft von Fachgesellschaften und Institutionen, die sich mit Public Health beschäftigen.

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