Verbändeanhörung zum Referentenentwurf

Viel Lob und Kritik zur Notfallreform

pr/pm
Bei der gestrigen Anhörung zur Reform einer Notfallversorgung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gab es seitens der Verbände viel Lob und Tadel. Für die Mediziner positiv: Der Sicherstellungsauftrag liegt weiter bei den K(Z)Ven.

Die Richtung stimme, auch wenn einige Details noch einer Überarbeitung bedürfen, kommentierte die KBV den geplanten Referentenentwurf und unterstützte damit das Ziel des Gesetzgebers, die ambulante und stationäre Notfallversorgung besser zu verbinden.

„Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante notdienstliche Versorgung liegt demnach weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen", sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. "Das ist richtig. Eine Aufspaltung würde zu ineffizienten Doppelstrukturen führen und große Probleme mit sich bringen.“

Dennoch fordert die KBV einige Klarstellungen im Gesetz: Die KVen hätten bereits zahlreiche regional passende Angebote und Strukturen auch an und mit den Krankenhäusern eingerichtet. Es müsse immer darauf geachtet werden, dass bei der Notfallreform auf diese bestehenden Strukturen aufgebaut werde. Das umfasse die bestehenden Portal- und Notdienstpraxen genauso wie das Angebot fachspezifischer Leistungen, beispielsweise von augenärztlichen Bereitschaftsdiensten.

Zudem fordert die KBV eine Klarstellung zur Leitungsfunktion des geplanten Integrierten Notfallzentrums (INZ) durch die KV. Diese sollte sich auf die organisatorische Leitung der ambulanten - also der den Teil der Sicherstellung der ambulanten Versorgung betreffenden - Notfallversorgung des INZ beziehen. Klärungsbedarf besteht aus Sicht der KBV vor allem im Hinblick auf eine vollständige Finanzierung der Leistungsangebote. Dies sei im Gesetzesentwurf nicht eindeutig festgelegt.

Große Chancen für eine Verbesserung der Notfallversorgung sieht auch der GKV-Spitzenverband. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Wir müssen die Versorgungsstrukturen grundlegend weiterentwickeln, damit die Menschen die Hilfe erhalten, die sie benötigen - und zwar dort, wo sie sie erwarten. Mit dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf sehe ich die große Chance, die Akut- und Notfallversorgung der Menschen deutlich zu verbessern.“

Die neuen Integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern werden nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes für klare Verhältnisse sorgen: Gleich bei der Ankunft werde ein Patient in die richtige Versorgungsebene geleitet: Leichtere Fälle würden von ambulant tätigen Ärzten direkt vor Ort behandelt, ernste Notfälle sofort in die Krankenhaus-Notaufnahme geleitet.

Die Krankenhäuser sieht der Verband in der Pflicht, mit den KVen zusammenzuarbeiten und zu einer erfolgreichen Notfallversorgung beizutragen. Denn nur dann können die häufig mit leichten Fällen konfrontierten Notaufnahmen der Kliniken entlastet und damit die schnelle Versorgung von Notfällen verbessert werden. Stoff-Ahnis: „Wer ambulant behandelt werden kann, gehört weder in die Notaufnahme noch in ein Krankenhausbett. Wer hingegen mit Blaulicht in die Klinik kommt, wird auch künftig ohne Umweg sofort in der Notaufnahme versorgt“. Stoff-Anis betonte, dass künftig der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Notfallzentren festlegen sollte, um bundesweit gleichwertige Versorgungsstrukturen zu gewährleisten.

Der Marburger Bund (MB) hält den Gesetzesentwurf für stark verbesserungswürdig. Vor allem die Konstruktion der Integrierten Versorgungszentren ist für den Verband nicht tragfähig. Er hält es aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht für sinnvoll, wenn zur Zusammenarbeit des Notdienstes der KV und der Notfallambulanz des Krankenhauses räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen errichtet und betrieben werden müssen, heißt es in der Stellungnahme. Mit einem solchen Konstrukt würde eine gänzlich neue Versorgungseinheit mit eigener Rechtsform entstehen. Abgesehen von den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen würde regionalen Erfordernissen und bereits vorhandenen, bewährten Strukturen sowie unterschiedlichen personellen Ressourcen kaum mehr Rechnung getragen werden können, moniert der MB.

Skeptische Töne kommen auch vom Hartmannbund, der in einem zentralen Punkt der geplanten Reform zum Umdenken auffordert. „Wenn wir es für richtig halten, dass die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung in ärztliche Hand gehört, und wenn wir uns darüber einig sind, dass es vor allem auch Ziel der Reform sein sollte, die Passgenauigkeit der Versorgung zu erhöhen und Redundanzen zu vermeiden, dann heißt das für uns gleichzeitig, dass die fachliche Verantwortung in den vorgesehen Integrierten Notfallzentren auch von allen Ärzten gemeinsam übernommen wird und nicht allein auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen werden sollte“, rügt der HB-Vorstand.

Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesvorschlags fordert Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Als medizinisch geradezu abwegig und ökonomisch irrational sieht er die Rolle, die den KVen in den Ambulanzen der Krankenhäuser zugeordnet werden soll. Baum: „Niedergelassene Ärzte und KVen können gerne Kooperationspartner von Krankenhäusern sein, aber niemals gesetzlich vorgeschriebene Mitbetreiber von Einrichtungen der Krankenhäuser“, stellte Baum klar.

Die Umfirmierung bestehender Krankenhausambulanzen in eigenständige Betriebe schaffe neue Schnittstellenprobleme und unwirtschaftliche Doppelstrukturen. Geradezu grotesk und ein Affront ist es für Baum, Einrichtungen der Krankenhäuser der medizinischen Leitung durch KVen zu unterstellen. Offensichtlich werde hier die Fehleinschätzung des Sachverständigenrats übernommen, Krankenhäuser würden ambulante Notfälle überversorgen.

Die mit der Reform vorgesehene Konzentration der ambulanten Notfallstellen auf weniger als die Hälfte der Kliniken, die heute mit ihren Ambulanzen zur Verfügung stehen, würde laut DKG die Überbelastung und Wartezeiten noch verstärken und die Sicherheit der Versorgung schwächen. Die Entscheidung, welche Krankenhäuser in Zukunft als Integrierte Notfallzentren die Leistungen erbringen sollen, auf ein Gremium zu übertragen, das von KVen und Krankenkassen mehrheitlich besetzt ist, verstoße zudem gegen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung.

Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung

  • Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) sollen in Zukunft die zentrale Lotsenfunktion für Hilfesuchende in medizinischen Notsituationen übernehmen. Bei einem Anruf unter der Rufnummer 116 117 oder unter der Notrufnummer 112 sollen alle Patientinnen und Patienten in Not schnell die erforderliche Hilfe erhalten. Dies kann die Notfallversorgung vor Ort, eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst sein.

  • Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen an ausgewählten Krankenhäusern eingerichtet werden. Sie sollen den Patienten an 24 Stunden, sieben Tage in der Woche als erste Anlaufstelle für die Notfallversorgung dienen. In den INZ soll künftig entschieden werden, ob Patienten stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden.

  • Wie die integrierten Notfallzentren ausgestattet werden sollen (Personal und Apparate), wie das Verfahren der Ersteinschätzung gestaltet werden soll und welchen Umfang die dort zu leistende notdienstliche Versorgung haben wird, soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – also von Vertretern der Ärzte und Krankenkassen – festgelegt werden.

  • Wo Standorte für die integrierten Notfallzentren entstehen, wird unter Beachtung der Planungsvorgaben des G-BA auf Landesebene festgelegt.

  • Die medizinische Versorgung am Notfallort und Rettungsfahrten werden künftig als eigenständige Leistungen der GKV anerkannt.

  • Die Vergütung der 112-Rettungsleitstellen durch die GKV erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Notfallleitsystems und wird pauschal je Hilfeersuchen mit den Krankenkassen vereinbart. Die für die Bildung eines gemeinsamen Notfallleitsystems erforderlichen Softwarelösungen für die Leitstellen werden aus Mitteln der GKV gefördert.

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