Bundesgesundheitsministerium (BMG)

Virus im Gepäck? Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten!

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt die Corona-Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und, dass die Pandemie-Bekämpfung ein Teamspiel und ein Langstreckenlauf bleibt.

Am Vormittag gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Update zu den aktuellen Infektionsgeschehen und zur nationalen Teststrategie. Die drängendsten Fragen dabei: Wie gut ist Deutschland vorbereitet angesichts der steigenden Infektionszahlen im Land, den Reiserückkehrern und der Wiederöffnung von Schulen und Kitas? Und natürlich: Wer finanziert die Pflicht-Tests – auch langfristig?

Die steigende Zahl der Coronavirus-Infektionen sind zum einen durch die Erhöhung der durchgeführten Tests zu erklären – auch im Zuge der Reiserückkehrer und finden nach jetzigem Erkenntnisstand zum größeren Teil in Deutschland statt. Noch zeichne sich nicht wesentlich ab, dass vermehrt Infektionen aus dem Ausland mitgebracht würden. Um diese Entwicklung aber im Auge zu behalten, sind im Eiltempo die öffentlichen Teststationen an den Flughäfen und großen deutschen Bahnhöfen eingerichtet worden.

Ab Samstag sind alle Personen, die aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland einreisen, zu einem Test verpflichtet. Diesen können sie per Attest aus dem Reiseland nachweisen, direkt vor Ort zum Beispiel am Flughafen durchführen lassen oder schnellstmöglich selbst veranlassen. Koordiniert wird das über die Aussteigerkarten. So muss jeder Rückkehrer hier "... bis zu 14 Tage nach Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 vorliegen.

Personen, die kein solches Zeugnis vorlegen können, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung zu dulden, die auf die Feststellung des Vorliegens einer solchen Infektion gerichtet ist.", so die Erklärung des BMG. Wer sich nicht testen lässt, muss für zwei Wochen in Quarantäne. Bei Verstößen sind hohe Geldstrafen möglich, bis zu 25.000 Euro.

"Zumutbarer Eingriff in Persönlichkeitsrecht"

Spahn hält diesen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht für vertretbar, da es zum einem um die Sicherheit der Gesellschaft geht, die durch frühzeitige Erkennung von Infektionen besser gewährleistet werden könne. Zum anderen sei der Abstrich aus dem Rachen ein vergleichsweise kleiner Eingriff.

Die Tests sind kostenlos für den Einzelnen. Getragen werden die Kosten aktuell zum einen durch den Nachtragshaushalt. Hierüber fließen 3,5 Milliarden Euro Steuergelder zusätzlich in die gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus gehen die Steuerüberschüsse aus 2021 in die Kranken- und Pflegeversicherungen, um die Corona-bedingten Mehrausgaben – die nicht originär Ausgaben der Krankenkassen sind – entsprechend auszugleichen.

Und auch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird aktuell für die Tests verwendet. Die Tests sind also "... kostenlos für den Einzelnen, werden von uns allen getragen für den Schutz des Einzelnen, aber somit eben auch für den Schutz von uns allen. Denn es liegt in unser aller Interesse, Infektionen frühestmöglich zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen", so Spahn.

1.000 Neuinfektionen pro Tag schafft das Gesundheitssystem

Die AHA-Regel, also Abstand, Hygiene und Alltagsmasken, finden nach Spahns Einschätzung hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und sind vergleichsweise milde Maßnahmen, die effektvoll die Ausbreitung der Pandemie verhindern können. Sie werden noch über die nächsten Monate Teil des Alltags bleiben, in dem es darum geht "die richtige Balance zwischen Sicherheit und Alltagsleben" zu finden, erklärt der Bundesgesundheitsminister.

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