Debatte um kieferorthopädische Versorgung

Zahnärzteschaft widerspricht: "Nicht nachvollziehbare Kritik"

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Der Bundesrechnungshof sieht keinen nachgewiesenen Nutzen der kieferorthopädischen Versorgung. "Böse Abzocke mit unnützen Zahnspangen" titelte die Bild-Zeitung. Die Zahnärzteschaft hält dagegen.

Die Kritik kommt von bisher unbekannter Stelle: Der Bundesrechnungshof hat den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen in Zweifel gezogen. Die Krankenkassen würden jährlich über eine Milliarde Euro für KFO-Behandlungen aufwenden, heißt es in einem aktuellen Prüfbericht, obwohl deren medizinischer Nutzen nur unzureichend erforscht sei. "Vor allem eine fehlende Versorgungsforschung lässt es fraglich erscheinen, ob Krankenkassen kieferorthopädische Leistungen in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße erbringen", kritisieren die Kassenprüfer.

Zum Hintergrund: Am Dienstag hatte der Bundesrechnungshof seinen Ergänzungsband zum Jahresbericht 2017 veröffentlicht. In der "Bemerkung Nr. 9 - Nutzen kieferorthopädischer Behandlung muss endlich erforscht werden" prangern die Kassenprüfer an, dass bundesweite Daten - zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlungen, behandelte Altersgruppen, zugrunde liegende Diagnosen sowie die Zahl der abgeschlossenen Fälle und Behandlungsabbrüche - fehlen. Mit welchem Ziel und mit welchem Erfolg die Krankenkassen daher jährlich über eine Milliarde Euro für kieferorthopädische Behandlungen aufwenden, sei deshalb "nicht bekannt". "Bedenklich" sei laut Bundesgerichtshof dabei vor allem, dass unklar sei, "welche Selbstzahlerleistungen die Versicherten in Anspruch nehmen". Bei vielen dieser Leistungen würden "wissenschaftlich fundierte und für die Versicherten verständliche Angaben über deren Vor- und Nachteile" fehlen.

Hintergrund: Selbstzahlerleistungen

Hintergrund: Selbstzahlerleistungen

eine je nach Indikation festgelegte Mindesteinstufung des Behandlungsbedarfs anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) in Stufe 3,

die positive Erfolgsaussicht der Behandlung sowie

die Wirtschaftlichkeit der Behandlung.

Quelle: KZBV

Die Kritik sei "partiell nachvollziehbar, weitgehend jedoch unverständlich", äußerte sich der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) in einer Stellungnahme. "Wir sind schon sehr überrascht davon, mit welcher Leichtigkeit der Bundesrechnungshof einem seit Langem etablierten Fachgebiet der Zahnheilkunde die Existenzberechtigung abspricht", sagt Dr. Hans-Jürgen Köning, Bundesvorsitzender des BDK. Im Grunde nachvollziehbar sei für ihn der Aspekt, im Bereich der Kieferorthopädie existiere zu wenig Versorgungsforschung. "Aber", sagt Köning, "der medizinische Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen steht nach unserer Auffassung keinesfalls infrage." Sehr wohl würden ausreichend Studien existieren, die diesen Nutzen wissenschaftlich belegen.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) versteht die Forderung nach mehr Versorgungsforschung in der Kieferorthopädie und "unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen zur Verbesserung der Studienlage zu Nutzen und Wirksamkeit kieferorthopädischer Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen" – eine qualitativ hochwertige Versorgungsforschung gehöre da eben dazu.

Nicht nachvollziehbare Kritik: Krankenkassen genehmigen jede KFO-Behandlung auf der Bais eines Behandlungsplans

Die Gesellschaft widerspricht jedoch der pauschalen Behauptung, dass der Nutzen der kieferorthopädischen Therapie nicht gesichert sei. "Publikationen auf höchstem Evidenzniveau belegen beispielsweise, dass Fehlstellungen – vergrößerte sagittale Frontzahnstufen – unbehandelt derzeit weltweit für über 200 Millionen Verletzungen pro Jahr mit entsprechenden Folgekosten verantwortlich sind. Ebenso belegen Untersuchungen, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Frontzahntraumas bei dieser Form der Fehlstellung verdoppelt", heißt es in einer Stellungnahme.

"Nicht nachvollziehbar" für den BDK ist zudem die Kritik, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen kaum Einblick hätten, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen Patienten konkret versorgt werden. "Die Krankenkassen genehmigen jede kieferorthopädische Behandlung auf der Grundlage eines Behandlungsplans, in dem Diagnose, Art und Umfang der Behandlung usw. aufgeführt sind", betont Köning.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, stimmt dem ebenfalls zu: "Vor ihrer Entscheidung haben die Kassen die Möglichkeit, ein Gutachterverfahren einzuleiten. Die Ausgestaltung der Begutachtung ist zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vertraglich vereinbart. So werden die Begutachtungen dabei von Gutachtern vorgenommen, die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern und den Krankenkassen einvernehmlich bestellt werden", erläutert Eßer. Das zahnärztliche Gutachterwesen genieße bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz. "Es unterstützt insbesondere die Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität und ist für Patienten seit vielen Jahren ein anerkanntes Verfahren."

Außerdem haben KZBV und BDK - unter wissenschaftlicher Begleitung der DGKFO und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) - bereits 2016 zusätzliche Transparenz und Sicherheit geschaffen: Die Vereinbarung vom 18. November 2016 zur kieferorthopädischen Behandlung bei GKV-Patientinnen und Patienten unterstreiche den "grundsätzlichen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung", betont Eßer. "Darüber hinaus schafft die Regelung auch Rechtssicherheit für Kieferorthopäden und kieferorthopädisch tätige Zahnärzte."

Eigeninitiative: Die Zahnärzteschaft sorgt für mehr Transparenz

So bekennen sich alle Kieferorthopäden und alle kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte nach der Vereinbarung dazu, den Patienten in der GKV eine zeitgemäße Vertragsleistung anzubieten, die den aktuellen Behandlungsrichtlinien entspricht und gute Behandlungsergebnisse ermöglicht. "Erst nach erfolgter Aufklärung und auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten können dann auch solche Leistungen angeboten und erbracht werden, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen", sagt Eßer.

Im Bericht des Bundesrechnungshofs heißt es dazu, man "befürwortet, dass Verbände der Zahnärztinnen und Zahnärzte die kieferorthopädischen Leistungen transparenter gestalten möchten". Der Bundesrechnungshof hält dies jedoch für nicht ausreichend: Für eine umfassende Versorgungsforschung in der Kieferorthopädie müsse bekannt sein, welche Selbstzahlerleistungen die einzelnen Versicherten konkret erhalten haben. Das BMG dürfe es nicht bei "ungeprüften Selbstverpflichtungen der Leistungserbringer belassen".

Der BDK bewertet die - "unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten hoch problematische" - Forderung des Bundesgerichtshofs kritisch: "Die DGKFO hat klargestellt, dass der BEMA nach wie vor standardgerecht sei und eine ausreichende, wirtschaftliche und notwendige Versorgung der Versicherten gewährleiste. Darüber hinausgehende Leistungen seien oftmals wünschenswert, könnten aber nicht zulasten der Solidargemeinschaft erbracht werden", heißt es in der Stellungnahme. Köning unterstreicht: "Es muss gewährleistet bleiben, dass Entscheidungen des Patienten über individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL- oder Zusatzleistungen) ausschließlich zwischen ihm und seinem behandelnden Arzt vereinbart werden. Daten hierüber dürfen das Behandlungsverhältnis nicht verlassen."

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