1. Indikationskriterien zur Testung
Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, werden die Indikationskriterien zur Testung auf das Virus ausgeweitet. Bislang übernahmen die Krankenkassen die Kosten für Tests nur bei Patienten, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) genannten Risikogebiet waren, zum Beispiel in der chinesischen Stadt Wuhan oder in der italienischen Region Lombardei, und entsprechend Symptome aufwiesen.
Mit der neuen Regelung, obliegt die Entscheidung den Ärzten, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht. Als Orientierungshilfe dient das Schema des RKI zur Verdachtsabklärung, das auf den Internetseiten des Instituts und der KBV zu finden ist.
2. Patienten sollten im Verdachtsfall erst in der Praxis anrufen
Patienten, die sich im Verdachtsfall an einen Arzt wenden, wird dringend geraten, zuerst in der Praxis anzurufen. Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben, wie bei anderen infektiösen Patienten.
3. Ärzte müssen nur begründete Verdachtsfälle melden
Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung - inklusive dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Person - muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Montgomery warnt vor Panik
Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Prof. Frank Ulrich Montgomery, warnt davor, in Panik zu verfallen. Eine Virusinfektion mit SARS-CoV-2 verlaufe in 80 Prozent der Fälle harmlos und lediglich mit erkältungsähnlichen Symptomen. Das neuartige Virus könnte in ein paar Jahren bereits zu den etablierten, grippeartigen Erkrankungen zählen, gegen die es eine Impfung gebe, sagte Montgomery der Passauer Neuen Presse. Mit einem Impfstoff sei jedoch erst in einem Jahr zu rechnen, da Labortechniken und das Zulassungsverfahren diese Zeit beanspruchen.
Um einen meldepflichtigen "begründeten Verdachtsfall" handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht mehr zu melden.
4. Praxen müssen Fälle kennzeichnen
Wichtig ist außerdem: Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sind mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen. Dies ist wichtig für die Erstattung der Behandlungskosten.
5. Organisation im Pandemiefall ist Ländersache!
Die Bundesregierung hat angesichts der Ausweitung der Infektionskrankheit einen Krisenstab eingerichtet. Auf einer Pressekonferenz teilten Innenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit, dass der Krisenstab sich unter anderem damit beschäftigen werde, wie die weitere Ausbreitung des Virus minimiert werden kann. Auch Großveranstaltungen sollten dann auf den Prüfstand kommen.
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Fachinformationen für Ärzte
Das Robert Koch-Institut erfasst auf seiner Website kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Es bietet Fachleuten auf seiner Themenseite zum Coronavirus umfassende Informationen, die täglich aktualisiert werden. Zum Vorgehen bei Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen und Verdacht auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus gibt es ein übersichtliches Schema des RKI sowie Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen. Hinweise zum Ressourcen-schonender Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen finden Sie zudem hier. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat eine Themenseite eingerichtet und stellt darüber hinaus Plakate mit Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen zur Verfügung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen wichtig. Die BZgA hat auch dazu ein Plakat "10 Hygienetipps" erstellt, das Mediziner für ihre Wartezimmer nutzen können.
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