Geänderte Förderrichtlinien

Ausbildungsprämien werden verdoppelt

pr
Praxis
Die Bundesregierung hat Änderungen in den beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen – mit veränderten Fristen und erhöhten Prämien.

Die seit 1. August 2020 bestehende Erste Förderrichtlinie des Programms wird verlängert. Im Einzelnen ist geregelt:

Die Förderung über Ausbildungsprämien wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, werden die Ausbildungsprämien für das neue Ausbildungsjahr auf 4.000 Euro und die „Ausbildungsprämie plus“ auf 6.000 Euro verdoppelt.

Ab dem 1. Juni 2021 werden auch kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern förderberechtigt (bislang bis zu 249 Mitarbeitern).

Zudem wurde der Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit während der Ausbildung um einen Zuschuss zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 Prozent des Ausbildergehalts zuzüglich zur bereits bestehenden Förderung der Ausbildungsvergütung erweitert und bis zum Ende 2021 verlängert.

Außerdem wurde ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe (bis vier Mitarbeiter) in Höhe von 1.000 Euro eingeführt, die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung aufrechterhalten haben.

Auch die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und die Prämienhöhe verdoppelt.

Auch bei der zweiten Richtlinie „zur Förderung pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildungen“ des Bundesprogramms wurden Anpassungen vorgenommen:

Der Stammausbildungsbetrieb (bis 499 Mitarbeiter) oder der Interimsausbilder (ohne Größenbegrenzung) können gefördert werden. Dabei beträgt die Mindestdauer der Förderung vier Wochen und kann auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden.

Überdies wurde ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, bis zu 500 Euro der Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfung eingeführt, der an den Stammausbildungsbetrieb ausgezahlt wird.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier .

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