Gründung

Die Einzelpraxis wird größer

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Praxis
Über 200.000 Euro mehr müssen ZahnärztInnen heute im Vergleich zu 2010 investieren, wenn sie eine durchschnittliche Einzelpraxis gründen wollen. Das liegt vor allem daran, dass dort mehr KollegInnen arbeiten und die Praxen größer werden.

Laut Statistischem Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem InvestMonitor Zahnarztpraxis des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) betrug das Finanzierungsvolumen 2018 im Durchschnitt 598.000 Euro. Vor zehn Jahren, also 2008, waren es noch 396.000 Euro.

Die Anzahl der behandelnden Zahnärzte in Einzelpraxen steigt

Die Zahlen zu Praxisfläche und Mitarbeitern zeigen, dass neu gegründete Einzelpraxen in den vergangenen Jahren größer wurden und dort mehr angestellte Zahnärzte beschäftigt sind. Ein Grund dafür ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das mit Inkrafttreten 2007 VertragszahnärztInnen erlaubte, in erweitertem Maße Zahnärzte anzustellen.

Hintergrund

Hintergrund

Im Laufe der Jahre stieg die Zahl der angestellten ZahnärztInnen in Einzelpraxen exponentiell: Waren es im Jahr 2014 noch 5.600, sind es im Jahr 2019 bereits 8.187 und damit knapp 20 Prozent der in Einzelpraxen behandelnden Zahnärzte bei rund 30.000 Praxisinhabern.

Mehr behandelnde Zahnärzte erfordern eine größere Praxis mit weiteren Behandlungszimmern und -einheiten sowie weitere Ausstattung. Die hohen Anschaffungskosten und der Mietpreis treiben demzufolge das entsprechend Finanzierungsvolumen in die Höhe. Dieser zusätzliche Flächenbedarf wird von den Gründern einkalkuliert und finanziert. 

Je jünger die Praxis, desto größer ihre Fläche

Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Gerade unter jungen ZahnärztInnen ist das Arbeiten in der Gemeinschaft offenbar beliebt, der Einstieg ins Berufsleben erfolgt für sie oft als Angestellte. Der Praxistrend geht hin zu mehreren Praxiseinheiten mit größeren Behandler-Teams, also zur "Mehrbehandler-Praxis". Die Entwicklung geht zu größeren Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), früher Gemeinschaftspraxen, die sich allerdings weiterhin in ihrer Rechtsform unterscheiden.

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