Eine Übersicht

Die Maske – das Symbol der Corona-Krise

silv/LL
Praxis
Der Schutz von Mund und Nase vor Aerosolen ist die elementare Hygienemaßnahme in der Corona-Pandemie. Schutzmasken sind daher das Gebot der Stunde. Aber wer soll überhaupt eine Maske tragen – und was für eine?

Nur die stark filternden FFP3-Masken sind laut Robert Koch-Institut (RKI) effektiv gegen das Virus, aber dem Gesundheits- und Pflegepersonal vorbehalten. Der einfache Mund-Nasenschutz (MNS) bewahrt vor allem die Umgebung vor einer möglichen Infektion, während eine Maske durch ihre stärkere Filterfunktion auch den Träger vor Ansteckung durch Partikel und Tröpfchen in der Umgebungsluft schützen kann.

Auch ein Behelfs-Mundschutz ist eine Barriere

Da sich das Virus mittlerweile rasant verbreitet, steigt auch die Angst der Bevölkerung und vor allem des Gesundheitspersonals vor einer Ansteckung. Gleichzeitig bleiben Masken und MNS Mangelware. Damit die Bestände für medizinisches Personal nicht von Privatpersonen weggekauft werden, machen die Wissenschaftler deshalb jetzt deutlich: Zwar könne kein umfassender Schutz durch das Tragen eines einfachen Behelfs-Mundschutzes gewährleistet werden, dennoch funktioniere auch er wie eine physische Barriere. Speichel und Tröpfchen bleiben seitens des Trägers in ihr hängen.

Professionelle Masken sind also den Medizinern und dem Personal im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen. Im Kontakt mit Verdachtsfällen und Infizierten, aber auch mit Patienten aus den Risikogruppen muss ein zertifizierter Mundschutz, besser noch eine FFP2-Maske getragen werden. Deren Aufbereitung zur Wiederverwendung ist umstritten und eher eine notdürftige Maßnahme.

Eigenschutz oder Fremdschutz: Was bringen Stoffmasken?

Eigenschutz oder Fremdschutz: Was bringen Stoffmasken?

In der vergangenen Woche gab der Krisenstab der Bundesregierung nämlich ein neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt. Ab sofort gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen.

Von Mundschutz bis Maske - eine Übersicht

Von Mundschutz bis Maske - eine Übersicht

  • Einfacher Mund-und Nasenschutz:Wird inzwischen für alle empfohlen, wobei die Schutzwirkung vor allem darin liegt, dass man sich nicht mehr so häufig ins Gesicht fasst. Darf aber wiederum nicht dazu verleiten, den Mindestabstand und andere Maßnahmen zu vernachlässigen.

  • Professioneller bzw. zertifizierter Mund-und Nasenschutz (MNS) oder OP-Maske:Ist ein mehrlagiger, dichtanliegenden Schutz, der vor allem bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen eingesetzt wird. Schützt laut RKI den Träger nicht vor Viren, fängt aber die Tröpfchen des Trägers auf.

  • Zertifizierte Masken mit Schutzfunktion:Werden bei engem Sozialkontakt und in der Pflege verwendet. Sind für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten eigentlich nicht empfohlen, kommen dennoch gerade hier zum Einsatz. Eigentlich sollten FFP2-Masken getragen werden, die eine höhere Filterfunktion besitzen.

  • FFP2 (Filtering Face Piece 2):Sollten nur einmal verwendet werden. Aufgrund der akuten Knappheit können sie aber auch mehrfach zum Einsatz kommen. Dabei müssen Hygiene- und Umgangsregeln streng eingehalten werden. Was bei der Wiederverwendung zu beachten ist, erklärt das RKI in seinem Papier zumhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile _blank.

  • FFP3 (Filtering Face Piece 3):Können mehrfach zum Einsatz kommen und sind die Masken mit der höchsten Schutzfunktion. Der Filter ist sehr dicht und lässt nicht einmal radioaktive Teilchen durch. Dafür fällt das Atmen mit dieser Maske schwer. Sie kann daher kaum länger als eine halbe Stunde getragen werden.

In Deutschland steht die Atemschutzmaske seit Wochen im Zentrum politischen und wirtschaftlichen Handelns. Die Bereitstellung von Sicherheitsmasken beschäftigt Ärzte, Kliniken, Apotheker und Regierungen. Die Polizei verzeichnet Diebstähle und Hehlerei. So verschwanden vor einigen Tagen bekanntlich sechs Millionen Masken des Typs FFP2 spurlos auf einem Flughafen in Kenia. Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hatte sie bestellt, bis heute sind sie nicht wieder aufgetaucht.

Neuerdings eine wertvolle Ware in Politik und Wirtschaft

Am vergangenen Wochenende verschwand auch eine Bestellung über 200.000 Schutzmasken für die Berliner Polizei auf dem Weg vom Produktionsstandort China nach Deutschland. Der Berliner Senat beschuldigte die USA, die Lieferung abgefangen zu haben. Das US-Außenministerium erklärte heute: „Die Regierung der Vereinigten Staaten hat keine Maßnahmen ergriffen, um 3M-Lieferungen mit Ziel Deutschland umzuleiten und wir hatten auch keine Kenntnis von einer solchen Sendung.“ Auch Frankreich wirft den US-Behörden vor, in China eine Ladung Schutzmasken für die schwer betroffene Region Grand-Est weggekauft zu haben.

Der Preis steigt - um 3.000 Prozent

Angebot und Nachfrage lassen die Preise nach oben schnellen: Kostete eine Maske vor der Corona-Krise 30 bis 50 Cent, wurde jüngst eine Zehner-Packung für 999,99 Euro aufgerufen, vor Fakeshops wird ebenfalls gewarnt. Lieferzeiten von einigen Wochen müssen mittlerweile einkalkuliert werden. Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag rechnete vor, dass der Einkaufspreis von FFP2-Atemschutzmasken innerhalb weniger Tage von 45 Cent auf 13,52 Euro gestiegen ist – das entspricht einem Anstieg von 3.000 Prozent.

In Jena gilt ab heute die Maskenpflicht 

Die Stadt Jena hat als erste in Deutschland eine Anordnung erlassen, wonach seit heute bis zum 19. April eine Maskenpflicht gilt, wenn Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Supermarkt unterwegs sind oder Speisen in Restaurants abholen. Das Verwaltungsgericht Gera hatte einen Eilantrag vom vergangenen Freitag gegen das Maskentragen abgelehnt, nach seiner Auffassung ist die Maskenpflicht verhältnismäßig. Da es in Deutschland nicht ausreichend Schutzmasken gibt, sind auch Schals, Tücher oder aus Baumwollstoff selbstgebastelte Masken zugelassen.

Anerkannt ist demnach "jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind daher auch aus Baumwolle selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs etc.)".

Do-it-yourself im Web

Do-it-yourself im Web

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.