Zahnärzteschaft stellt Maßnahmenpaket vor

Die zahnärztliche Versorgung soll bundesweit aufrechterhalten werden

ck/pm
Praxis
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland gewährleistet wird.

Das Maßnahmenpaket beinhaltet auch die Versorgung akuter zahnärztlicher Notfallbehandlungen von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren. Der Schutz von Patienten und Praxisteams habe dabei höchste Priorität.

Es kommt darauf an, als Heilberufler auch jetzt verantwortlich zu handeln

„Wir werden unsere Aufgabe als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich wahrnehmen und alles Erdenkliche tun, um die zahnärztliche Versorgung trotz der fortschreitenden Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 sicherzustellen", versprach der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. "Das Wohl und die Zahngesundheit unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei im Fokus aller Anstrengungen."

Gleichzeitig müssten die Praxisbetreiber für ihre Gesundheit und die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung tragen, um die Versorgung aufrecht erhalten zu können. "Dabei sind wir auf die aktive Mithilfe der Patienten in besonders hohem Maße angewiesen", verdeutlcihte Eßer. "Patientinnen und Patienten, die bereits Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege zeigen, also Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit und Appetitlosigkeit, sollten sich - soweit kein akuter Notfall vorliegt -erst nach Abklingen der Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen."

Dabei sind die Zahnärzte auf die Mithilfe der Patienten angewiesen

Am besten sei, wenn sich jeder Patient vor einer Behandlung mit seiner Zahnarztpraxis in Verbindung setzt und individuell abklärt, ob der geplante Termin tatsächlich wahrgenommen werden soll.

Die KZBV arbeitet Eßer zufolge mit Bundgesundheitsminister Jens Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von infizierten und häuslicher Quarantäne stehenden Patienten über ein bundesweites Netz von Universitätszahnkliniken, Kliniken mit MKG-Chirurgie- und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.

„Die Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 ist zurzeit überaus dynamisch, die Lage ändert sich täglich" betonte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Das stellt Gesundheitssystem und -politik vor große Herausforderungen."

Alle Informationen werden den Praxen zur Verfügung gestellt

Die BZÄK sei im engen Austausch mit der KZBV, um sie darin zu unterstützen, die zahnmedizinische Versorgung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Zudem sei die BZÄK im ständigen Kontakt mit Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen und den Zahnärztekammern, um konzertiert reagieren zu können.

Engel: "Die BZÄK kümmert sich bestmöglich um die Probleme der Zahnarztpraxen und stellt diesen auf ihrer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Alle unsere Ressourcen sind darauf ausgerichtet, die Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land zu unterstützen, Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu begegnen. Bei noch ungeklärten Fragen stehen wir mit den jeweils zuständigen Stellen in Verbindung, um weitere relevante Informationen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erhalten.“

Sonder-Websites von KZBV und BZÄK online

Sonder-Websites von KZBV und BZÄK online

www.kzbv.de/coronavirus - external-link-new-window www.bzaek.de/coronavirus - external-link-new-window

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