Bundesbeauftragter für den Datenschutz zieht positives Fazit

DSGVO: Die befürchtete "Abmahnwelle" ist ausgeblieben!

sg
Praxis
Ein positives Fazit zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Fachbeauftragte der Bundesregierung gezogen: Die befürchtete "Abmahnwelle" gegenüber niedergelassenen (Zahn-)Ärzten ist ausgeblieben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, wies damit Befürchtungen zurück, die vor Inkrafttreten der DSGVO auch unter Medizinern kursierten. Laut Tätigkeitsbericht , den Kelber gestern an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble übergeben hat, sind demnach beim BfDI seit Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 nur fünf Beschwerden über Abmahnungen eingegangen.

Explizit beschäftigt sich der Bericht mit dem Datenschutz im Gesundheitswesen. Hier hält Kelber bei der Nutzung von elektronischen Patienten‑ und Gesundheitsakten weitere gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für notwendig. "Besonderer Wert ist in diesem Zusammenhang darauf zu legen, dass die Datenhoheit eindeutig bei dem Versicherten verankert wird", heißt es in dem Bericht. Außerdem sei auf die Freiwilligkeit der Nutzung einer solchen "Gesundheitsdatensammlung" zu achten.

Krankenkassen sollten kein WhatsApp nutzen!

Kelber sieht außerdem die Nutzung von Messenger-Diensten bei den Sozialversicherungsträgern, um mit den Versicherten in Kontakt zu treten, als "datenschutzrechtlich problematisch". Das gelte vor allem für den verbreitetsten Messenger 'WhatsApp', der seine Nutzung auch als "Einwilligung" für eine undurchsichtige Datenübermittlung an Facebook und regelmäßige Adressbuchuploads betrachte. Kelber habe die Sozialversicherungsträger deshalb darauf hingewiesen, dass aufgrund mangelnder Datenschutzkonformität auf alternative Kommunikationsverfahren zurückgegriffen werden sollte.

Kritik übt Kelber auch am Krankengeldfallmanagement der Krankenversicherungen: Rund zwei Jahre nach Einführung des § 44 SGB V als gesetzliche Grundlage für das Management lasse die datenschutzkonforme Umsetzung durch die Krankenkassen noch auf sich warten. "Bei meinen Kontrollen vor Ort und anhand zahlreicher Beschwerden von Versicherten musste ich feststellen, dass die vorgesehene Beratung und Unterstützung von Versicherten im Krankengeldbezug weiterhin nicht datenschutzkonform erfolgt", so der höchste Datenschutzbeauftragte des Landes in seinem Bericht.

Moniert wird auch der datenschutzrechtliche Umgang bei vielen Gesundheits-Apps. Hier würden die Nutzer mangelhaft darüber aufgeklärt, was mit ihren zu den "sensibelsten aller personenbezogenen" gehörenden Daten geschehe.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.