Coronavirus

Eine Übertragung via Zahnersatz aus China ist unwahrscheinlich

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Praxis
Das Risiko einer Virusübertragung über Gegenstände schätzen Experten als gering ein. Das gilt auch im Umgang mit Zahnersatz, der in China gefertigt und nach Deutschland importiert wurde.

Aktuell informiert das Robert Koch-Institut (RKI), dass bei Coronaviren die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstrakts erfolgt. "Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention."

Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen ist bisher nicht dokumentiert

Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen sei dagegen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit dem Virus über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie wie importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, "erscheint daher unwahrscheinlich", resümiert das RKI.

Zur chemischen Desinfektion sind laut RKI Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" geeignet. Die entsprechende Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) sowie die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) sind aktuell.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schätzen ebenfalls übereinstimmend das Risiko einer Virusübertragung über Gegenstände als gering ein. Derzeit sind also keine besonderen oder zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die

EU-Seuchenbehörde ECDC hat ebenfalls Empfehlungen herausgegeben

, wie sich Ärzte bei der Untersuchung von Patienten, die sich möglicherweise oder nachweislich mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV infiziert haben, vor einer Ansteckung schützen können.

Aktuelle Info der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


Am 31. Dezember 2019 wurde das

-Landesbüro in China über vermehrtes Auftreten von Lungenentzündungen in Wuhan informiert. Als Erreger wurde am 7. Januar 2020 ein neuartiges Coronavirus mit der vorläufigen Bezeichnung 2019-nCoV identifiziert. Aufgrund der globalen Reisetätigkeit traten vereinzelte Fälle in Frankreich und Deutschland auf.
Das

ECDC) geht auf Grundlage der zurzeit verfügbaren Informationen von einer moderaten Wahrscheinlichkeit aus, dass weitere Fälle in die

eingeschleppt werden. Nach Einschätzung des

bleibt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China derzeit weiterhin gering.
Berufsbedingte Kontakte mit 2019-nCoV können durch den Kontakt mit infizierten Patienten in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder beim Transport von infizierten Patienten wie im Flugzeug und im Krankenwagen stattfinden. Weiterhin kann ein berufsbedingter Kontakt in Laboratorien erfolgen, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden.
Aus heutiger Sicht ist der Arbeitsschutz für den Umgang mit 2019-nCoV und damit infizierten Personen in diesen Bereichen durch die vorhandenen Bestimmungen geregelt.
Die Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen minimiert das Infektions- und Ansteckungsrisiko für Beschäftigte und damit auch die Verbreitung der Erreger.

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