Nach Thüringen können sich Zahnärzte und ihre Mitarbeiter nun auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern gegen COVID-19 impfen lassen. Sie gehören laut behördlicher Entscheidung dieser Länder in die Prioritäten-Gruppe 1.
In den anderen Bundesländern bleiben Zahnmediziner in Prio-Gruppe 2 und werden in der nächsten Impfrunde berücksichtigt. Die Ausnahme bilden Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Corona-Schwerpunktpraxen sowie in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Auch sie können bereits vorher geimpft werden.
Nähere Erläuterungen finden sich im gemeinsamen Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Mit der am 16. Januar in Kraft tretenden Änderung der Corona-Testverordnung können auch Zahnärzte PCR-Tests durchführen und abrechnen. Die Bedingung ist ein Auftrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).
mehr Die Impfpriorisierung findet auf der Länderebene statt. Diese orientieren sich an der Impfverordnung und an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Darüber hinaus stehen die Landeszahnärztekammern im ständigen Austausch mit den zuständigen Gesundheitsämtern und Ministerien für Arbeit und Soziales.
Auch bayerische Zahnärzte und ZFA werden ab sofort bei der Vergabe von Covid-19-Impfterminen bevorzugt behandelt. Das Gesundheitsministerium bestätigte der KZVB und der Kammer die höchste Priorisierungsstufe.
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