NRW: Neue Übereinkunft zu Praxisbegehungen

pr/pm
Praxis
Nicht anlassbezogene Begehungen bleiben in der Hand der Kammer. Das Gesundheitsministerium NRW und die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben eine neue Übereinkunft zu Praxisbegehungen getroffen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die anlassunabhängige Begehung von Zahnarztpraxen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) künftig im Auftrag der Behörde durch Sachverständige durchgeführt wird."Mit der Vereinbarung setzen die Zahnärztekammern ein deutliches Signal für das hygienebewusste Verhalten in den Zahnarztpraxen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. "Ich erwarte davon eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Patientinnen und Patienten.“

Die Basis: das Medizinproduktegesetz

Das Medizinproduktegesetz (MPG) soll die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten, wie zum Beispiel zahnmedizinischen Instrumenten, regeln und dadurch für die Gesundheit und den erfolgreichen Schutz der Patienten, Mitarbeiter und der Zahnärzte sorgen. Nach dem MPG unterliegen Zahnarztpraxen der Überwachung durch die zuständigen Behörden.

"In den letzten zwei Jahren lief ein Modellprojekt in NRW, bei dem erstmals die Praxisbegehungen durch Sachverständige durchgeführt wurden“, erläutert Ralf Hausweiler, Vizepräsident und Pressereferent der Zahnärztekammer Nordrhein. "Dieses Projekt wurde von allen Seiten abschließend überwiegend positiv bewertet und bildet die Grundlage für die jetzt geschlossene Vereinbarung.“ Unberührt davon bleiben Hausweiler zufolge Begehungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die Gesundheitsämter.

Patientenschutz wird in den Zahnarztpraxen hoch gehängt

"Wir Zahnärzte müssen wissen, welche Anforderungen gestellt sind und wie wir in unseren Praxen den Ansprüchen des Medizinproduktegesetzes zum Wohle unserer Patienten gerecht werden“, begrüßt auch Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, das unbefristete Abkommen. "Patientenschutz ist und bleibt in den Zahnarztpraxen sehr hoch angesiedelt. Dem trägt die neue Übereinkunft Rechnung.“

Politik vertraut der Selbstverwaltung

"Die nicht anlassbezogenen Begehungen in die Hände der Kammern zu legen, zeigt das große Vertrauen der Politik in die zahnärztliche Selbstverwaltung“, betont Szafraniak. "Wir freuen uns über dieses Signal des Ministeriums und die konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten.“

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