Alterszahnmedizin und COVID-19

Senioren und Pflegebedürftige: DGAZ rät von Routinebehandlungen ab

LL/pm
Praxis
Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) rät während der Corona-Pandemie eindringlich von routinemäßigen Behandlungen von Senioren und Pflegebedürftigen ab. Zahnärzte sollten auf die aufsuchende Betreuung nach § 119 SGB V jetzt verzichten.

Der Zusammenhang der übermäßigen Bekeimung der Mundhöhle und einer Pneumonie sei bekannt, stellt die DGAZ fest. Die aktuelle COVID-19-Pandemie bedeute für die zahnärztliche Betreuung der als Risikogruppe eingestuften Senioren und hier besonders der Pflegebedürftigen eine zusätzliche Herausforderung. Auch wenn Prävention im Zusammenhang mit dem Coronavirus das derzeit bestimmende Element sei, müssten rein prophylaktische Untersuchungen auf jeden Fall ausgesetzt werden.

Die DGAZ empfiehlt daher nachdrücklich,

  • routinemäßige Behandlungen aufgrund des Infektionsrisikos zu verschieben,

  • Notfall- oder Schmerzbehandlungen nur bei strengen Hygienevorrausetzungen durchzuführen,

  • Betreuende noch einmal auf die Notwendigkeit der Mundhygiene hinzuweisen,

  • adäquate Mundhygienemaßnahmen nicht zu vernachlässigen, um das Risiko durch Keimvermehrung zu verringern

  • und die Pflegeeinrichtungen nach § 119 SGB V nicht weiter aufzusuchen.

 „Die Gefahr einer von außen in Pflegeeinrichtungen oder Privathaushalte hineingetragenen Infektion ist selbst unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, wie Mundschutz, Brille, Handschuhe und dem Tragen von Einmalkitteln, einfach zu groß“, warnt der DGAZ-Landesbeauftragte in Bayern, Dr. Cornelius Haffner. Neben der Gefahr für die PatientInnen bestehe darüber hinaus ein großes Risiko, das zahnärztliche Team selbst anzustecken.

Ausgenommen sind natürlich notwendige Schmerzbehandlungen

„Was wir natürlich weiter leisten können und müssen, ist, notwendige Schmerzbehandlungen durchzuführen oder auch die Wiederherstellung der Kaufunktion zu gewährleisten“, erklärte Haffner. Die Versorgung vor Ort könne aber nur unter Einhaltung strengster Hygienevorrausetzungen geschehen. Diese Einschränkung betreffe sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege. Denn die „geforderte Sicherheitsabstände etwa lassen sich an solchen Orten praktisch nicht einhalten“, betonte Haffner.

Hinlänglich bekannt sei der unmittelbare Zusammenhang zwischen der übermäßigen Bekeimung der Mundhöhle und einer Pneumonie: Nach einer aktuellen Studie von 2019 weisen laut DGAZ  Parodontitiserkrankte ein fünffach höheres Risiko für eine Infektion mit Pneumokokken auf.

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