DGAZ-Empfehlungen zu COVID-19

Update: Risikomanagement bei der zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger

LL/pm
Praxis
Für die Betreuung von Patienten aus Alten- und Pflegeheimen während der Corona-Pandemie hat die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) ihre Empfehlungen überarbeitet und zeigt den idealen Ablauf.

Senioren mit Pflege- und Unterstützungsbedarf weisen aufgrund chronischer Krankheiten, Abwehrschwäche und funktioneller Einschränkungen erhöhte Infektionsrisiken (wie Bakteriämie, gastrointestinale Infektionen und Atemwegsinfektionen) auf - aktuell insbesondere durch SARS-CoV-2.

Daher hat die Infektionsprävention bei der zahnärztlichen Versorgung oberste Priorität. Im Einklang mit der Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin vom 20. April empfiehlt die DAZ für das aktuelle Corona-Geschehen folgenden Ablauf bei der zahnmedizinischen Betreuung Pflegebedürftiger:

Routinemäßige Behandlung (ohne Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion):

Chirurgischer Mund-Nasen-Schutz (MNS), Schutzbrille und Schutzhandschuhe sind die Standardausrüstung des Zahnarztes und der ZFA bei jeder Behandlung. Der MNS wird spätestens nach 4 Stunden gewechselt.

Bei allen Patienten sollte vor einer Behandlung unter Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente eine antimikrobielle Mundspülung erfolgen.

Die übrigen Hygienemaßnahmen sind konsequent entsprechend dem zahnärztlichen Praxis-Hygieneplan umzusetzen.

Behandlung von Patienten mit Verdacht auf eine

SARS-CoV-2-Infektion:

Die Notfallversorgung von Erkrankten oder Infizierten soll vorzugsweise in den eigens benannten Kliniken oder Schwerpunktpraxen erfolgen. Sind unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen an einem anderen Ort erforderlich, sind über die Hygienemaßnahmen aus dem Hygieneplan hinaus weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Das begründet den Verdacht auf eine Corona-Infektion:

Das begründet den Verdacht auf eine Corona-Infektion:

  • Besteht eine COVID-19-Erkrankung oder wurde im Abstrich SARS-CoV-2 nachgewiesen?

  • Befindet sich der Patient oder eine ihm bekannte Person, die im gleichen Haushalt oder Pflegeheim lebt, in einer vom Gesundheitsamt angewiesenen Quarantäne?

  • Bestehen Symptome einer Erkältungskrankheit (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall? Gibt es akute Probleme beim Schmecken oder Riechen?

Bei Behandlungen an einem anderen Ort sind über die Hygienemaßnahmen aus dem Hygieneplan hinaus weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Räumliche oder organisatorische Trennung der Verdachtspatienten von anderen.

Der Behandlungsort in einer Pflegeeinrichtung ist mit der dortigen Leitung abzusprechen. Auf dem Weg zu diesem Ort legt der Patient einen MNS (chirurgisch oder textil) an und desinfiziert sich die Hände. Er wird sofort in das Behandlungszimmer geführt. Er legt den MNS erst unmittelbar vor der Behandlung ab.

Vor der Behandlung ist die Mundhöhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung zu spülen. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H2O2 empfohlen werden.

Die zusätzliche Schutzkleidung des Teams besteht aus einem feuchtigkeitsdichten Schutzkittel. MNS, Schutzbrille sowie Schutzhandschuhe gehören zur Standardhygiene.

Auf Aerosol-produzierende Behandlungsmaßnahmen sollte möglichst verzichtet werden. Dies erreicht man durch einen weitgehenden Verzicht auf Schall- oder Ultraschallschwinger, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte.

Ist ein Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente notwendig, muss das Team an Stelle des chirurgischen MNS eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Kofferdam ist empfehlenswert. Auf eine effiziente Sprühnebelabsaugung ist zu achten.

Nach der Behandlung und vor Ablegen der Schutzkleidung erfolgt eine Desinfektion der Schutzhandschuhe. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände zu desinfizieren.

Bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäscheaufbereitung sowie der Abfallentsorgung sind keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich.

Gesundheitscheck bei Mitarbeitern der Praxis

Bei Auftreten respiratorischer Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen sollte das Gesundheitsamt kontaktiert werden und ein Abstrich zum Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen.

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