Elektrische Zahnbürsten

Rotierend-oszillierend oder Schall?

ck
Zahnmedizin
Elektrische Zahnbürsten sind Handzahnbürsten nach neuesten Erkenntnissen überlegen. Aber welches Modell schneidet besser ab: die rotierend-oszillierende oder die Schallzahnbürste? Die wichtigsten Fakten von Prof. Dr. Stefan Zimmer, Witten/Herdecke.
  • Fest steht: Sowohl rotierend-oszillierende Zahnbürsten als auch Schallzahnbürsten sind Handzahnbürsten erwiesenermaßen überlegen (Evidenzgrad 1a bzw. 1b). Sie reinigen besser als Handzahnbürsten, wobei man diesen Nachteil durch längeres Putzen ausgleichen kann. Wichtig zu wissen: Entgegen landläufiger Meinungen verursachen elektrische Zahnbürsten im Vergleich zu Handzahnbürsten nicht mehr Gingivaschäden.

  • Untrainierte Patienten, Senioren und Kinder verwenden besser eine Schallzahnbürste, weil sie weniger anwendungssensibel und effektiver ist. Rotierend-oszillierende Zahnbürsten sind dagegen eher für Profis und motivierte Patienten geeignet.

  • Kinder akzeptieren die elektrische Zahnbürste zum Nachputzen genauso so gut (2 bis 4 Jahre) wie eine Handzahnbürste bzw. sogar stärker (4 bis 6 Jahre).

  • Die Schallzahnbürste reinigt deutlich besser insbesondere hinsichtlich der Plaque-Reduktion und bringt das Fluorid besser in die Zahnzwischenräume. Die rotierend-oszillierende Zahnbürste wirkt indes vergleichsweise weniger abrasiv.

Prof. Dr. Stefan Zimmer ist Leiter des Departments für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Prodekan der Universität Witten/Herdecke und Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin. Auf dem diesjährigen Zahnärztetag der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Gütersloh formulierte er im Rahmen seines Vortrags "Häusliche Mundhygiene: Für jedes Problem die passende Lösung" die Anforderungen an elektrische Zahnbürsten.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.