Investieren trotz Praxisabgabe

Eine BAG auf Zeit

Hier ein älterer Zahnarzt, der darüber nachdenkt, seine Praxis nach und nach abzugeben, dort eine junge Einsteigerin, die wegen der familiären Situation noch nicht voll arbeiten kann. Um die Praxisnachfolge für beide Seiten vorteilhaft zu gestalten, schließen sie sich zeitweise in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) zusammen. Was bedeutet es, jetzt in eine neue Behandlungseinheit zu investieren?

Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2022 fast 30 Prozent aller deutschen Zahnarztpraxen einen Nachfolger suchen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der jungen Zahnärzte, die sich niederlassen wollen: Nur noch die Hälfte aller Zahnärzte sucht die Selbstständigkeit. Auf den ersten Blick passt das nicht zusammen. Wie sich aus dieser scheinbar schwierigen Situation mit einer BAG auf Zeit ein cleveres, menschliches und zugleich nachhaltiges Modell entwickeln lässt, von dem beide Seiten profitieren, veranschaulicht der folgende Fall.

Der Praxisinhaber

Zahnarzt Dr. Z. (61) führt seit vielen Jahren erfolgreich seine Einzelpraxis. Seine Arbeit und der Umgang mit den Patienten machen ihm nach wie vor viel Freude. Er würde gerne noch einige Jahre weiterarbeiten, allerdings nicht mehr so viele Stunden. Da er mit 67 Jahren aufhören will, hat er in letzter Zeit nicht mehr viel in seine Praxis investiert und will darauf auch möglichst in den kommenden Jahren verzichten. Allerdings fehlt ihm noch ein konkreter Plan, wie er aus dem Berufsleben aussteigen und was dann mit der Praxis geschehen soll. Derlei Überlegungen gehen im Tagesgeschäft immer wieder unter und werden hinausgeschoben.

Damals, als er seine Praxis gründete, investierte er in das Beste, was es auf dem Markt gab. Das hat er nie bereut, die Behandlungseinheiten erwiesen ihm in all den Jahren gute Dienste. Sie haben sich wirklich bezahlt gemacht. Aber inzwischen häufen sich die Reparaturen und auch die Beschaffung von Ersatzteilen gestaltet sich zunehmend schwieriger. Ob die Einheiten noch weitere sechs Jahre durchhalten werden? Er bezweifelt das. Auch Rezeption und Wartebereich der Praxis können den Charme der 90er-Jahre nicht verleugnen. Eigentlich, das weiß Z., müsste jetzt investiert werden, aber er scheut sich, mit über 60 noch einen Kredit aufzunehmen.

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Die angestellte Zahnärztin

Seit einiger Zeit arbeitet Zahnärztin Dr. J. angestellt in Zs Praxis. Sie ist bei den Patienten sehr beliebt und die Chemie zwischen ihr und Z. stimmt. Die beiden arbeiten gut zusammen und können sich aufeinander verlassen. An sich wäre sie die ideale Nachfolgerin.

Aber wegen ihrer kleinen Kinder sieht sie sich jetzt noch nicht in der Lage, eine Praxis allein zu führen. Und auch für Z. käme der Verkauf der Praxis momentan viel zu früh. Einen Teilverkauf zieht er nicht in Erwägung, denn er denkt, dass er dann den Verkaufspreis als laufenden Praxisgewinn voll versteuern muss. Das erscheint ihm unsinnig.

Ein Fortbildungsseminar brachte Z. schließlich auf die Idee, mit J. eine BAG auf Zeit zu gründen. Ein Modell, das geradezu ideal auf seine Situation in der Praxis passt, sowohl was die menschliche als auch was die wirtschaftliche Seite anbelangt: Er muss seine zahnärztliche Tätigkeit nicht mit einem Mal beenden und J. kann entsprechend ihrer familiären Situation halbtags arbeiten und sich die Verantwortung für eine eigene Praxis für ein paar Jahre mit ihm teilen.

Wieder zurück in seiner Praxis besprechen die beiden Folgendes: In der neuen BAG arbeiten beide Zahnärzte je 25 Stunden die Woche. Den Gewinn teilen sie sich. Z. bringt seine Praxis in die BAG ein und J. den entsprechenden Wert in Geld. Von dem Geld werden zwei neue Einheiten – eine Prophylaxe-Einheit und ein Cerec-Gerät – angeschafft. Auch der Empfangs- und der Wartebereich werden modernisiert.

Und so haben die beiden gerechnet: Die Praxis hat einen Wert von 250.000 Euro. Z. möchte seine Kollegin auf Augenhöhe beteiligen, also mit 50 Prozent. Folglich muss sie denselben Betrag in Geld aufbringen.

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Eine BAG auf Zeit

Mit der BAG-Gründung erspart sich Z. die notwendigen Investitionen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Praxis. Steuerlich führt der Eintritt von J. zu keinerlei Steuerbelastung für ihn, er hat ja kein Geld bekommen, sondern dies floss in die BAG. Am wichtigsten ist ihm aber, dass er nun nicht mehr voll arbeiten muss, sondern sich für die nächsten Jahre auf eine 25-Stunden-Woche einstellen kann. Natürlich steht er in Ausnahmefällen als Springer für seine Kollegin zur Verfügung. Darüber hinaus teilt er sich mit ihr das unternehmerische Risiko und auch die Verwaltungsarbeit. Die Nachfolgeregelung ist bereits festgeschrieben – insgesamt findet Z. es beruhigend, dass er sein Lebenswerk in guten Händen weiß.

Für J. sieht es nicht weniger positiv aus: Sie sichert sich mit der Beteiligung an der BAG ihre berufliche Zukunft, teilt sich die Infrastruktur mit dem erfahrenen Kollegen und kann viel lernen. In den nächsten Jahren wird sie durch die Regelung mit Z. Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren und allmählich in die Rolle der Praxisinhaberin hineinwachsen können. Sie zahlt 250.000 Euro in Form von Investitionen für die notwendige Modernisierung und erhält dafür 50 Prozent der BAG-Anteile.

Sie ist froh, dass Z. ihr bei der Investitionsentscheidung freie Hand gelassen hat und auch mit der Anschaffung der speziellen Geräte einverstanden war. Die Investitionen wären für sie ohnehin bei der Praxisübernahme notwendig geworden. Diese übernimmt sie aber schon jetzt und wird Z. die restliche Hälfte der Praxis abkaufen, wenn er 67 ist und sie dann voll arbeiten kann, weil ihre Kinder größer sind. Ihr stehen dann aber auch alle anderen Gestaltungsmöglichkeiten offen, wie etwa die Aufnahme eines anderen Kollegen.

Prof. Johannes BischoffSteuerberaterTheodor-Heuss-Ring 26, 50668 Kölninfo@bischoffundpartner.de

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