Aktualisierung der ERC-Leitlinien

Reanimieren im Notfall

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Das European Resuscitation Council (ERC) hat in seinen Leitlinien 2015 entscheidende Fragestellungen zur gesamten Reanimationskette auf Basis des bestehenden Wissenstandes aktualisiert. Die Empfehlungen sind klar formuliert: Frühes Erkennen der Situation und Verhindern eines Kreislaufstillstands, frühe cardiopulmonale Reanimation und frühe Defibrillation. Eine Zusammenfassung.

•Fremdkörper in der Luftröhre

Die Verlegung der Atemwege durch einen Fremdkörper ist ein medizinischer Notfall und erfordert sofortige Behandlungsmaßnahmen. Hier empfehlen die Autoren bis zu fünf Schläge mit dem Ballen der Hand zwischen die Schulterblätter zu geben. Der Notfallhelfer steht dabei etwas seitlich hinter dem nach vorne gebeugten Patienten und stützt mit der anderen Hand dessen Brustkorb (Abbildung 1a).

Sollte sich der Fremdkörper dennoch nicht lösen, können bis zu fünf Oberbauchkompressionen (Heimlich-Handgriff, Abbildung 1b) versucht werden, um die Atemwege zu befreien. Hier umgreift der Helfer den Oberbauch mit beiden Armen und zieht seine zur Faust geballten Hände nach hinten oben.

Bei Atemwegsverlegung eines Säuglings wird keine abdominelle Kompression angewandt. Kommt es bei verlegten Atemwegen zu einer Bewusstlosigkeit, ist mit der cardiopulmonalen Reanimation (CPR) zu beginnen, während Hilfe (Notruf 112) gerufen wird.

•Bei Bewusstlosigkeit

Das Standardvorgehen der Basic Life Support (BLS)-Maßnahmen bleibt unverändert. Nachdem die Sicherheit des Kollabierten und des Helfers überprüft wurde, wird die Reaktion des Kollabierten durch den Notfallzeugen getestet (Ansprache: „Ist alles in Ordnung?“). Sollte der Kollabierte nicht ansprechbar sein, werden die Atemwege durch Überstrecken des Nackens und Anheben des Kinns freigemacht und durch Sehen, Hören und Fühlen kontrolliert.

Ist der Patient lediglich bewusstlos, atmet aber normal, wird er anschließend in die stabile Seitenlage gebracht (Abbildung 2). Die optimale Strategie zur Sicherung der Atemwege beim bewusstlosen Patienten ist zum jetzigen Zeitpunkt laut der Leitlinie nicht definitiv geklärt.

Bei Bewusstlosigkeit des Kollabierten und nicht feststellbarer normaler Atmung wird vor der Reanimation ein Notruf (112) abgesetzt (Abbildung 3). Anschließend empfiehlt das ERC ausgebildeten Helfern, die bereits bekannte CPR mittels Herzdruckmassage und Atemspende anzuwenden. Zur CPR zählt eine ausreichende Tiefe der Herzdruckmassage (beim Erwachsenen circa fünf Zentimeter, jedoch nicht mehr als sechs Zentimeter tief.) bei einer Kompressionsfrequenz von 100 bis 120 Mal pro Minute.

•Reanimation bei Erwachsenen

30/2/30/2...

Bei der Thoraxkompression wird die eine Hand mit dem Handballen auf der Mitte der Brust (Sternum) des Patienten und die andere Hand mit dem Ballen auf der ersten Hand platziert. Bei ineinander verschränkten Fingern und durchgestreckten Armen wird sofort mit der Herzdruckmassage begonnen.

Bei kleineren Kindern ist es manchmal sinnvoll, nur eine Hand für die Thoraxkompression zu verwenden.

Insgesamt ist bei der CPR auf einen festen Untergrund zu achten, der im Zahnarztstuhl nicht gegeben sein muss. Hier kann es notwendig sein, den Patienten auf dem Boden zu platzieren, um eine feste Unterlage zu haben.

Nach 30 derartigen Kompressionen werden zwei Atemspenden, jeweils mit einer Dauer von circa einer Sekunde, durchgeführt. Diese sollten in einer sichtbaren Hebung des Brustkorbs resultieren. Die Thoraxkompressionen sollten nicht länger als zehn Sekunden für die Atemspende unterbrochen werden. Für die Atemspende selbst wird im Idealfall ein Beatmungsbeutel benutzt, wenn das entsprechende Equipment vorhanden ist. Generell wird der Kopf nach hinten geneigt, während das Kinn angehoben wird. Mit dem Daumen und dem Zeigefinger wird die Nase verschlossen und die Luft in den geöffneten Mund eingeblasen (Abbildung 5). Setzt die Atmung ein, wird der Patient in die stabile Seitenlage gebracht. Ansonsten ist ein neuer Zyklusbeginn indiziert. Reanimationsrhythmus: 30/2/30/2 ... Gut zu üben ist das mit dem Bee Gees -Song „Stayin’ Alive!“

Die frühe Defibrillation innerhalb von drei bis fünf Minuten, beispielsweise mithilfe eines automatisierten externen Defibrillators (AED), kann zu einer Überlebensrate von 50 bis 70 Prozent führen. Steht ein AED zur Verfügung, ist lediglich den Sprachanweisungen des Gerätes zu folgen. Ist ein Notfallzeuge nicht ausgebildet, sollte er ausschließlich die Herzdruckmassage durchführen bis professionelle Hilfe eintrifft.

•Reanimation bei Kindern

5/15/2/15/2...

Der Ablauf der Wiederbelebungsmaßnahmen für Erwachsene kann auch bei Kindern auf gleiche Art und Weise sicher verwendet werden. Allerdings sollte die Thoraxkompression bei Kindern mindestens ein Drittel des Brustdurchmessers betragen (für Kleinkinder entspricht das vier Zentimetern, für Schulkinder fünf Zentimetern). Bei Säuglingen werden lediglich zwei Finger benutzt (Abbildung 4). Optimalerweise beginnt die Reanimation bei Kindern jedoch mit fünf initialen Beatmungen.

Das Verhältnis zwischen Thoraxkompressionen und Atemspenden sollte hier bei 15:2 liegen. Demgegenüber werden bei Erwachsenen weniger Atemspenden durchgeführt (Ratio 15:2 versus 30:2; Abbildung 3).

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Fazit

Ausgebildete Nothelfer sollten bei Kollabierten schnell bestimmen, ob das Opfer nicht reagiert und nicht atmet und dann sofort den Retutungsdienst alarmieren. Ein Opfer, das bewusstlos ist und nicht atmet, benötigt eine CPR, wobei sich nicht ausgebildete Nothelfer auf Thoraxkompressionen beschränken können. Ausgebildete Nothelfer führen neben den Thoraxkompressionen Atemspenden in der Frequenz 30:2 durch. Die Kompressionen werden dafür nicht länger als zehn Sekunden unterbrochen.

Eine frühe Defibrillation, gewährleistet beispielsweise durch öffentliche und verfügbare AEDs, ist wesentlich für den Erfolg der Reanimation verantwortlich. Generell sollten Notfallhelfer keine Bedenken haben, mit der CPR zu beginnen. Es kommt extrem selten zu ernsthaften Verletzungen, wenn ein Patient durch Notfallzeugen wiederbelebt wird.

PD Dr. Dr. Peer Wolfgang Kämmerer Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie der Universitätsmedizin Rostock Schillingallee 35

18057 Rostock peer.kaemmerer@uni-rostock.de

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