KZBV-Statistik zur ZE-Versorgung

Den Punktwert bestimmen Sie!

„Betrug bei der Zuzahlung“ oder „Abzocker und Falschabrechner“ - mit Verunglimpfungen in den Medien sieht sich die Zahnärzteschaft immer dann konfrontiert, wenn es zu Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen über eine Punktwerterhöhung im ZE-Bereich kommt. Der Grund: Der gesamten Diskussion fehlt eine (stetig aktualisierte) valide Datenlage.

Bauchgesteuerte Vorwürfe dominieren die Debatte: Zahnärzte würden angeblich zu wenig Regelleistungen abrechnen und zu viel Honorar über die GOZ- Anteile der gleich- und andersartigen Leistungen hereinholen, so dass deshalb genug unterm Strich für die Zahnärzte heraus- käme. Wozu brauche es da noch eine Punktwerterhöhung?

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) benötigt harte Fakten, um bei den Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen über eine Punktwerterhöhung im ZE-Bereich erfolgreich sein zu können. Denn anders als die KZVen und die KZBV verfügen die Krankenkassen bereits über umfangreiche Informationen über gleich- und andersartige Versorgungen, nämlich dann, wenn die Versicherten ihre Abrechnungen zur Erstattung vorlegen. Der KZBV fehlen diese ZE-Abrechnungsdaten. Von einer Verhandlungsbasis mit gleich langen Spießen kann hier also nicht die Rede sein.

Nun kommen Sie ins Spiel! Indem Sie das Software-Modul der KZBV nutzen, mit dem sämtliche Daten von gleich- und andersartigen Versorgungen beim Zahnersatz elektronisch statistisch erfasst und an die KZBV weitergegeben werden, unterstützen Sie die Datenerfassung – und befähigen damit die KZBV mit validen und soliden Daten glaubwürdig, wirksam und faktengestützt in den Vertragsverhandlungen wie auch in der Öffentlichkeit zu agieren.

So funktioniert es: Per Mausklick erfolgt über ein spezielles, von der KZBV entwickeltes Software-Modul die verschlüsselte Übermittlung der Daten über die KZV an die KZBV. Für Zahnarztpraxen entsteht durch die Übermittlung kein zusätzlicher Aufwand. Die Weitergabe ist freiwillig und erfüllt alle Anforderungen an den Datenschutz.

Alle Softwarehersteller bieten das Modul in ihrer Praxissoftware an. Leider verlangen einige Softwarehäuser – diese machen rund 62 Prozent des Marktes aus – Gebühren für die Nutzung des Moduls. Wenn Ihr Software-Haus für Ihre Teilnahme an der Erhebung eine Gebühr erheben will, sollten Sie deutlich werden. Denn die Konkurrenz macht es kostenlos!

Je mehr desto besser: Bei ihrem Projekt ist die KZBV auf die aktive Mitarbeit von möglichst vielen Zahnarztpraxen angewiesen. Je mehr sich beteiligen, umso aussagekräftiger sind die Daten. Machen Sie mit bei der ZE-Statistik und unterstützen Sie Ihre Standesorganisation dabei, Sie als Sprachrohr zu vertreten und Ihre Interessen bei Politik, Öffentlichkeit wie auch im Vertragsgeschehen aktiv und mit fundierten Daten untermauert einzubringen. Denn die Weiterentwicklung des ZE-Punktwerts liegt in Ihrer Hand!

Mehr zu den Hintergünden des ZE-Statistik-Projekts auf den folgenden Seiten unterDie Black Box sprengen-Einfach, sicher und vollständig anonymisiert!

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