Editorial

Auf die DMS V dürfen wir stolz sein

Stolz? Auf eine Studie zur Mundgesundheit? Nun denn, mit dem Stolz ist das ja so eine Sache. Jedenfalls für einen durch die christliche Religionen geprägten Mitteleuropäer, dem dabei vielleicht noch einfällt, dass der Stolz gemäß Thomas von Aquin zu den sieben Todsünden gehört. Zur Beruhigung sei an dieser Stelle gesagt, dass eigentlich die Hoffart, die Überheblichkeit, die Eitelkeit die bessere Umschreibung dieser sogenannten Wurzel(!)sünde ist.

Wenden wir uns stattdessen der Definition zu, wie sie auf Wikipedia zu finden ist: „Der Stolz ist die Freude, die der Gewissheit entspringt, etwas Besonderes, Anerkennenswertes oder Zukunftsträchtiges geleistet zu haben. Dabei kann der Maßstab, aus dem sich diese Gewissheit ableitet, sowohl innerhalb eines eigenen differenzierten Werte-horizonts herausgebildet als auch gesellschaftlich tradiert sein. Im ersten Fall fühlt man sich selbst bestätigt und in seiner Weltsanschauung gestärkt („Ich bin stolz auf mich“), im anderen Fall sonnt man sich in der gesellschaftlichen Anerkennung („Ich bin stolz, etwas für meine Stadt geleistet zu haben“).

Was das mit der Deutschen Mundgesundheitsstudie zu tun hat? Ich denke, sehr viel! Denn diese repräsentative Bevölkerungs-studie ist nicht nur eine herausragende wissenschaftliche Arbeit – und das bereits zum fünften Male innerhalb von 25 Jahren. Das Studiendesign der DMS V folgt dem WHO-Kriterienkatalog und macht damit die Mundgesundheit in Deutschland mit der in vielen anderen Ländern vergleichbar. Das ist gut für die Wissenschaft. Aber auch für die niedergelassene Zahnärzteschaft? Legt man die Ergebnisse der vier bisherigen Mundgesundheitsstudien neben das der fünften, so darf man mit Fug und Recht feststellen, dass die deutsche Zahnärzteschaft die Erkenntnisse der Wissenschaft umgesetzt und die im kassenzahnärztlichen System konsentierten Versorgungsziele erreicht hat. Was bitte nicht gleichgesetzt werden darf mit der Schlussfolgerung, dass nun keine Ziele mehr existieren würden. Das Gegenteil ist der Fall, denn die Ziele können nun erheblich genauer definiert und die notwendigen Wege zur Zielerreichung besser beschrieben werden.

Abgesehen davon ist die DMS V aus meiner bescheidenen Sicht ein mehr als deutlicher Hinweis darauf, dass die zahnärztliche Selbstverwaltung funktioniert und der Berufsstand absolut in der Lage ist, sich auch nach Versorgungszielen zu organisieren. Mit anderen Worten und an die Adresse der Politik gerichtet: Die Zahnärzte haben geliefert! Warum also die zunehmenden Gängelungen und Einschränkungen der Selbstverwaltung durch die Politik? Und am Horizont dräut bereits die nächste „Verbesserung“, das GKV Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Mit sach- und fachkundiger Politik hat das nichts mehr zu tun, außer mit der naiven Vorstellung, dass Politik immer Recht hat. Oder sollte man besser sagen: es allen ihren Wählern recht machen will.

Als ob die Politik wüsste, wie Zahnmedizin „geht“.

Lassen wir die unterschiedlichen Versicherungs- und Versorgungssysteme außen vor, dann ist festzustellen: Die deutsche Zahnmedizin liegt bei den relevanten Parametern für die Mundgesundheit im weltweiten Vergleich weit vorne. Was nichts anderes bedeutet, als dass die steten Mühen und Investitionen der deutschen Zahnärzte und Praxisinhaber in Fort- und Weiterbildung sowie die fortlaufende Professionalisierung ihrer Praxismitarbeiter diese „Früchte“ hervorbringt.

Auf diese Leistung darf man stolz sein. Dies umso mehr, als die Zahnärzteschaft selbst diese Studie finanziert hat. Und da reden wir nicht von Kleingeld sondern über Millionen! Zudem bedarf es auch einer gehörigen Portion Mut, so eine Studie erneut durchzuführen. Unterstellt, die Ergebnisse der DMS V hätten gezeigt, dass sich die Mundgesundheit nicht deutlich verbessert sondern gar verschlechtert hätte, wie wäre wohl die Reaktion aus Politik und Kassenlager ausgefallen? Mut ist heutzutage selten, vor allem in der Politik. Gut, dass die Zahnärzteschaft diesen hat!

Die konkreten Ergebnisse der DMS V lesen Sie in dieser Ausgabe ab Seite 36.I

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