Mithilfe der Quetschbeutel wird das Fruchtpüree über einen röhrenförmigen Ansatz direkt in den Mund gesaugt. Früchtebrei oder die ebenfalls aus Früchten hergestellten Smoothie werden demgegenüber aus dem Glas geläufelt oder getrunken. Die Empfehlungen der Hersteller, ab welchem Alter Quetschies gegeben werden können, sind unterschiedlich. Teilweise wird die Gabe der Fruchtpürees aus Quetschbeuteln schon für einjährige Kinder oder jünger angegeben.
Für die zahnärztliche Beurteilung der Quetschbeutel-Fruchtpürees sind verschiedene Aspekte von Bedeutung. Neben dem Zuckergehalt und der Säure ist auch der Aufnahmemodus von Interesse. Immerhin ist gut dokumentiert, dass die Aufnahme gesüßter Getränke aus Saugern wesentlich zur Saugerflaschen-Karies beiträgt [Tinanoff und Palmer, 2000]. Der ähnliche Aufnahmemodus aus den Quetschbeuteln kann in gleicher Weise zu einer gegebenenfalls länger andauernden Umspülung, insbesondere der Oberkiefer-Frontzähne, mit einer zuckerhaltigen und zugleich auch sauren Masse führen. Zu der Gefährdung der Zahngesundheit durch Quetschies sind in der wissenschaftlichen Literatur bislang keine Studien veröffentlicht. Allerdings sind Schlussfolgerungen aufgrund der Inhaltsstoffe und Aufnahmeweise sowie Analogieschlüsse aus ähnlichen Produkten wie Smoothies so zwingend, dass allein vor diesem Hintergrund aus zahnmedizinischer Sicht gegen die Verwendung der Quetschbeutel-Fruchtzubereitungen Bedenken erhoben werden müssen. Dieser Warnung schließen sich übrigens auch die Hersteller der Produkte mit entsprechenden Warnhinweisen auf ihren Produkten an.
Hoher Fruchtzuckeranteil erhöht Kariesrisiko
Die Fruchtpürees enthalten zumindest den natürlichen Zuckeranteil der in ihnen verwendeten Früchte. In der Tabelle (siehe Seite 18) ist der in einer Reihe von Früchten enthaltene Zuckeranteil wiedergegeben. Die hauptsächlich in den Fruchtpüree- Produkten verwendeten Obstsorten Äpfel, Bananen und Birnen, enthalten 13 Prozent, 17 Prozent beziehungsweise 10 Prozent Mono- und Disaccharide (Gew.- Prozent, Bundeslebensmittelschlüssel [nach Institut für Ernährungsinformation 2016]). Mit dem Zuckeranteil der Produkte ist somit ein Kariesrisiko verbunden. Durch die Aufnahme über ein rohrförmiges Mundstück tritt das Fruchtmus in erster Linie am Gaumen in die Mundhöhle aus. Bevorzugt sind also die Oberkiefer-Frontzähne dem Kontakt mit dem Brei ausgesetzt. Es ist zu befürchten, dass dadurch ähnliche Schäden wie bei der Saugerflaschenkaries entstehen können. Dies wird insbesondere bei häufigem Konsum von Fruchtbrei aus Quetschbeuteln der Fall sein, oder wenn dieser beim Kleinkind gar während des Einschlafens in der Mundhöhle verbleibt.
Zuckeranteil(Mono- und Disaccharide) | pH-Wert* | |
Ananas | 12,4 | 3.2 – 5.2 |
Apfel | 13,2 | 3.3 – 4.0 |
Aprikose | 7,7 | 3.3 – 4.8 |
Banane | 17,3 | 4.5 – 5.2 |
Birne | 10,3 | 3.5 – 4.6 |
Erdbeere | 5,5 | 3.0 – 3.9 |
Himbeere | 4,8 | 3.2 – 4.0 |
Johannisbeere (schwarz) | 6,3 | 3.2 – 4.5 |
Kirsche | 11,7 | 3.2 – 4.5 |
Kiwi | – | – |
Mango | 12,2 | 3.4 – 4.8 |
Maracuja | 9,5 | – |
Orange | 8,3 | 3.1 – 4.3 |
Pfirsich | 8,2 | 3.4 – 3.6 |
Pflaume | 7,8 | 2.8 – 4.6 |
Rhabarber | 1,1 | 3.1 – 3.4 |
Quellen: 1) Bundeslebensmittelschlüssel [nach Institut für Ernährungsinformation 2016] |
Keine Kommentare