Behandlungsfehlergutachten 2016

Die ganz eigene MDK-Statistik

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) haben am 30. Mai in Berlin ihre Zahlen zu Behandlungsfehlern vorgelegt – und damit ihre ganz eigene Statistik präsentiert.

Insgesamt 15.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste 2016 nach eigenen Angaben erstellt. Die Zahl der bestätigten ärztlichen Behandlungsfehler sank im Vergleich zum Vorjahr von 4.064 auf 3.564. In knapp jedem vierten Fall bestätigten die MDK-Fachärzte damit den Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.“

Drei Viertel der Patienten mit einem Verdacht irren

Gestiegen ist In demselben Zeitraum die Zahl der Gutachten von 14.828 auf 15.094, die der MDK nach einem Behandlungsfehlerverdacht durchgeführt hat. 266 mehr Patienten als im Vorjahr meinten demnach, einen Behandlungsfehler erlitten zu haben. insgesamt lagen aber drei Viertel mit ihrem Verdacht falsch, das sind mehr als im Vorjahr.

Zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe entfielen auf Behandlungen im stationären Bereich, ein Drittel auf den ambulanten Bereich. Mit 33 Prozent bezogen sich die meisten Vorwürfe auf Fälle aus der Orthopädie und der Unfallchirurgie, gefolgt von Fällen aus der Inneren Medizin und der Allgemeinmedizin (12 Prozent) und aus der Allgemein- und Viszeralchirurgie (9 Prozent).

207 „Never Events“

Der MDK kritisiert, dass sogenannte Never Events (wie verwechselte OP-Region, hochgradige Druckgeschwüre nach kurzem stationärem Aufenthalt, verwechselte Blutkonseren, im Körper verbliebene Tupfer oder verbliebenes OP-Besteck) in Deutschland nicht dokumentiert sind. In anderen Ländern mit vergleichbar hoch entwickelten Gesundheitssystemen müssten diese verpflichtend gemeldet werden.

In Deutschland wurden im Jahr 2016 sieben Prozent (207 Fälle) der gemeldeten Behandlungsfehler als Never Events eingestuft. Als Folge von mangelnden Sicherheitsvorkehrungen stellt ein solches Ereignis aus Sicht des MDK kein besonderes Einzelversagen dar, sondern zeigt, dass der Prozess nicht ausreichend abgesichert ist.

Für die Zahnmedizin kommt der MDK zu folgenden Ergebnissen: Neun Prozent der Vorwürfe entfielen auf die Zahnmedizin, inklusive KFO und Oralchirurgie. Das sind 1.314 Fälle – davon wiederum hat sich in 36,5 Prozent ein Fehler bestätigt.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verweisen auf die Relation: Insgesamt 93 Millionen zahnärztliche Behandlungsfälle werden pro Jahr allein über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon weist der MDK für das Jahr 2016 lediglich 422 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus.

Die hohe Zahl der jährlichen Behandlungsfälle zeige, dass die relative Fehlerquote in der Zahnmedizin kleiner als in anderen Fachgebieten ist, veranschaulichte BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich. Dass aufgrund der absoluten MDK-Zahlen keine Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in den Fachgebieten gezogen werden können – darauf verwies der MDK selbst. „Dennoch gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler zu vermeiden“, betonte Oesterreich.

„Fehlerfrei zu arbeiten, ist gerade für eine medizinische Berufsgruppe ein wichtiges Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran. Patientenschutz bedeutet, aufgetretene Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu analysieren – und alles daran setzen, sie zu vermeiden.“

Das bestätigte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer: „Trotz mangelnder Repräsentativität der Zahlen, deren Aussagekraft zum Teil mit der Lupe gesucht werden muss, nimmt die Vertragszahnärzteschaft natürlich jeden tatsächlichen Fehler ernst und prüft diesen gründlich. Patientensicherheit hat für uns, als eine der am häufigsten konsultierten Facharztgruppen, immer Priorität.“ Die MDK-Ergebnisse über mögliche oder bestätigte Fehler ließen allerdings – „auch diesmal wieder“ – keine belastbaren Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität in den Praxen zu. Fest steht laut Eßer vielmehr: „Unsere zahnärztliche Versorgung hat ein Qualitätsniveau, das weltweit keinen Vergleich scheuen muss.“ Dazu trage besonders ein fortlaufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement bei. Dass allein 93 Millionen zahnärztliche GKV-Behandlungsfälle 422 bestätigten Fehlern gegenüberstehen, werde durch den MDK – „einmal mehr“ – verschwiegen. Eßer: „Patientinnen und Patienten verunsichern solche Statistiktricks lediglich. Ein echter Beitrag zur Versorgungssicherheit ist das jedenfalls nicht.“

MDK-Statistik

Fehler, Schaden, Kausalität

  • Der Jahresbericht vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist die umfassendste Statistik dieser Art in Deutschland, aber nicht repräsentativ.

  • 2016 wurden vom MDK 15.094 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt.

  • In 3.564 Fällen haben Patienten wirklich einen Schaden erlitten. Beim Rest (73 Prozent) konnte durch die Gutachter kein Fehler nachgewiesen werden beziehungsweise es gab einen Fehler, aber keinen Schaden (3,4 Prozent).

  • Bei allen vorgeworfenen Fehlern mit vorliegendem Schaden stellt sich die Frage nach der Kausalität. Ist diese gegeben, kann es vor Gericht zur Beweislastumkehr kommen.

  • Im Jahr 2016 nahm die Anzahl der Fehler mit gutachterlich bestätigter Kausalität (n =3.156) leicht ab.

sf

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