Interview mit Prof. Dr. Ingrid Peroz

„Eine gute Funktionsdiagnostik ist nicht von bildgebenden Geräten abhängig“

Was in der Funktionsdiagnostik heute wirklich zählt, schildert Prof. Ingrid Peroz, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT), im Vorfeld der 50. DGFDT-Jahrestagung.

zm online: Ihre 50. Jahrestagung ist mit dem Titel „Funktion im Fokus“ überschrieben. Steht die Funktion heute zu wenig im Fokus der Zahnärzte?

Prof. Ingrid Peroz: Wir haben diesen Titel gewählt, um unsere Funktion als „Die Funktionsgesellschaft“ unter den Fachgesellschaften der DGZMK zu unterstreichen. Die DGFDT sieht ihre Aufgabe nicht nur darin, die Diagnostik und Therapie dysfunktionell erkrankter Patienten zu vermitteln und wissenschaftlich zu begleiten, sondern auch darin, die orale Physiologie und Kaufunktion ebenso wie die funktionelle Rehabilitation zu beleuchten.

Für unsere Jubiläumsveranstaltung haben wir daher keine Kosten und Mühen gescheut, um einen international renommierten Gastreferenten einzuladen, Prof. Dr. Jeffrey Okeson aus Lexington (USA). Er ist eine Kapazität auf dem Gebiet der Funktion und wird in mehreren Hauptvorträgen und einem Seminar die ganze Spannbreite der Thematik darlegen.

Den Mitgliedern unserer Fachgesellschaft ist die Funktion selbstredend äußerst wichtig. Sie ist es jedoch für jeden Zahnarzt und sollte auch in der Hochzeit von Digitalisierung, Implantologie und Vollkeramik nicht vernachlässigt werden. Die Digitalisierung muss neben der Statik auch die Funktion abbilden können, neue Materialien verzeihen keine okklusalen Fehler und Implantate sind nicht mobil im Knochen verankert.

Wie steht Ihre Gesellschaft zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte?

Wird sie verabschiedet, so kommt es zu einer erheblichen Kürzung der vorklinischen Kurse. Die DGFDT sorgt sich in der Tat, ob dann noch Kenntnisse und Fertigkeiten zur Funktion ausreichend vermittelt werden. Die kritische Herangehensweise sowohl in der Planung und Durchführung als auch in der Qualitätskontrolle an eine prothetische Rehabilitation ist eine ganz andere, wenn man die zahntechnischen Arbeitsprozesse kennt und weiß, was sich wie optimieren lässt und was eben nicht. Hier wird es die Aufgabe der DGFDT sein, die Lehrenden entsprechend zu sensibilisieren und den Absolventen durch postgraduale Weiterbildungsangebote Hilfestellungen zu geben.

Die Umsetzung der Funktionslehre ist zwar eine grundlegende Voraussetzung für eine gute prothetische Versorgung, jedoch ist sie noch nicht immer in aller Konsequenz in jeder Praxis angekommen. Wie hat sich durch die Arbeit der Gesellschaft das Bewusstsein des Praktikers verändert?

Da der Präsident und der Vizepräsident der DGFDT stets mit einem Hochschullehrer und mit einem niedergelassenen Zahnarzt besetzt sind, hat die DGFDT Standbeine sowohl in der Ausbildung als auch in der Praxis. Daher war die DGFDT an der Konzeption des nationalen, kompetenzbasierten Lernzielkatalogs für die Zahnmedizin beteiligt und hat damit festgelegt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Absolvent bereits mit in die Praxis bringen soll.

Durch die Herausgabe eigener Wissenschaftlicher Mitteilungen und Leitlinien sowie die Beteiligung an Leitlinien anderer Fachgesellschaften, hat die DGFDT Einfluss genommen auf Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen für praktizierende Ärzte und Zahnärzte. Dazu gehören z. B. die Tinnitus-Leitlinie, die Leitlinie zur Vollkeramik, zur digitalen dentalen Volumentomografie ebenso wie die S2k-Leitlinie zur instrumentellen zahnärztlichen Funktionsdiagnostik.


Das bilinguale Journal of Craniomandibular Function (CMF) stellt einen weiteren Baustein dar, Zahnärzte über die neuesten Erkenntnisse zur Funktion zu informieren. Durch den Alex-Motsch-Preis motiviert die DGFDT zur Publikation wissenschaftlicher Forschungsarbeiten ebenso wie zur Darstellung von Praxiskonzepten oder Fallvorstellungen aus der Praxis und fördert so den Erkenntnisgewinn aus der Forschung wie aus der Erfahrung von Kolleginnen und Kollegen. Die DGFDT bietet zudem über die APW strukturierte Fortbildungen (CMD-Curriculum) sowie Kontinua an, um mögliche Defizite aufzuarbeiten aber auch um sich auf diesem Fachgebiet zu spezialisieren. Eine derartige Spezialisierung findet in der Spezialistenprüfung ihren Höhepunkt. Der dafür ausgearbeitete, nach Wissen und Fertigkeiten differenzierte Stoffkatalog ist meines Wissens einmalig für eine deutsche zahnärztliche Fachgesellschaft.

Welche Veränderungen hat die Funktionslehre durch die Entwicklung der bildgebenden Verfahren (3D, CT, DVT et cetera) erfahren?

Die bildgebenden radiologischen Verfahren bringen wertvolle Erkenntnisse über strukturelle, knöcherne Veränderungen der artikulierenden Strukturen. Insbesondere die DVT vermittelt diagnostische Erkenntnisse mit einer geringeren Strahlenexposition, als dies die früheren transkraniellen, zweidimensionalen Röntgenbilder vermochten.

Die Magnetresonanztomografie ist nach wie vor der Goldstandard um Diskusverlagerungen zu verifizieren und strukturelle Veränderungen des Knorpels zu diagnostizieren. All diese Verfahren sind jedoch nicht regelhaft anzuwenden, sondern erfordern neben der rechtfertigenden Indikation- insbesondere der strahlenexponierenden Verfahren, auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung und neben der diagnostischen auch eine therapeutische Rechtfertigung.

Ist es durch die Digitalisierung ein‧facher geworden, bei Patienten eine Funktionsanalyse anzufertigen – etwa vor einer prothetischen Versorgung?

Die Digitalisierung in Form der digitalen Patientenakte gibt ein besseres Ordnungsprinzip und eine optimale Archivierung vor und – je nach Dokumentationssystem – auch die Möglichkeit der Auswertung der eingegebenen Daten. Dennoch sind es immer noch der gesunde Menschenverstand und das zahnärztliche Wissen, das die spezifische Diagnose und die darauf aufbauende Therapie ableiten sollen.

Digitale Systeme zur instrumentellen zahnärztlichen Funktionsanalyse sind in der Tat im Handling viel einfacher als die alten analogen, mechanischen Systeme und auch viel genauer. Sie ermöglichen dadurch eine optimale Schnittstelle zur Zahntechnik durch die Weitergabe wichtiger funktioneller Parameter für die okklusale Gestaltung von Zahnersatz. Die aktuelle S2k-Leitlinie zur instrumentellen zahnärztlichen Funktionsanaylse geht darauf ein.

Welche bildgebenden Geräte würden Sie einem Zahnarzt ans Herz legen?

Eine gute Funktionsdiagnostik ist nicht von bildgebenden Geräten abhängig, sondern von einer guten Anamnese und klinischen Funktionsdiagnostik.

Nicht in jedem Fall sind bildgebende Verfahren notwendig, um eine Differenzialdiagnose zu erheben. Daher zählen diese diagnostischen Verfahren zur weiterführenden Diagnostik, die nicht zwingend in der eigenen Praxis durchzuführen sind.

Zur Diagnostik ossärer Strukturveränderungen wird es dann vorzugsweise das DVT sein, zur Diagnostik von Diskusverlagerungen die Magnetresonanztomografie.

Stichwort „Protrusionsschiene“: Sehen Sie in Ihrer Praxis negative Auswirkungen auf das Kiefergelenk? Was muss bei der Anfertigung solch einer Schiene berücksichtigt werden?

Protrusionsschienen sind in der Tat kritisch zu bewerten. Sie verändern die Bisslage und eröffnen dem Kiefergelenk eine weitere Bewegungsdimension nach retral, die auch durch eine okklusale Rehabilitation nicht zu verhindern ist. Protrusionsschienen sollten daher nur zeitbefristet eingesetzt werden, um Beschwerden zu lindern. In der Regel sollte dann aber versucht werden, in der Zentrik zu rehabilitieren.

Ausnahmen stellen sogenannte Schlafapnoe-Schienen dar, die den Unterkiefer deutlich protrusiv einstellen, um die oberen Atemwege offen zu halten. Hier wird die Therapie der Schlafapnoe höher bewertet als mögliche Probleme der Okklusion, die sich durchaus mit diesen Schienen einstellen.

Und würden Sie jedem bruxenden Patienten eine Schiene empfehlen?

Wenn Sie unter „bruxenden Patienten“ jemanden verstehen, der mit den Zähnen knirscht und Attritionen auf den Zähnen hinterlässt, dann würde ich zur Prophylaxe dieses Zahnhartsubstanzverlusts zu einer Schiene raten. Es muss jedoch betont werden, dass nicht jegliche Schlifffacette ein Hinweis auf Knirschen darstellt.

Vom dysfunktionellen Zahnabrieb muss der funktionelle unterschieden werden, der völlig physiologisch ist. Insofern kann im Zweifel zunächst ein Monitoring erfolgen, das heißt Festhalten der Abriebflächen, zum Beispiel Bestimmen eines Abrasionsindex oder Modellherstellung oder Intraoralscan und wiederholte Untersuchung nach sechs bis zwölf Monaten. Im Fall eines unphysio‧logischen Zahnabriebs wäre dann eine Knirscherschiene zu empfehlen.

Wenn Sie Bilanz ziehen: Wie rasant hat sich die Funktionsdiagnostik in den vergangenen 50 Jahren entwickelt?

Die Funktionsdiagnostik hat sich über eine stark mechanistisch geprägte Gedankenwelt hin zu einer biopsychosozial ausgerichteten ganzheitlichen Betrachtung gewandelt, die neben der Zahnmedizin weitere Fachdisziplinen integriert. Dies zeigt sich zum Beispiel auch durch die Öffnung der Jahrestagung für Physiotherapeuten.

Die Entwicklung elektronischer Registriersysteme sowie die Entwicklung dreidimensionaler bildgebender Verfahren haben neue Erkenntnisse gebracht und die Handlungsweisen verifizierbarer, reliabel und einfacher gemacht. Damit ist die Funktion heute keine isolierte Fachdisziplin mehr, sondern ein Querschnittsbereich, der alle zahnmedizinischen Fachgebiete integriert und eine Schnittstelle zur Medizin darstellt.

Und wenn Sie für die Zukunft der Funktionslehre einen Wunsch frei hätten?

Ich würde mir wünschen, dass die Hochschullehrer dieses Fachgebiet intensiv lehren und forschen. Für die Absolventen sollte ein funktionelles Screening Routine bei jedem Patienten sein. Die Therapie funktioneller Erkrankungen sollte möglichst wenig invasiv erfolgen und die prothetische Rehabilitation stets funktionelle Parameter berücksichtigen.

Die 50. Jahrestagung der DGFDT wird vom 16. bis zum 18. November 2017 traditionell in Bad Homburg ausgetragen.

sp/sf

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