Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungs‧gesetz

In der Pflege tut sich was

„Es tut sich was in der Pflege!“ Da hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn recht: Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen – inklusive dem „Sofortprogramm Pflege“. Der Kabinettsentwurf enthält im Vergleich zum Referentenentwurf viele – auch für Zahnärzte – wichtige Neuerungen.

Für die zahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen seien die Maßnahmen ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richung, betonte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer. „Da die technischen und hygienischen Voraussetzungen vor Ort in der Regel nicht gegeben sind, können nicht alle Behandlungen in der stationären Einrichtung oder in der ambulanten Pflege-situation selbst erbracht werden. Vielmehr müssen die Patienten in vielen Fällen zur Behandlung in die Zahnarztpraxis gebracht werden. Hierzu musste bislang neben der ärztlichen Verordnung einer Krankenfahrt auch die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen. Ein erheblicher und völlig unnötiger bürokratischer Aufwand für Zahnärzte, Pflegepersonal und Kassen, denn in der Regel werden diese Fahrten immer anstandslos genehmigt. Der Wegfall dieser Regelung verringert also künftig nicht nur Bürokratismus, sondern trägt auch dazu bei, die Patienten schneller zu versorgen.“

Auch die neuen Vorgaben für Videosprechstunden im zahnärztlichen Bereich hält Eßer für richtig: „Die aufsuchende Betreuung im stationären und häuslichen Umfeld ist eine immense Herausforderung für den Berufsstand. Gerade dort müssen alle technischen Innovationen – also auch telemedizinische Leistungen und Videosprechstunden – eingesetzt werden können, wenn dadurch eine effizientere und effektivere Versorgung organisiert werden kann.“

Die geplante dreimonatige Frist für die Vermittlung von Kooperationsverträgen zwischen Heimen und Zahnärzten durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen lehnt Eßer dagegen ab: „Fristen und Zwangsmaßnahmen sind kein guter Ansatz. Statt zu drohen, sollte die Politik vielmehr motivierende Maßnahmen beschließen. Das wird auf Dauer eher helfen, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu lösen.“

Die weiteren Regelungen

  • 13.000 Stellen sollen in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Heime mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe, Heime mit 41 bis 80 Bewohnern eine, Heime mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Heime mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. 

  • Die Nutzung von Video-Sprechstunden als telemedizinische Leistung wird erweitert.

  • Die Pflegeversicherung stellt einmalig pro Pflegeeinrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro für digitale Maßnahmen zur Verfügung. 

  • Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert.

  • Die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, soll durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt werden.

  • Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird künftig vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen refinanziert, um die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. 

  • Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus komplett von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Gelder sind nachweislich für das Pflegepersonal einzusetzen. 

  • Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten jahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert, um einen deutlichen Anreiz zu schaffen, mehr auszubilden.

  • Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditäts-reserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder.

  • Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab 2020 auf eine von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt.

  • Ab 2020 soll eine Regelung in den Krankenhäusern gelten („Ganzhausansatz“), die Auskunft über das Verhältnis der Pflegekräfte in einem Krankenhaus zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflegequotient“) gibt. Krankenhäuser, die diese Mindestpersonalausstattung ignorieren, werden sanktioniert.

  • Um Verwerfungen bei der finanziellen Umverteilung zwischen den Krankenhäusern zu vermeiden, sollen Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung künftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert erhoben werden.

  • Zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs werden Pflegeeinrichtungen finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiter zu verbessern.

  • Um die gesundheitlichen Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern, stehen die Krankenkassen in der Pflicht, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für die betriebliche Gesundheitsförderung aufzuwenden.

  • Der Zugang zu Reha-Leistungen für pflegende Angehörige wird erleichtert.

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