Telematikinfrastruktur

TI-Update: Was Sie wissen müssen

Fristen wurden verlängert, neue Anbieter zugelassen, weitere Komponenten zertifiziert – nachdem Praxisinhaber erst monatelang auf den ersten Konnektor warten mussten, kommt jetzt endlich Bewegung in den Markt. Eine Übersicht.
  • Fristverlängerung bis 30. Juni 2019Der Bundestag hat die Frist für die Installation der technischen Komponenten zur TI-Anbindung um sechs Monate verlängert. Bis zum 30. Juni 2019 muss nun der Anschluss an die TI erfolgt sein. Praxen, die dann noch nicht das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ihren Praxen durchführen können, werden mit Honorarkürzungen von einem Prozent belegt. Allerdings müssen – dies wurde ebenfalls gesetzlich neu geregelt – alle Komponenten bereits bis zum 31. März 2019 bestellt sein, um Honorarkürzungen zu entgehen – und die Bestellungen bei der zuständigen KZV nachgewiesen werden. 

  • Dritter Konnektor ist zertifiziertAb sofort können Praxisinhaber auf einen dritten Konnektor zugreifen. Die gematik hat der österreichischen Firma „RISE F&E“ die Zulassung erteilt. RISE ist neben „CompuGroup Medical“ und „T-Systems“ der dritte Konnektoren-Hersteller, der von der gematik zertifiziert wurde. 

  • Dritter SMC-B-Anbieter erhält ZulassungNach der „Bundesdruckerei“ und der Firma „T-Systems International“ darf nun auch die „medisign GmbH“ elektronische Praxisausweise an Zahnarztpraxen ausgeben. Wie die KZBV mitteilt, wurde die medisign GmbH am 12. November für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen an Zahnarztpraxen zugelassen. Die Karten – Fachbezeichnung „Security Module Card Typ B“ (SMC-B) – werden auch Praxis- oder Institutionsausweise genannt und dienen der gesicherten Anmeldung an die TI. Praxen können den Ausweis über das Portal der KZV beantragen. 

  • Zweiter Hersteller bietet Komplett-Pakete Seit September verkauft auch die Telekom ihre IT-Hardware-Komponenten in einem Gesamtpaket. Damit verlor die CompuGroup Medical SE ihren Status als alleiniger Komplettanbieter für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Das gesamte Angebot der Telekom hatte zuvor erfolgreich die Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchlaufen und die Zulassung der gematik erhalten.Das Starter-Paket besteht aus dem Telekom-Konnektor, einem wahlweise stationären Kartenterminal oder einem Kartenterminal mit Tastatur, dem sicheren Anschluss der Praxis zum Gesundheitsnetz sowie Serviceleistungen.

  • Zur Einnerung: Für den VSDM-Abgleich mittels TI müssen folgende Komponenten neu angeschafft werden: ein Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, eine SMC-B und ein VPN-Zugangsdienst. Außerdem muss das Praxisverwaltungssystem angepasst werden. Alle zugelassenen Geräte sind in einer Übersicht im gematik-Fachportal unter www.gematik.de veröffentlicht.

KZBV für Fristverlängerung OHNE Bedingungen

„Für fremdverschuldete Probleme wollen wir nicht die Zeche zahlen!“

Die KZBV begrüßt eine Fristverlängerung für die TI-Anbindung grundsätzlich. Die Delegierten der Vertreterversammlung forderten den Gesetzgeber jedoch auf, diese nicht von Bedingungen wie der vorgezogenen Bestellfrist abhängig zu machen. „Allein der vorgeschriebene Nachweis der Praxen über die erfolgte Bestellung würde einen völlig inakzeptablen und überflüssigen Verwaltungsaufwand bei den KZVen generieren“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, am 8. November auf der Vertreterversammlung in Frankfurt am Main. Zudem müssten Zahnärzte auch nach aktueller Rechtslage zum 1. Juli 2019 mit Sanktionen rechnen, wenn die Hersteller die Ausstattung trotz gültigen Vertrags nicht liefern können. Pochhammer: „Für mögliche weitere, fremdverschuldete Probleme und Verzögerungen bei der TI-Anbindung wollen wir nicht die Zeche zahlen! Die Politik ist weiterhin gefragt, hier nachzubessern.“ 

Eine weitere Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2019 ist nach Ansicht des Vorstandes und nach dem Votum der VV-Delegierten unabdingbar, um den ursprünglich im E-Health-Gesetz vorgesehenen Ausstattungszeitraum für die TI wiederherzustellen. Bis Ende Oktober waren etwa 11.000 von insgesamt 44.000 Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen.

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