MVZ-Diskussion

Teure Versorgung in Z-MVZ

Immer wieder werden aus den Reihen der Gesundheitspolitik mantraartig die Vorteile der Großversorgerstrukturen wie Z-MVZ beschworen: die Skalierungsvorteile durch den günstigeren Einkauf von Materialien, eine bessere Auslastung von Gerätschaften und Praxisräumen durch längere Öffnungszeiten, eine zunehmende Spezialisierung und Arbeitsteilung – all das sollte es möglich machen, dass zahnmedizinische Leistungen letztlich preisgünstiger als in herkömmlichen Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften erbracht werden könnten.

Die Argumentation erschien auf den ersten Blick schlüssig und so glaubten insbesondere die gesetzlichen Kassen, dass hier Einsparpotenziale zu heben sind. Nach Informationen aus Kreisen der KZVen gab es bereits Vorstöße von der Kassenseite, das Thema der fallenden Kosten durch die vermehrte Leistungserbringung in Z-MVZ künftig bei den Budgetverhandlungen zur Sprache zu bringen. 

 Nun hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erstmalig die vorliegenden Abrechnungsdaten von Z-MVZ und Fremdinvestoren-MVZ mit denen aus Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) verglichen. Grundlage waren die Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2017 sowie aus dem ersten Halbjahr 2018. Das Ergebnis stellt die Erwartungshaltungen in der Politik und bei den Kassen auf den Kopf: Die Versorgung in Z-MVZ ist nicht etwa preisgünstiger, sondern teurer geworden. 

„Insgesamt können deutlich höhere Fallwerte und Gesamtkosten je Fall im Leistungsbereich konservierende und chirurgische Leistungen (KCH-Bereich) festgestellt werden. So liegen die Fallwerte der MVZ um rund 27 Prozent höher gegenüber den Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften“, heißt es in der Auswertung der KZBV. Die bei den MVZ höheren Punktmengen je KCH-Fall ließen sich durch die Morbiditätsentwicklung nicht erklären – die Füllungstherapie, die einen hohen Anteil an den Abrechnungen im Bereich KCH ausmache, sei seit zehn Jahren rückläufig, melden die Statistiker der KZBV. Auch im Bereich Zahnersatz (ZE) zeigen sich deutliche Unterschiede beim zahnärztlichen Honorar je Fall gegenüber den Einzelpraxen und BAG. „Das zahnärztliche Honorar liegt in den MVZ um rund 35 Prozent oberhalb der Durchschnittswerte in Einzelpraxen. Daneben fällt die gegenüber den anderen Praxisformen deutlich unterdurchschnittliche Abrechnungshäufigkeit bei Wiederherstellungen auf. Sie liegt mit gut 15 Prozent unterhalb der Häufigkeit in Einzelpraxen. Dieses Missverhältnis lässt bei MVZ eine Fokussierung auf die Erbringung von kostenintensiveren Neuversorgungen mit Zahnersatz erkennen.“ Diese Unterschiede in den Abrechnungsdaten „lassen insgesamt auf eine verstärkte Orientierung hin zu kostenintensiveren Behandlungen und hiermit verbunden besonders gewinnversprechenden Leistungen in MVZ schließen“, bilanziert die KZBV in ihrer Analyse.

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