Bertelsmann-Studie zur ärztlichen Vergütung

Forscher plädieren für einheitliches Honorarsystem

Vorschläge zu einer Reform der ärztlichen Vergütung macht eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung. Reformbedarf sehen die Autoren vor allem bei der Vergütung der Leistungen, da diese sowohl ambulant wie auch stationär erbracht und oft völlig unterschiedlich honoriert werden. Gefordert wird auch eine Angleichung der gesetzlichen und privaten Honorare. Aus der Fachwelt kommt Kritik.

Die Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem und Dr. Anke Walendzik von der Universität Duisburg-Essen haben in ihrer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung Vorschläge für eine Reform der ärztlichen Vergütung vorgestellt. Derselbe Eingriff, je nach dem ob ambulant in einer Praxis oder stationär in einem Krankenhaus erbracht, wird oft nach völlig unterschiedlichen Regeln honoriert, arbeiten die Autoren heraus. Ihr Vorschlag: Es sollte ein dritter, vom ambulanten und stationären Bereich abgegrenzter Versorgungsbereich eingeführt werden. Dazu haben die Autoren zwei Modellvarianten zur sektorenübergreifenden Vergütung entwickelt: Eine Variante setzt mehr auf Einzelleistungsvergütung, die andere mehr auf Pauschalen.

Die Handlungsempfehlungen im Einzelnen:

  • Die Definition eines dritten, von ambulantem und stationärem Sektor abgegrenzten Versorgungsbereichs für ambulant erbringbare, aber sowohl in der Arztpraxis wie im Krankenhaus durchgeführte Leistungen.

  • Eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des neuen Versorgungsbereichs unter Beteiligung der Akteure oder durch die Gemeinsame Selbstverwaltung.

  • Der Aufbau eines Vergütungssystems für diesen Versorgungsbereich mit einheitlichen Regeln für Vertragsärzte und Krankenhäuser. Dieses System köönne wie bisher auf Einzelleistungsvergütungen mit konsequenter Fixkostendegression oder auf eine stärkere Pauschalierung setzen.

  • Die Freigabe neuer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden für dafür nachweislich geeignete Vertragsärzte in diesem Versorgungsbereich.

  • Die Zusammenführung der bisher nach Sektoren getrennten Bereiche zu einer gemeinsamen morbiditätsbezogenen Kapazitätsplanung.

 GKV und PKV angleichen

Die Angleichung der Honorarsysteme erfordert laut der Studie gleichzeitig die Neugestaltung der Finanzierung von GKV und PKV. Damit geht auch um die Einbeziehung von Privatpatienten in das vorgeschlagene neue Vergütungssystem. Eine Angleichung der Honorarsysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sei versorgungspolitisch wünschenswert, heißt es in der Studienzusammenfassung. Da die Angleichung aber von der Ärzteschaft nur akzeptiert würde, wenn sie insgesamt aufkommensneutral erfolgt, wäre ein Niveauausgleich zwischen beiden Honorarsystemen notwendig. Dadurch würden GKV-Versicherte be- und PKV-Versicherte entlastet – die Studie geht dabei von mehr als fünf Milliarden Euro jährlich zulasten der GKV aus. Eine Aufhebung der dualen Vergütung sei kaum denkbar ohne auch die Finanzierungsstruktur der Krankenversicherung insgesamt neu zu gestalten – entweder durch einen Finanzausgleich zwischen GKV und PKV oder durch die Integration beider Versicherungszweige.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) widerspricht der Studie der Bertelsmann-Stiftung, sie geht für ihn „am Thema vorbei“. Die Studie wärme den altbekannten Traum von der Bürgerversicherung mit auf. Die Angleichung beider Vergütungssysteme berücksichtige nicht, dass der freie Beruf des Arztes einen Anspruch auf eine freie Gebührenordnung habe.

Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Angleichung der Vergütungssysteme das Kind mit dem Bade ausschütten würde: „Die Angleichung vernichtet bewährte Strukturen und löst Probleme, indem neue geschaffen werden - ein Hinweis, der sich auch an die vom Bundesgesundheitsministerium einberufene Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) richtet.“

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) weist darauf hin, dass jegliche Angleichungen der Honorierungssystem von GKV und PKV zu erheblichen Mehrbelastungen für die gesetzlich Versicherten führe. Im ambulanten Bereich würden in kürzester Zeit rund fünf bis sechs Milliarden Euro an ärztlichen Honoraren verloren gehen, rechnet der Verband vor. Honorarausfälle hätten fatale Folgen. Praxen würden schließen, Fachpersonal entlassen und durch notwendige Einsparungen auch die gewohnte Qualität der medizinischen Versorgung deutlich sinken. Um dies zu verhindern, bliebe dann nur ein Weg: Die Honorarverluste müssten durch höhere Beiträge der gesetzlich Versicherten kompensiert werden.

Die Bundesregierung hatte sich laut Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, für die ambulante Versorgung ein „modernes Vergütungssystem“ zu schaffen. Eine Expertenkommission soll bis Ende 2019 Vorschläge für Reformen vorlegen. Außerdem arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung.

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