Leitartikel

Moderne Vergütung statt Einheitspreis

Dietmar Oesterreich

Ende des Jahres wird der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV) erwartet. Medienberichten zufolge liegt die Kommission, die ihre Arbeit 2018 aufgenommen hatte, gut im Zeitplan. Doch wann genau ihr Bericht veröffentlicht werden soll, wird erst nach dessen Vorliegen entschieden, schrieb das Bundesgesundheitsministerium kürzlich auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Fakt ist, dass die Vorschläge der Kommission mit Spannung erwartet werden. Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass sowohl das private wie das gesetzliche Gebührensystem weiterentwickelt werden sollen. Manche fordern nun – in Richtung Bürgerversicherung blickend – dass das ärztliche Vergütungswesen, bestehend aus der vertragsärztlichen Vergütung nach dem EBM und der privaten GOÄ vereinheitlicht werden soll.

Dass das der falsche Weg ist, hat der PKV-Verband zusammen mit der Bundesärztekammer, der BZÄK und den Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) kürzlich auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin deutlich gemacht. Nicht die Vereinheitlichung der Gebührenordnungen, sondern vielmehr die Reform des Dualismus von GKV und PKV wären ein nachhaltiger Beitrag hin zu einem modernen Vergütungswesen.

Es bringt uns in Deutschland Vorteile – siehe unsere Erfolge bei der Mundgesundheit –, dass zwei unterschiedliche ärztliche Vergütungssysteme wirken, die sich sehr gut ergänzen. Im PKV-Bereich fördern niedrige Markteintrittsbarrieren eine schnelle Einführung von Innovationen. Der GKV-Bereich mit seinem Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Evidenz strahlt – etwa über die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses – auch auf die PKV zurück: also eine klassische Win-win-Situation. Externe Faktoren wie der demografische Wandel stellen jedoch das duale System auf den Prüfstand.

Ich habe auf dem Pressegespräch deutlich gemacht, dass keiner der Vorschläge Richtung Bürgerversicherung es vermag, den Ansprüchen einer flächendeckenden Versorgung und der Anwendung von medizinischem Fortschritt gerecht zu werden. Die PKV-Regionalatlanten belegen eindrucksvoll, dass eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung eben nicht zu einer besseren Verteilung der Ärzte in Deutschland führen würde. Die BZÄK setzt sich daher ein für eine reformierte Dualität, die das System der GKV demografiefest macht und die PKV weiterentwickelt.

Konkret lauten unsere Vorschläge dazu so: Das duale System muss an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden. Bedacht werden muss vor allem die sinkende Zahl von Beschäftigten und der steigende Anteil von Rentnern in der Gesellschaft. Wir müssen Strategien für eine nachhaltige Finanzierung der GKV vorantreiben. Langfristig sollte die reine Lohn- und Rentenabhängigkeit der Beiträge überwunden werden.

Bei der PKV muss ein ordnungspolitischer Rahmen geschaffen werden, der Wettbewerbsdefizite verringert und die Vorteile der privaten Krankenversicherung festlegt – weg von kurzfristigen Anreizen, hin zu einem umfassenderen, klar definierten Leistungskatalog. Daraus resultierende Vergütungsgrundlagen, die sich der gesamtwirtschaftlichen Lage regelmäßig anpassen ließen, sind Garanten für die Freiberuflichkeit des Arztes und für ein intaktes Vertrauensverhältnis zu den Patienten. Die Bundeszahnärztekammer hat diese Forderungen bereits 2013 erstmals erhoben. Leider ist inzwischen viel wertvolle Zeit vergangen.

Populistische Schnellschüsse der Politik – ohne die Einbeziehung systemrelevanter Akteure – sind nicht zielführend. Deswegen fordern wir bei der Weiterentwicklung der Gebührenordnungen die Einbindung weiterer Expertise. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfestellen von Bund und Ländern kooperieren bereits erfolgreich als Beratungsforums und begleiten den Reformprozess eigeninitiativ und aktiv. Es gilt, Probleme im Vorfeld zu lösen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und so die Beziehung zwischen Arzt, Patient und Versicherung zu verbessern.

Statt also ein bewährtes System umzuwälzen, sollte konstruktiv an behutsamen Reformen für die Zukunft gearbeitet werden. Das gelingt nur, wenn die relevanten Akteure des Gesundheitswesens einbezogen werden – und wenn der (zahn)ärztlichen Arbeit eine zeitgemäße Gebührenordnung zugrunde liegt. Die GOÄ-Novelle steht kurz vor dem Abschluss, die Umsetzung aber steht in den Sternen. Das darf kein Freibrief dafür sein, die dringend notwendige Novelle der GOZ weiter hinauszuschieben!

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich
Vizepräsident der BZÄK

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich

Langjähriger Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ), Honorarprofessor für Orale Prävention und Versorgungsforschung an der Universität Greifswald

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