Editorial

Wie die Bertelsmann Stiftung Politik macht

Eines der Lieblingswörter im öffentlichen Diskurs unserer medial geprägten Gesellschaft lautet: Studie! Studien gibt es für alles und jedes. Egal wie sinnbefreit das jeweilig zu Untersuchende auch sein mag – allein dieses Sechs-Buchstabenwort suggeriert Wissenschaftlichkeit (was auch immer darunter verstanden wird), Korrektheit und Erkenntnisgewinn wie kein anderes und öffnet damit die Türen der medialen Beachtung. Und so finden sogar „Veröffentlichungen“, bei denen die Autoren bereits bei der Vorstellung einräumen, dass sie methodische Mängel hätten und folglich das Szenario unrealistisch sei, eine daran gemessen geradezu unglaubliche mediale Resonanz.

So geschehen Mitte Februar bei der vom Berliner IGES Institut („das Wissensunternehmen“) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführten Untersuchung über die finanziellen Folgen einer Zwangsvereinigung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Auf der Webseite der Bertelsmann Stiftung findet sich die gute Botschaft folgendermaßen: „Duales System kostet die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 145 Euro je Mitglied.“ Falls jemand diese Zahl zu klein ist: Laut dieser Studie namens „Geteilter Krankenversicherungsmarkt“ stünden dadurch der GKV Mehreinnahmen von 39 Milliarden Kosten von 28 bis 30 Milliarden gegenüber, mithin ein Überschuss von 9 bis 11 Milliarden Euro.

Nur zur Erinnerung, weil wir ja in der Zeit der großen Zahlen leben und dadurch die Maßstäbe schnell verloren gehen: 1 Milliarde sind 1.000 Millionen! Aber der ausgewiesene Überschuss lässt natürlich die Befürworter der Einheitsversicherung jubeln und gleichzeitig den Klassenkampf wiederaufnehmen. Entsprechend äußerte sich unter anderem die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Bärbel Bas: „Gerade die, die mehr verdienen, beteiligen sich nicht an der Solidargemeinschaft.“ Dass das dann natürlich auch für die gesamte Beamtenschaft, mithin auch für Polizisten gilt, hatte die SPD-Frontfrau wohl nicht auf dem Schirm … Aus dem Bundesgesundheitsministerium verlautete, dass die vom IGES Institut errechnete Ersparnis teilweise geringer als bei einem Wechsel der Krankenkasse sei. Immerhin. Ein wenig ging in der wogenden Diskussion die Frage unter, woher denn der Überschuss kommen soll, der die GKV-Versicherten im Jahr mit einem Plus von 145 Euro beglücken soll. Dafür muss man kein Hellseher sein – natürlich von den Heilberuflern. Dazu äußerte sich der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther: „Die 145-Euro-Illusion von Bertelsmann beruht darauf, dass der PKV-Mehrumsatz für die Ärzte ersatzlos wegfiele. Damit gingen jeder Arztpraxis in Deutschland im Schnitt über 54.000 Euro verloren.“ Soweit so typisch könnte man sagen. Erstaunt haben mich in dieser Schlacht der Worte jedoch die Aussagen des Regensburger Staats- und Verwaltungsrechtlers Thorsten Kingreen, der auch Mitglied der „Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV)“ zur wissenschaftliche Vorbereitung eines neuen Honorarsystems für die niedergelassenen Ärzte im BMG ist. Seine Ausführungen zu der Bertelsmann-Studie, bei der es sich gemäß schriftlicher Eigeneinschätzung „ausdrücklich nicht um ein realistisches, umsetzungsnahes Szenario handelt“, konnte man sich in der Süddeutschen Zeitung zu Gemüte führen. Zitat: „…Thorsten Kingree könne einer Bürger-versicherung viel abgewinnen. Momentan erhielten Ärzte für gleiche Leistungen unterschiedliche Honorare. Deshalb würden Privatpatienten bevorzugt – ein Fehlanreiz. Ärztliche Versorgung solle sich nach medizinischer Notwendigkeit richten, nicht nach dem Versichertenstatus des Patienten.“ Und weiter: „Die Expertenkommission [KOMV, A.d.R.] habe deshalb angeregt, die Leistungen und Vergütungen von privater und gesetzlicher Versicherung langsam anzugleichen. Das könne übrigens auch bedeuten, dass die gesetzliche Versicherung dann Ärzten für bestimmte Leistungen mehr zahle als bisher. Aber am Ende stünde ein System, dass alle Patienten gleich und gut behandle.“

Woher insbesonders die letztere Erkenntnis des Staatsrechtlers stammt, wüsste ich allzu gerne. Von den Zahnärzten definitiv nicht, denn deren PKV-Honorare liegen angesichts der Uralt-GOZ in so manchen Positionen bereits seit einiger Zeit sogar unter dem Niveau der in der GKV gezahlten Honorare. Was man in diesem Lichte betrachtet dann wohl als zukunftsorientiert bezeichnen müsste. Ironie aus.

Dr. Uwe Axel Richter

Chefredakteur

Dr. Uwe Axel Richter

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.