Leitartikel

Coronaviren: Der Schutz der Praxen muss gewährleistet bleiben

Peter Engel
,
Wolfgang Eßer
Mit Sorge betrachten wir die Liefersituation bei den notwendigen Hygieneartikeln. Aus unserer Sicht ist wesentlich, dass die Funktionsfähigkeit und der Schutz der Arzt- und Zahnarztpraxen gewährleistet bleibt.

Täglich treffen neue Nachrichten über die Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 ein, die durch Coronaviren (Sars-CoV-2) verursacht werden. Es ist derzeit schlichtweg nicht möglich, eine abschließende Beurteilung der Situation vorzunehmen, da die Infektionslage wie auch die Erkenntnisse über das Virus und das ausgelöste Krankheitsgeschehen stetem Aktualisierungsbedarf unterliegen. Fest steht: Die EU-Gesundheitsagentur ECDC hat das Risiko mittlerweile von moderat auf hoch heraufgestuft (Stand: Redaktionsschluss dieser zm-Ausgabe). Eine Einschränkung des Reiseverkehrs oder generelle Absagen von Großveranstaltungen hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aber derzeit für nicht notwendig. Es gilt, so sagt der Minister, die Virus-Ausbreitung einzudämmen und besser handhabbar zu machen.

Dennoch werden Messen und Kongresse abgesagt, Kindergärten und Schulen werden wegen Infektionsverdacht geschlossen, Arbeitsplätze bleiben leer. Es wird von Hamsterkäufen berichtet, wobei Handelsketten sich beeilen, zu versichern, es gebe keine Versorgungsengpässe. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Praxen fragen sich, wie sie ganz praktisch die funktionsfähige Versorgung der Bevölkerung leisten sollen. Wird das Desinfektionsmittel reichen? Und der Mundschutz und die Handschuhe? Woher bekomme ich die jetzt schon knapp werdende Schutzkleidung? Und was ist, wenn ich als Zahnarzt selbst ausfalle und in Quarantäne muss? Oder mein Team? Wer kommt für Ausfälle auf?

Mit Sorge betrachten wir daher die zunehmend schwieriger werdende Liefersituation bei den für einen geordneten Praxisbetrieb notwendigen Hygieneartikeln. Aus unserer Sicht ist es wesentlich, dass die Funktionsfähigkeit und der Schutz der Arzt- und Zahnarztpraxen gewährleistet bleibt. Für diese Materialien muss der medizinische Vorbehalt funktionieren! Wem wäre genützt, wenn sich Mundschutz, Handschuhe etc. bei den Menschen zu Hause stapeln, aber die Praxen aus Mangel die Versorgung nicht mehr leisten können? Ärzte und Zahnärzte werden dringend gebraucht, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach einem Treffen mit den Heilberufsorganisationen die richtigen Schritte eingeleitet: Der Export von medizinischer Schutzausrüstung ins Ausland wird verboten. Es wird an einem Verteilungsplan gearbeitet, bei dem auch Zahnarztpraxen berücksichtigt werden müssen. Apotheken wird erlaubt, Desinfektionsmittel anzufertigen. Der Pandemieplan der Bundesregierung wird um Sars-CoV-2/Covid 19 ergänzt. Und für Schutzmittel wird über eine Finanzierung durch die Bundesregierung beraten.

Was wir als Standesorganisationen tun, ist: Wir informieren! Und zwar die Kollegenschaft wie auch die Patienten. Mit unserer engmaschigen Kommunikationsstrategie tragen wir dazu bei, Unsicherheiten zu verringern und Falschinformationen entgegenzuwirken. Für Zahnarztpraxen und zahnmedizinisches Personal in Kliniken liegen auf unseren Webseiten und denen der zm die nach derzeitigem Kenntnisstand aktuellen Informationen zum Geschehen vor. Dort informieren wir Sie zeitnah über notwendige Hygienemaßnahmen zur Infektionsvermeidung mit Sars-CoV-2 und über News vom RKI, vom BMG und von der BZgA. Wir bewerten und bündeln relevantes Wissen – und wir wollen Ihnen weiterhelfen. Auch zu arbeitsrechtlichen Fragen und möglichen wirtschaftlichen Abfederungen von möglichen Ereignissen gibt es ein Informationsblatt.

Das BMG wird nach eigenen Angaben Anzeigen in Medien schalten, um über das Thema Coronavirus weiter zu informieren. Zudem schalten sowohl das Ministerium sowie auch Krankenkassen Telefon-Hotlines, über die Fragen gestellt werden können und ergänzende Informationen erhältlich sind. Gemeinsam mit den Kammern und KZVen werden wir nicht nur ein dichtes Informationsnetzwerk vorhalten, sondern auch persönliche Auskunftsstellen zur Verfügung stellen. Bei Fragen stehen auch BZÄK, KZBV, die Kammern und KZVen telefonisch zur Verfügung. Stets aktuelle Informationen bieten die Homepages von BZÄK und KZBV.

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Weitere – ständig aktualisierte – gebündelte Informationen gibt es unterwww.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene/sars-cov-2covid-19.html oder www.zm-online.de/themendossiers/coronavirus-epidemie/ oder www.kzbv.de/coronavirus

Dr. Peter Engel

Präsident der BZÄK
Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13,
10115 Berlin

Dr. Wolfgang Eßer

Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73,
50931 Köln

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