Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland soll eine Stiftung werden

Wie unabhängig ist die neue UPD?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll eine Stiftung werden. Das geht aus einem Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Finanziert werden soll sie von den Krankenkassen – also ausgerechnet von den Playern, die oft Auslöser von Patientenbeschwerden sind. Stellt sich die Frage: Wie unabhängig ist das neue Modell?

Die UPD soll künftig nicht mehr von einer gemeinnützigen GmbH geführt werden, sondern als Stiftung bürgerlichen Rechts arbeiten. Das sieht ein Referentenentwurf des BMG vor. Im Ampel-Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen.

15 Millionen Euro Budget soll es für die Beratung künftig geben

Laut Entwurf soll die UPD nun „im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu strukturiert und verstetigt” werden. Dadurch werde den Kriterien der Unabhängigkeit, der Staatsferne sowie der Dauerhaftigkeit umfassend Rechnung getragen, heißt es weiter. Den Plänen zufolge soll der GKV-Spitzenverband eine Stiftung bürgerlichen Rechts aufbauen, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2024 aufnimmt. Ziel der Stiftung sei, die Gesundheitskompetenz der Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen.

Die Organisation soll den Namen „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ tragen und ihren Sitz in Berlin haben. Der GKV-Spitzenverband soll mit dem BMG die Satzung erlassen. Finanziert werden soll die Stiftung – wie bisher – von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) – allerdings mit einem jährlichen Beitrag von 15 Millionen statt den bisherigen 10 Millionen Euro. Die PKV soll sieben Prozent beisteuern. Zur Überprüfung der Unabhängigkeit der Stiftung, ihrer Zweckerreichung, der Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen soll die Tätigkeit der Stiftung jährlich von einem unabhängigen Gutachter evaluiert werden.

Geschäftsführendes Organ der Stiftung soll ein aus zwei Mitgliedern bestehender Stiftungsvorstand sein. Dem elfköpfigen Stiftungsrat sollen laut Plan die oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, zwei Mitglieder des Bundestages, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des BMG und des Verbraucherschutzministeriums sowie des GKV-Spitzenverbands und des PKV-Verbands angehören.

Wird die geforderte Staatsferne auch weiterhin konterkariert?

 Hinzu kommen vier ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen, die nicht Mitglied des Stiftungsvorstands sein können. Die oder der Patientenbeauftragte benennt den Stiftungsrat im Einvernehmen mit den beiden genannten Ministerien. Das Stimmrecht der Mitglieder von GKV und PKV soll sich lediglich auf Finanzfragen erstrecken. Der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband sollen weder auf den Inhalt noch den Umfang der Tätigkeit der Stiftung Einfluss nehmen dürfen, heißt es im Entwurf.

Skeptisch zu den Plänen äußerte sich Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nach einer ersten Prüfung des nun vorliegenden Gesetzentwurfs sei es fraglich, ob das Ziel erreicht werden könne, ab 2024 bundesweit eine unabhängige und qualitätsgesicherte Beratung sicherzustellen, erklärte sie. Ihrer Meinung nach ist es unverständlich, warum die geplante Rechtsform einer Stiftung durch den GKV-Spitzenverband eingerichtet und durch die Krankenkassen finanziert werden solle – also ausgerechnet von den Organisationen, die sehr häufig Auslöser von Beschwerden und Beratungsanliegen von Patienten seien.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP) zeigte sich sehr verwundert, dass der Gesetzgeber eine Institution als Stifterin und Financier der UPD vorsieht, deren Mitgliedsverbände häufig Anlassgeber für Beratung und Beschwerden dort seien. Wörtlich heißt es: „Die aus unserer Sicht notwendige und im Koalitionsvertrag festgeschriebene Staatsferne der neuen UPD wird aus unserer Sicht konterkariert, da im Stiftungsrat unter anderem Mitglieder des Bundestages, zweier Ministerien, des GKV-Spitzenverbands Bund und des PKV-Verbands sowie der Bundespatientenbeauftragte stimmberechtigt sind neben Patientenvertretern.“ Die Politik habe die Chance der Neugestaltung einer UPD, die am Beratungsbedarf der Patienten und Ratsuchenden ausgerichtet sowie regional verankert und gut vernetzt sei, damit verpasst.

Auch Die bisherige Regelung stand schon unter massiver Kritik

Bislang sah die Regelung eine Vergabe der Fördermittel für jeweils eine Laufzeit von sieben Jahren vor. In den vergangenen Jahren war zunehmend eine Reform der UPD diskutiert worden. Im Vordergrund standen insbesondere die Neutralität der UPD, die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen Dritter sowie die fehlende Kontinuität des Informations- und Beratungsangebots aufgrund des vorgesehenen Vergabeverfahrens.

Seit 2016 ist die von der Kommunikationsagentur Sanvartis betriebene „UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH“ Träger der UPD, basierend auf einer Vereinbarung zwischen Sanvartis und dem GKV-Spitzenverband. Das Konstrukt stand unter massiver Kritik vom Bundesrechnungshof und dem vzbv. Mit Blick auf die angestrebte Neustrukturierung und Verstetigung der UPD wurde mit dem Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten vom 18. August 2021 das bisherige Vergabeverfahren gestrichen.

Die Verbändeanhörung zum Gesetzesvorhaben beim BMG läuft noch bis Mitte November. Der weitere Zeitplan ist offen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungsfrei.

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