Stellungnahme der DGZMK, in Abstimmung mit den Vorständen der DGMKG und der DGKFO

Indikation für den Einsatz enossaler Implantate im Kieferspaltbereich

Im Rahmen einer Fehlbildung des primären Gaumens (Lippen und Kiefer) ist vielfach die Anlage des zweiten oberen Schneidezahns mit betroffen. Sollte er vollständig fehlen oder auf Grund einer erheblichen Dysplasie nicht dauerhaft zu halten sein, so ergibt sich die Notwendigkeit eines funktionell einwandfreien Ersatzes.

Hierzu wird es in jedem Fall erforderlich sein, Knochen in den vorhandenen Kieferspalt zu transplantieren, um einerseits eine feste Unterlage für die Nase zu schaffen und um andererseits den Kieferbogen knöchern vollkommen zu schließen und somit langfristig die Stabilität der Kiefersegmente untereinander zu unterstützen.

Viele Studien haben jedoch bewiesen, dass auch der einmal erfolgreich transplantierte Knochen im Alveolarfortsatz einem starken Abbau unterliegt, wenn er nicht funktionell belastet wird. Dies führt dazu, dass bereits nach wenigen Jahren die Kontinuität des Alveolarfortsatzes eine Beeinträchtigung erleidet und wiederum eine deutliche Lücke im Alveolarfortsatz in Regio 12/22 auftritt [1 bis 8].

Unter diesen Voraussetzungen sollen die zur Verfügung stehenden Therapiealternativen betrachtet werden:

Konventionelle Brücke

Diese stellt ein seit vielen Jahren erprobtes Therapiemittel dar [9]. Die Lebensdauer für konventionelle Brücken beträgt durchaus zehn bis 15 Jahre [10]. Als ganz erheblicher Nachteil muss jedoch die Notwendigkeit zum Beschleifen von mindestens zwei, meist jedoch vier gesunden Nachbarzähnen beim Jugendlichen sowie das Fehlen jeglicher funktioneller Belastung des transplantierten Knochens angesehen werden. Auch eine anfänglich ästhetisch ansprechende Versorgung wird nach kurzer Zeit eine deutliche Lücke oberhalb des Brückengliedes nach Schrumpfung des transplantierten Knochens sichtbar werden lassen. Nicht selten kommt es darüber zu einem erheblichen Verlust an Stützgewebe an dem unmittelbar der Knochenlücke benachbarten Gewebe [11 bis 12].

Kieferorthopädischer Lückenschluss

Prinzipiell ist zu überlegen, ob zur Versorgung der Lücke im Bereich der oberen seitlichen Schneidezähne ein kieferorthopädischer Lückenschluss angezeigt ist. Hierbei werden die Eckzähne an Zweierstelle eingestellt. Im Gegensatz zur konventionellen Brückenversorgung wird der transplantierte Knochen bei dieser Therapiemethode funktionell belastet.

Die Indikation eines kieferorthopädischen Lückenschlusses ist jedoch von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Diese sind insbesondere die sagittale Relation der Kiefer und Zähne zueinander, das Wachstumsmuster, die apikale Basis und der sagittale und vertikale frontale Überbiss.

Auf Grund ihrer Fehlbildung kann bei Spaltpatienten eine Pseudoprogenie mit mesialer Verzahnung im Seitenzahnbereich entstehen, wodurch ein kieferorthopädischer Lückenschluss erschwert und vielfach nicht zu realisieren ist. Somit bleibt diese Therapieform auf eine Untergruppe von Spaltträgern beschränkt.

Enossales Implantat

Die implantatgestützte Einzelzahnkrone lässt für den Ersatz des fehlenden Zweiers bei Spaltpatienten erhebliche Vorteile erkennen. Mit ihrer Hilfe gelingt eine funktionelle Belastung des Alveolarfortsatzknochens. Das Beschleifen gesunder Nachbarzähne wird vermieden. Der natürliche Zahnbogen kann vollkommen erhalten werden, so dass Kompromisse aus funktioneller wie auch aus ästhetischer Sicht vermeidbar sind. Als Voraussetzung müssen jedoch ein gutes Knochenlager nach Kieferspaltosteoplastik sowie die einwandfreie Mundhygiene des Patienten gegeben sein [14 bis 15].

Wenn auch erst etwa zehnjährige Erfahrungen beim Einsatz von enossalen Implantaten im Kieferspaltbereich vorliegen, so konnten die bisher vorhandenen Studien belegen, dass eine Erfolgswahrscheinlichkeit von über 82 Prozent zu erzielen war. Selbst nach dem Verlust eines solchen Implantates besteht die Möglichkeit, ein zweites Implantat zu setzen, sofern diesem Eingriff Maßnahmen zur Verbesserung des Knochenlagers vorausgehen [16 bis 21].

Zusammenfassung

Zum Ersatz des fehlenden seitlichen Schneidezahnes beim Spaltpatienten stehen im Wesentlichen die konventionelle Brücke, die implantatgestützte Kronenversorgung und der kieferorthopädische Lückenschluss zur Verfügung. Letzterer ist jedoch von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und lässt sich auf Grund ungünstiger morphologischer Bedingungen bei Spaltpatienten häufig nicht realisieren.

Unter der Voraussetzung eines guten Knochenlagers sowie einwandfreier Mundhygiene des Patienten ist der implantatgetragene Ersatz sowohl in funktioneller als auch in ästhetischer Hinsicht der konventionellen Brückenversorgung deutlich überlegen und somit Mittel der Wahl für den Spaltpatienten. Er trägt entscheidend zum Erhalt des in den Kieferspaltbereich transplantierten Knochens bei. Im Sinne der präventionsorientierten Zahnheilkunde wird darüber hinaus das Beschleifen gesunder Substanz der Nachbarzähne vermieden. Die konventionelle Brücke kann in diesem Fall nicht als alternativ gleichwertige Versorgung bezeichnet werden.

Auch nach einem Implantatverlust besteht die Möglichkeit zum Ersatz der Konstruktion, was nach dem Verlust einer konventionellen Brücke nicht immer gegeben ist.

A. Hemprich, Leipzig, Arbeitskreis LKG

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