Bema-Neurelationierung

Beschluss kommt Anfang Juni

Am 14. Mai 2003 fand die mit Spannung erwartete Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses statt, zu der die vom Gesetzgeber bestimmte Neubeschreibung des Bewertungsmaßstabes (Bema) beschlossen werden sollte. Das Ergebnis: Man ist der Sache ein großes Stück näher gekommen. Doch es wird noch weiter getagt. Am 3. und 4. Juni soll es einen endgültigen Beschluss geben.

Nach der Sitzung konnten Zahnärzte und Krankenkassen unter Einbindung der unparteiischen Mitglieder im Erweiterten Bewertungsausschuss eine weitgehende Annäherung bisher noch strittiger Positionen über die Leistungsbereiche und Bewertungen des neuen Bema erzielen. In den restlichen Bereichen, in denen noch Dissens herrscht, wird man zu entsprechenden Beschlüssen kommen.

Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber hatte in der Reform von 2000 den Auftrag erteilt (§87 2d SGB V), dass die zahnärztlichen Leistungen entsprechend einer ursachengerechten, Zahnsubstanz schonenden und präventionsorientierten Versorgung insbesondere nach dem Kriterium der Arbeitszeit gleichgewichtig zwischen den Leistungsbereichen Zahnerhaltung, Prävention, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu bewerten sind. Seitdem sind Zahnärzte und Krankenkassen in einer beispiellosen Tour de Force damit beschäftigt, den gesamten Bema mit seinen rund 200 Positionen entsprechend diesem gesetzlichen Auftrag umzurelationieren. Dabei spielen beide arbeitswissenschaftlichen Studien, die IHF-Studie der Krankenkassen und die BAZ-II-Studie des Institutes der Deutschen Zahnärzte (IDZ), eine wichtige Rolle. Der Erweiterte Bewertungsausschuss und der Bundesausschuss waren in monatelangen Sitzungen damit beschäftigt, die Kriterien für die Leistungsbeschreibungen festzulegen beziehungsweise die Richtlinien dazu zu erarbeiten.

Für die KZBV stand von vornherein fest, dass unter dem strikten Budget für begrenzte Finanzmittel kein Mehr an Leistungen möglich ist. Die Kassen waren an neuen Leistungen für die Versicherten interessiert, hingegen sollte der bestehende finanzielle Rahmen nicht gesprengt werden.

Am 14. Mai reichte die KZBV im Erweiterten Bewertungsausschuss zunächst einen Antrag ein, der die so genannte „große Lösung“ umfasste: Beantragt wurde eine Änderung sämtlicher zahnärztlicher Leistungsbeschreibungen, die gemeinsam mit der zahnärztlichen Wissenschaft als präventionsorientierte Zahnheilkunde erarbeitet und im erweiterten Bewertungsausschuss abgestimmt wurde. Dabei war allen Beteiligten klar, dass dies im System der GKV nicht finanzierbar sein würde. Der Erweiterte Bewertungsausschuss lehnte diesen Antrag ab. Damit ist dokumentiert, dass unter gesetzlichen Rahmenbedingungen eine präventionsorientierte Zahnheilkunde im Sinne der Patienten nicht machbar ist. In einem zweiten Schritt reichte die KZBV einen Antrag ein, in dem der nach den Studien umrelationierte Bema grundsätzlich belassen, aber durch einige neue Positionen in seinem Präventionsansatz verstärkt wird. Dabei hatte man durch geringfügige Leistungsausgrenzungen in einigen Bereichen ein wenig Einsparpotential freigeschaufelt, um diese Positionen finanzieren zu können. Das Ganze geschah im Hinblick auf die im Ausschuss festgelegte Verhandlungsmaxime der Punkt- und Zeitsummenneutralität.

Der Antrag der Krankenkassen stützte sich in seinen Leistungsbeschreibungen deutlich auf die Ergebnisse, die bereits sukzessive in der Ausschussarbeit beschlossen waren. Dieser Antrag hätte nach Einschätzung der KZBV zu einer Verletzung des vereinbarten Grundsatzes der Punkt- und Zeitsummenneutralität geführt. Das hätte bedeutet, dass Zahnärzte mehr Leistung zu gleichem Preis hätten erbringen müssen.

Anträge abgelehnt

Demzufolge wurden beide Anträge im Erweiterten Bewertungsausschuss in seiner Sitzung vom 14. Mai von den Unparteiischen abgelehnt. Also wurde die Sacharbeit in den Arbeitsgruppen fortgesetzt. In den weiteren Verhandlungen hat man bereits in großen Teilen Einigung erzielt. Absehbar ist, dass es in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie teilweise größere Absenkungen geben und dass es in den Bereichen Konservierende Zahnheilkunde und Chirurgie zu teilweise größeren Aufwertungen kommen wird. Offen ist die Frage der so genannten Frequenzrisiken, also der Leistungen, die in Zukunft in Folge der weiteren Präventionsorientierung verstärkt nachgefragt werden könnten.

Bei der gemeinsamen Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses und des Bundesausschusses am 3. und 4. Juni 2003 soll ein endgültiger Beschluss gefasst werden.

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