Gastkommentar

Berlin ist nicht Lahnstein

Der Berliner Kompromiss zur Gesundheitsreform ähnelt in seinem Ablauf dem von Lahnstein aus dem Jahr 1992. Es gibt allerdings auch Unterschiede, die eine Einschätzung zum weiteren Verlauf schwierig machen.

Hartwig Broll
Gesundheitspolitischer Fachjournalist in Berlin

Die Konsensverhandlungen für eine Gesundheitsreform 2004 sowie der vorgesehene Ablauf der Reformgesetzgebung weisen einige signifikante Parallelen zu den Ereignissen des Jahres 1992 auf, in dem sich Regierung und Opposition im Kompromiss von Lahnstein zum bis heute letzten Mal auf ein gemeinsames Reformwerk geeinigt hatten. Damals wie heute verhandelten Regierung und Opposition rund drei Wochen, als Ergebnis einigte man sich in beiden Fällen auf einen umfangreichen Eckpunktekatalog, nach Lahnstein auf die „Eckpunkte für den Entwurf eines Gesundheitsstrukturgesetzes der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP“. Eine gewisse Parallelität soll auch das folgende Gesetzgebungsverfahren aufweisen: Die schnelle Erarbeitung und Abstimmung eines gemeinsamen Gesetzentwurfes, gefolgt von einem kurzen und reibungslosen parlamentarischen Verfahren.

Damit enden dann aber auch die Gemeinsamkeiten. Schon die Erarbeitung des „1. Diskussionsentwurfes“ erfolgte 1992 wesentlich schneller als diesmal – innerhalb von einer Woche. Für den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ist die gegenwärtige Bummelei – für den ersten Gesetzentwurf ließ man sich gut drei Wochen Zeit – einigermaßen gefährlich. Zuviele der Beteiligten haben hinreichend Gelegenheit, sich als Verlierer wahrzunehmen. Die SPD-Linke oder Franz Müntefering haben dies offensichtlich schon getan.

Deutlich ungünstiger als nach Lahnstein ist auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Eckpunkte – zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Ausgerechnet im berüchtigten Sommerloch, in dem sonst einzelne Abgeordnete enorme Presseresonanz finden, wenn sie mal wieder über ein Nacktbadeverbot schwadronieren, darf sich die Hauptstadtpresse nunmehr auf die – so Horst Seehofer – „größte Reform der jüngeren Sozialgeschichte“ stürzen. Die Gefahr, dass die Reform, oder zumindest doch erhebliche Teile derselben, zerredet und zerschrieben werden, kann zu kaum einem Zeitpunkt größer sein – und der Prozess hat bereits begonnen. Etliche Nachbesserungen wurden und werden gefordert, bei den Zuzahlungen – zumindest in der „hausarztorientierten Versorgung“ –, der „sozialen Ausgewogenheit“ und – natürlich – beim Zahnersatz. Und kaum eine Forderung scheint abseitig genug zu sein, als dass sie von der Öffentlichkeit in der nachrichtenarmen Zeit nicht begierig aufgenommen würde.

Völlig anders als 1992 verläuft auch die Diskussion um die „Reform nach der Reform“. Hatte Seehofer seinerzeit – auch als Reaktion auf die heftige Kritik der Systembeteiligten, die sich durch den Kompromiss überfahren fühlten – einen ausführlichen Diskussionsprozess eingeleitet, der schließlich in die „Petersberger Gespräche“ und die Gesetzgebungsverfahren zur „3. Stufe der Gesundheitsreform“ mündeten, ist die Auseinandersetzung um eine grundlegende Umgestaltung des Gesundheitswesens diesmal bereits in vollem Gange.

Ende August will die Rürup-Kommission ihre Vorstellungen präsentieren – allerdings haben sich für den Bereich der Finanzierung der GKV die meisten Protagonisten bereits festgelegt. Bürgerversicherung oder Kopfpauschalen, bei der Diskussion des berüchtigten „Y-Modells“ der Rürup-Kommission offenbaren sich recht eigenartige Frontverläufe. Seehofer mit den Gewerkschaften und den Grünen gegen den Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung – und gegen die überwiegende Mehrheit seiner Fraktion und Partei – eine in der Tat eigenartige Konstellation.

Bleibt zu hoffen, dass bei all dem die teilweise mutigen Ansätze der Eckpunkte nicht doch noch unter die Räder geraten. „Quertreiber“ und „Büchsenspanner“ gibt es bekanntlich bei Gesundheitsreformen zuhauf.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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