Risikolebensversicherung

Nützlich im Versorgungsfall

Die wichtigste Versicherung in einem Menschenleben bezieht sich auf die Berufsunfähigkeit. Die zweitwichtigste leistet finanzielle Hilfe im Todesfall. Sie ist allerdings nur sinnvoll, wenn nahe Angehörige versorgt werden müssen. Dann aber ist eine Risikolebensversicherung, vor allem für junge Familien, ein absolutes Muss.

Nicht wenige Familien sind Opfer einer eklatanten Falschberatung. Sie schlossen eine Kapitallebensversicherung ab und wollten dabei die sprichwörtlichen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Finanziellen Schutz für Hinterbliebene und zugleich Altersvorsorge im Falle des Überlebens der Police. Dann seien, so die häufige Argumentation von Finanzberatern, die Prämien nicht verloren. Was der Berater zumeist verschweigt: Bei einer Kapitalpolice, zumal einer fondsgebundenen, kassiert er weitaus höhere Provisionen als bei einer simplen Risikopolice.

Was ebenfalls gern verschwiegen oder heruntergespielt wird: Im Todesfall des Hauptverdieners droht beim Abschluss einer Kapital-Police zumeist eine finanzielle Katastrophe.

Verlorenes Kapital

Damit die monatlichen Prämien im Rahmen bleiben, wird die im Todesfall auszuzahlende Versicherungssumme klein gehalten. Im Fall des Falles können die Hinterbliebenen von der Auszahlungssumme nicht lange existieren, wenn der Hauptverdiener früh verstirbt. Und der Prämienanteil, der im Rahmen einer Kapital bildenden Police das Todesfallrisiko abdeckt, ist als Kostenfaktor der Versicherung ebenso verloren wie die Prämie einer reinrassigen Risikolebensversicherung. Zwischen einem Viertel und einem Drittel einer Jahresprämie für eine Kapital-Police zweigt nämlich die Versicherung zur Abdeckung des Todesrisikos ab. Nur der verbliebene „Sparanteil“ bildet Vermögen.

Die meisten neutralen Finanzexperten wie auch die einschlägigen Medien (so etwa die ZDF-WiSo-Redaktion oder die Stiftung Warentest) raten dazu, auf je einer Schiene durch regelmäßiges Ansparen Vermögen zur Altersvorsorge zu bilden und auf einer anderen Schiene das Todesrisiko abzusichern. Die Prämien hierfür sind, wie bei einer Haftpflichtversicherung, in der Tat verloren, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde. Dafür aber sind die Prämien relativ niedrig. Wer etwa als Mann im Alter von 30 Jahren mit einer Laufzeit von 20 Jahren eine Risikolebensversicherung über 150 000 Euro abschließt, zahlt als Nichtraucher bei einem günstigen Anbieter im Jahr nur um die 120 Euro an Prämie. Das sind etwa zehn Euro im Monat. Frauen gleichen Alters und unter gleichen Bedingungen zahlen sogar (wegen ihres geringeren Sterberisikos) rund ein Drittel weniger als Männer. Raucher zahlen allerdings rund ein Drittel mehr als Nichtraucher.

Nicht zu knapp

Der große Pluspunkt einer Risikolebensversicherung: Die Versicherungssumme lässt sich an den individuellen Bedarf anpassen. Sie sollte auf keinen Fall knapp bemessen sein. Wenn einer jungen Familie mit zwei Kindern der Ernährer wegstirbt, sollten schon eine halbe Million Euro aufs Konto der Hinterbliebenen fließen, damit die allein erziehende Mutter ein Auskommen und die Kinder eine angemessene Ausbildung erhalten. Die Prämie für eine langfristige und auskömmliche Absicherung liegt normalerweise zwischen 30 und 50 Euro im Monat. Auf jeden Fall sollte geprüft werden, ob sich die Prämien für die Vorsorge gegen den Todesfall ganz oder teilweise von der Steuer absetzen lassen.

Unter den einzelnen Anbietern gibt es erhebliche Preisunterschiede. So kann zwischen dem preiswertesten und dem teuersten ein Preisunterschied von 100 Prozent liegen. Es ist daher wichtig, bei einer nahezu standardisierten Leistung einen preiswerten Anbieter zu finden. Dazu zählen in aller Regel die Direktversicherer (die ohne Vertreter arbeiten). Eine aktuelle Auflistung der maßgeblichen Anbieter mit Preisen und Konditionen nach dem Tarifstand vom 1. März 2003 publizierte die Zeitschrift „Finanztest“ (herausgegeben von der Stiftung Warentest) in ihrer Ausgabe 5/2003.

Überschüsse

Bei Risiko-Policen gibt es zwei Systeme der (gesetzlich vorgeschriebenen) Überschussbeteiligung. Überschüsse werden hier nicht in erster Linie durch Kapitalanlagen erzielt. Sie entstehen vielmehr dann, wenn weniger Versicherte sterben als laut Sterbetafel angenommen. Für die Beteiligung am Überschuss kann der Versicherte entweder die Beitragsverrechnung wählen. Dann sinken die Beiträge bei gesunkenem Todesrisiko. Sie können aber auch steigen bei einer allgemeinen Risikoerhöhung. Oder der Versicherte wählt den so genannten Todesfallbonus. Dann bleiben die Prämien gleich, aber die Auszahlung im Todesfall erhöht sich. Sie kann aber auch sinken, wenn sich die allgemeine Sterblichkeit erhöht.

Einen markant finanziellen Vorteil bietet keine Variante. Wer indes im Todesfall sein Haus oder seine Eigentumswohnung schuldenfrei stellen will, sollte die Beitragsverrechnung wählen. Wer eine fest kalkulierbare Monatsprämie wünscht, ist mit dem Todesfallbonus besser bedient. Eine junge Familie mit Kindern ist gut beraten, wenn die Eltern die Tarifgattung „verbundene Leben“ wählen. Dann sind beide Elternteile, also nicht nur der Ernährer, versichert. Denn auch der Tod einer jungen Mutter, die kleine Kinder hinterlässt, stellt ein finanzielles Risiko dar. Für die Betreuung der Kinder und des Haushalts muss dann nämlich eine Hilfe engagiert werden.

Bei „verbundene Leben“ wird die Versicherungssumme allerdings nur einmal ausgezahlt. Ein berufstätiges Paar mit Kindern sollte aber besser zwei separate Policen abschließen. Dann bleibt bis zu einem Alter von zumeist um die 50 Jahre ein Familienversorger weiter versichert, wenn ein Elternteil verstorben ist. Unverheiratete Paare sollten einen kleinen Trick anwenden, um Erbschaftsteuern zu sparen. Die fallen nämlich an, wenn einer dem anderen Geld vermacht und bei fehlendem Trauschein keine nennenswerten Freibeträge ins Spiel kommen. Der Trick: Die Partner versichern nicht ihr eigenes Leben, sondern das des anderen.

Aufstocken

Im Bedarfsfall ist auch wichtig, dass die Versicherungssumme einer bereits abgeschlossenen Police ohne eine ärztliche Untersuchung aufgestockt werden kann, etwa wenn weitere Kinder geboren werden oder eine noch zu erwerbende Immobilie im Todesfall schuldenfrei gestellt werden soll.

Die Pflicht zu einer ärztlichen Untersuchung ist in der Regel an die Versicherungssumme wie auch an das Alter des oder der Versicherten gebunden. Die einen Assekuranten verlangen beispielsweise ab 200 000 Euro eine Untersuchung, andere erst bei 300 000 Euro. Ganz penible Gesellschaften zitieren einen 30-jährigen Raucher schon beim Abschluss von 100 000 Euro zum Arzt.

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