Besteuerung von Kapitalerträgen im Ausland

Deutschland im Vergleich

Heftarchiv Praxis
Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne) soll es hier zu Lande demnächst einschneidende Änderungen geben.

Zinsen unterliegen an der Quelle einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Die Sparerfreibeträge (1 601 beziehungsweise 3 202 Euro) bleiben erhalten. Kursgewinne werden pauschal mit 15 Prozent besteuert. Bei Aktien verbleiben gemäß dem „Halbeinkünfteverfahren“ 7,5 Prozent. Bei Wertpapieren aus Altbesitz (erworben vor dem 21. Februar 2003) sollen nur 1,5 (bei Anleihen) respektive 0,75 Prozent (bei Aktien) vom Verkaufspreis als Steuer anfallen. Dividendenerträge sind unter Einbeziehung des Sparerfreibetrags als Einkommen voll zu versteuern.   

Was für Aktien und Renten gilt, soll auch für deutsche Aktienund Rentenfonds gelten. Bei ausländischen Aktienfonds soll das „Halbeinkünfteverfahren“ nicht zum Zuge kommen. Diese Diskriminierung ist gegen EURecht und wird wohl wieder aufgehoben werden müssen.

Im Vergleich zu dieser Neuregelung positionieren sich andere Staaten unterschiedlich.

Frankreich:Es gibt eine 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Zinsen, keinen Sparerfreibetrag. Kursgewinne, auf Aktien wie auf Renten, werden pauschal mit 26 Prozent besteuert, sofern 7 650 Euro überschritten werden. Dividenden gelten als Einkommen. Ausländer versteuern Zinsen in Frankreich nur mit pauschal 15 Prozent. Für Inländer gibt es eine Vermögensteuer von bis zu 1,8 Prozent bei 750 000 Euro Freibetrag. An den Fiskus gehen Kontrollmitteilungen der Banken.   

Belgien:Abgeltungssteuer auf Zinsen wie auch auf Dividenden von 15 Prozent. Keine Freibeträge. Kursgewinne sind generell steuerfrei. Bei Ausländern werden Zinsen nicht besteuert. Für Deutsche ein noch unentdecktes Steuerparadies.  

Italien:Zinsen werden pauschal mit 27 Prozent besteuert, nach 18 Monaten mit 12,5 Prozent. Dividenden werden pauschal mit 12,5 Prozent besteuert. Zusätzlich gewährt der Fiskus Körperschaftsteuergutschriften. Auch auf Kursgewinne werden pauschal 12,5 Prozent fällig. Ausländer dürfen steuerfrei Sparkonten und Anleihen halten.Österreich:25 Prozent Abgeltungssteuer auf Zins- und Dividendenerträge. Keine Besteuerung von Kursgewinnen. Ausländer zahlen keine Steuern auf Kapitalerträge.  

Schweiz:Wer die definitive Quellensteuer wählt, zahlt 35 Prozent auf Zins- und Dividendenerträge. Kursgewinne sind steuerfrei. Je nach Kanton bis zu 0,9 Prozent Vermögensteuer bei maximal 100 000 Franken Freibetrag. Ausländer zahlen keine Steuern auf ausländische Wertpapiere.

Niederlande:Der Fiskus besteuert Zinsen und Dividenden pauschal mit 30 Prozent bei einer angenommenen Rendite von vier Prozent. Kursgewinne sind steuerfrei. Für Ausländer sind Festzinstitel und Investmentfonds steuerfrei. Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus.  

Luxemburg:Zinsen und Dividenden sind als Einkommen zu versteuern, bei einem Freibetrag von 1 488 Euro. Nach sechs Monaten sind Kursgewinne steuerfrei. Ab einem Freibetrag von 75 000 Euro gilt für Inländer eine Vermögensteuer von 0,5 Prozent. Für Ausländer sind alle Kapitalerträge steuerfrei.

Großbritannien:Zinsen sind wie Einkommen zu versteuern, keine Sparerfreibeträge. Auf Dividenden gilt ein reduzierter Steuersatz von bis zu 20 Prozent. Kursgewinne werden wie Zinsen besteuert, bei einem Freibetrag von 7 700 Pfund. Der Fiskus erhält von den Banken Kontrollmitteilungen. Dividenden, Bankzinsen und Eurobonds sind für Ausländer steuerfrei.  

USA:Zinsen werden wie Einkommen mit bis zu 39 Prozent besteuert. Dividenden sind seit neuestem steuerfrei. Innerhalb von fünf Jahren sind Kursgewinne mit 20 Prozent, danach mit 18 Prozent zu versteuern. Der Fiskus – auch das deutsche Bundesamt für Finanzen – erhält Kontrollmitteilungen. Ausländer versteuern Zinsen pauschal mit 30 Prozent, Dividenden mit 15 Prozent.

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