BZÄK-Gespräch mit Horst Seehofer zur weiteren Reform der Zahnbehandlung

Die Herausnahme ist für Neuzugänge zumutbar

Die Tinte unter dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist noch nicht trocken, schon werden neue Reformpläne geschmiedet. Die CDU stellte den Vorschlägen der Rürup-Kommission die der Herzog-Kommission gegenüber. Die Schwesterpartei CSU, deren stellvertretendem Vorsitzenden Horst Seehofer in den letzten Monaten eine bis in die eigene Fraktion hinein kritisierte sozialpolitische Außenseiterposition vorgehalten wurde, arbeitet ebenfalls an neuen Vorschlägen für das deutsche Gesundheitswesen. Horst Seehofer hat in einem vom Präsidium der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit Skepsis erwarteten Gespräch seine – zum Teil überraschenden – Vorstellungen geäußert. Die zm dokumentieren das mit BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und Vizepräsident Dr. Wolfgang Sprekels geführte Gespräch.

BZÄK:Für die Zahnärzteschaft hat der Vorschlag der Herzog-Kommission, dass mit der Krankenversicherung keine soziale und familienpolitische Umverteilung mehr gemacht werden soll, eine gewisse Attraktivität. Avisiert ist eine Kopfpauschale als kapitalgedecktes, einkommens- und konjunkturunabhängiges Prämienmodell. Die Kommission hat zwar erklärt, dass die Leistungen für die Zahnbehandlung (nebst Zahnersatz) mit insgesamt etwa 0,9 Prozent, also rund 9,5 Milliarden Euro, problemlos von der GKV absetzbar seien. Die Absicherung soll aber einseitig auf die Arbeitnehmer übertragen werden. Sie haben bisher für den Erhalt der Zahnbehandlung in der GKV gekämpft. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?  

Horst Seehofer:Den Vorschlag, die Zahnbehandlung insgesamt aus der GKV auszugliedern und in die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer zu übertragen, muss man differenziert angehen. Die Prophylaxe und Behandlung von Zahnerkrankungen gehört zu den elementaren medizinischen Bedürfnissen aller Menschen. Die bisherige Einbindung der Zahnbehandlung in den Leistungskatalog der GKV hat diesem Bedürfnis und dem Stellenwert der Zahnmedizin in geeigneter Weise Rechnung getragen. Eine Ausgliederung dieses Bereiches aus der GKV für den Bestand der Versicherten würde dagegen eine Vielzahl von Fragen und Problemen auslösen. Für die mit diesen Fragen verbundenen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme gibt es bis heute keine adäquaten Lösungen. Abgesehen davon zeigen alle bisher bekannt gewordenen Berechnungen aus der privaten Krankenversicherungswirtschaft, dass bei Umstellung auf eine private Absicherung der Zahnbehandlung bei den jetzigen GKV-Versicherten die dafür notwendigen Beiträge weit höher als bisher in der GKV liegen. Dies hätte somit eine zusätzliche finanzielle Belastung der Menschen zur Folge, die nicht vertretbar wäre. Vor allem wäre dies eine Zumutung für die Versicherten, die seit Jahrzehnten ihre Beiträge in der GKV auch für die Zahnbehandlung gezahlt haben und dann in Zukunft dies zu wesentlich höheren Kosten anderweitig absichern sollen. Etwas anderes wäre dies für Neuzugänge in der GKV. Bei diesen Personen halte ich eine private Absicherung der Zahnbehandlung für umsetzbar.  

BZÄK:Die Pläne der Herzog-Kommission sehen im Rahmen der Pauschalprämie nicht nur einen Wechsel innerhalb der GKV, sondern optional auch zur PKV vor. Das wäre – auch wenn es die gesamte Zahnheilkunde avisiert – kongruent zum aktuellen Gesetzentwurf für den Zahnersatz. Hier besteht die Gefahr, dass das Siechtum der GKV auf die PKV übertragen wird. Soll hier das ‚sozialverträgliche Ableben‘ der PKV eingeläutet werden?

Horst Seehofer:Die Probleme der PKV mit den Kosten des medizinischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung sind mit der GKV vergleichbar. Auch die PKV hatte in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben- und Beitragsanstiege zu verzeichnen. Ich habe nicht den Eindruck, dass das PKV-System der GKV überlegen ist.  

BZÄK:Die Herausnahme der gesamten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aus der GKV fördert im Interesse der Patienten die Entwicklung einer modernen Zahnheilkunde. Eine Herausnahme in kontinuierlicher Folge ab einem bestimmten Lebensalter wirft allerdings die Frage nach dem Umgang mit Hochrisikogruppen in einer solchen Systematik auf. Wie will die CSU dieses Problem angehen?  

Horst Seehofer:Ich gehe davon aus, dass die Zahnärzte auch schon heute – in Umsetzung ihrer ethischen Verpflichtung – ihre gesetzlich krankenversicherten Patienten bestmöglich versorgen. Die Frage, die sich aber für die Zukunft stellt, ist, wie und mit welchem Versicherungsmodell bei künftigen Versicherten die Zahnbehandlung oder auch andere Leistungen abgesichert werden sollen. Unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes wäre dies meines Erachtens für die heute Versicherten keine Option. Aber gegenüber Personen, die derzeit noch nicht in der GKV versichert sind, wäre es zumutbar, wenn diesen deutlich erklärt wird, dass die GKV die Zahnbehandlung nicht mehr übernimmt und diese anderweitig versichert werden muss. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie man dann mit Personen verfährt, die auf Grund von zum Beispiel genetischen Schäden, Unfällen oder Krebserkrankungen ein erhebliches Krankheitsrisiko haben.  

BZÄK:Nach unseren Vorstellungen sollte das durch eine Herausnahme der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eingesparte Geld nicht zum stopfen von Haushaltslöchern dienen, sondern den Patienten zugute kommen. Echter Wettbewerb kann nur dann entstehen, wenn der Patient sich seine Versicherung nach Beitragshöhe und Leistungsfähigkeit, seinen Behandler nach Leistung und Honorar frei wählen kann. Das setzt allerdings eine von zusätzlichen Restriktionen freie Gebührenordnung ohne zusätzlich einengende Multiplikatorbegrenzung voraus. Wie denken Sie über diese Forderung?  

Seehofer:Eine Gebührenordnung ohne Begrenzung ist für mich nicht vorstellbar. Dies gibt es auch bei anderen Berufsgruppen nicht. Man sollte bei solchen Forderungen nicht vergessen, dass der Zahnarzt als Behandler eine wesentlich stärkere Position in den Honorarverhandlungen hätte als die Patienten. Ich möchte den Rat geben, auch bei den berechtigten Forderungen zur Modernisierung der Gebührenordnung soziale Aspekte und ein vernünftiges Maß nicht außer Acht zu lassen.

 

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