Der besondere Fall

50 Jahre und kein bisschen altersschwach

191455-flexible-1900
Heftarchiv Zahnmedizin

Dieser Tage erschien ein älterer Patient von etwa 70 Jahren in meiner Sprechstunde und legte mir eine herausgefallene Krone mit Anhänger vor. Er wollte wissen, ob man das gute Stück wieder befestigen könne. Bei der zahntechnischen Arbeit handelte es sich um eine so genannte „Fensterkrone" für den Zahn 13, ein Kronentyp, der nur noch den älteren Kollegen bekannt sein dürfte und fraglos als historisch bezeichnet werden muss. Angehängt war ein Freiendglied für den Zahn 14. Bei der zahnfarbenen Verblendung handelte es sich um eine aufgeschliffene Platin-Langstiftfacette mit genieteten Stiften. Der Ankerzahn 13 war frei von Karies und parodontal gesund. Der Patient erklärte, er habe die Brücke als junger Mann im Jahre 1953 von dem Dentisten Karl Suwe (1904 – 1984), einem in Burg auf Fehmarn (Schleswig-Holstein) ansässigen Behandler, erhalten.

Diese hübsche kleine Arbeit mag manchen jungen Kollegen Demut lehren, sie mag auch die Frage rechtfertigen, ob jede heute geltende Bestimmung (hier: Freiendbrücken mit nur einer Ankerkrone sind in jedem Fall kontraindiziert) sinnvoll ist. Ich war glücklich, meinem langjährigen Patienten seine Krone wieder einsetzen zu können und bin sicher, sie wird noch viele Jahre in situ sein, vielleicht kein kosmetisches Schmuckstück, aber ein solides Stück Zahnbehandlungskunst.

Dr. Ulrich LohseAm Markt 2223769 Burg auf Fehmarn

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