Steuern sparen

Zündende Ideen zum Jahreswechsel

Im nächsten Jahr sinkt der Spitzensteuersatz dank Steuerreform. Für 2004 können Selbständige und Angestellte, Anleger und Vermieter selbst noch etwas tun. Sie müssen nur die Zeitpunkte für Einnahmen und Ausgaben so geschickt gestalten, dass die Steuerlast sich minimiert.

Die gute Nachricht zuerst: Die letzte Stufe von Hans Eichels Steuerreform zündet in 2005 und es profitieren die Spitzenverdiener. Denn der höchste Steuersatz von 45 Prozent sinkt auf 42.

Schöne Aussichten

Das bedeutet für Ehepaare, die mehr als 104 304 Euro im Jahr versteuern müssen, dass sie jeden Euro über diese Summe hinaus nur noch mit 42 statt wie bisher mit 45 Prozent versteuern müssen. Für Singles liegt die Grenze bei 52 152 Euro. Ab dem nächsten Jahr sparen beispielsweise Ehepaare mit einem zu versteuernden Einkommen von 125 000 Euro pro Jahr 1 888 Euro und Singles entsprechend sogar 2 819 Euro. Der niedrigste Steuersatz, zu dem ein Einkommen abgabenpflichtig wird, sinkt von 16 auf 15 Prozent. Komplett abgabenfrei bleiben die Einkünfte weiterhin bis zu 7 664 Euro.

Steuern – zum eigenen Ziel

Diese Aussichten gelten für das kommende Jahr. Ansonsten aber herrscht ein ziemlich großes Durcheinander. Jedes Jahr müssen sich die ohnehin geplagten Steuerzahler auf viele neue Regelungen einstellen.

Dabei stehen die wirklich wichtigen Entscheidungen noch aus. Vor allem die Änderung bei der Erbschaftssteuer! Mit der ist wohl erst im nächsten Frühjahr zu rechnen. Immer noch nicht geeinigt hat man sich über die Eigenheimzulage. (Jedenfalls nicht bis Redaktionsschluss.) Gut möglich, dass die Parlamentarier sich mal wieder in allerletzter Minute zu einem – unbefriedigenden Kompromiss zusammenfinden.

Der verunsicherte Steuerzahler hat genug damit zu tun, die geltenden Gesetze so zu achten, dass sie ihm möglichst wenig schaden, und die Steuerlast in diesem Jahr so niedrig wie möglich zu halten und dem Fiskus ein paar Schnippchen zu schlagen. Steuern sparen kann man zum Beispiel, in dem man viel Geld ausgibt. Gemeint ist damit natürlich nicht das neueste Designermodell aus der feinsten Boutique am Platz. Vielmehr kann es sich lohnen, sowieso anstehende Investitionen noch vor Silvester zu tätigen, so dass die Kosten dafür noch die Steuerlast für dieses Jahr mindern. Dazu gehören neben Werbungskosten für Selbständige natürlich auch Betriebsausgaben, die sich vorziehen lassen.

Gut Ding will Eile haben

Steht zum Beispiel eine Schönheitsreparatur in der vermieteten Immobilie an, sollte der Eigentümer schleunigst die Handwerker bestellen. Wer noch in diesem Jahr die Wohnung oder das Haus in Schuss bringt, darf die anfallenden Kosten als Erhaltungsaufwand noch zu hohen Steuersätzen abziehen.

Energie und gleichzeitig Steuern sparen erlaubt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 52/02). Danach dürfen Hausbesitzer eine Solaranlage einbauen, um damit das Brauchwasser zu heizen. Die Kosten dafür ziehen sie von den Mieteinnahmen ab. Das geht auch, wenn eine noch gut funktionierende Gastherme vorhanden war.

„Finanztest“ hat ausgerechnet, dass zwei Gutverdienende ihr Einkommen in Höhe von 100 000 Euro mit 20 000 Euro Werbungskosten oder Betriebsausgaben senken und damit in diesem Jahr noch 494 Euro mehr Steuern sparen können als nächstes Jahr– weil eben der derzeitige Spitzensteuersatzes 45 Prozent beträgt.

Abgeschrieben

Aus steuerlicher Sicht uninteressant ist inzwischen leider die Anschaffung von Arbeitsmitteln. Im letzten Jahr hätte sich der Kauf des neuesten Apple-Designs oder eines schicken neuen Firmenwagens kurz vor Jahresschluss noch gelohnt. Doch jetzt rechnet der Fiskus anders: So verteilt er zwar weiterhin zum Beispiel die Abschreibung eines Firmenwagens auf sechs Jahre. Doch hätte ein Selbstständiger zum Beispiel von einem im November für 72 000 Euro gekauften Porsche früher noch die Hälfte der Jahresrate in Höhe von 12 000 Euro absetzen können, so erlaubt die Regelung seit Jahresanfang nicht mehr als zwei Monatsraten, also für November und Dezember jeweils 1 000 Euro.

Die Abschreibungsfristen für den Computer betragen drei und für Büromöbel sogar 13 Jahre. So lange die Anschaffungen die Ausgabengrenze von 410 Euro (475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer) nicht überschreiten, können sie sofort abgesetzt werden. Das gilt für Privatleute, die sich etwa einen neuen Bürostuhl kaufen genauso wie für Selbständige.

Unklarheit herrscht immer noch zum Thema Eigenheimzulage. Angeblich soll sie komplett gestrichen werden. Wer jetzt schon weiß, dass er sich eine Immobilie zulegen will und vielleicht sogar schon ein Objekt im Auge hat, sollte noch in diesem Jahr zuschlagen. Denn für alle, die noch vor Jahresende kaufen oder einen Bauantrag stellen, fließen die staatlichen Zuschüsse noch acht Jahre lang. Voraussetzung: Das positive Einkommen eines Ehepaars betrug 2003 und 2004 nicht mehr als 140 000 Euro. Pro Kind dürfen es 30 000 Euro mehr sein. Auch die Zulage pro Jahr in Höhe von 1 250 Euro erhöht sich je Kind um satte 800 Euro.

Wer schon sein eigenes Haus bewohnt und gelegentlich über die Gartenarbeit stöhnt, kann sich mit Hans Eichels Hilfe einen Gärtner leisten, der noch eben das Laub zusammenharkt oder die Tulpenzwiebeln fürs nächste Frühjahr in die Erde steckt. Auch Putzhilfe oder Kindermädchen werden vom Finanzamt gefördert. 20 Prozent der Kosten für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ darf der private Arbeitgeber von der Steuerschuld abziehen; die Tulpenzwiebeln oder den Spaten – also das Material – muss er allerdings selbst bezahlen. Allerdings gibt es den Steuerrabatt nur bis zu 600 Euro pro Jahr. Da aber die Finanzbeamten immer noch nicht wissen, welche Jobs genau gefördert werden, sollte man schon mal vorsorglich darauf hinweisen, dass es sich um ganz einfache Arbeiten handelt, die immer wiederkehren, zum Beispiel Obstbäume schneiden.

Klotzen statt Kleckern

Mehr Steuerersparnis als diese Peanuts bringt ein Verschieben von Einnahmen ins nächste Jahr. So können Selbständige vielleicht größere Rechnungen ihren Kunden erst im nächsten Jahr vorlegen. Dann wird nämlich nach den neuen Steuersätzen für Spitzenverdiener abgerechnet. Dieses Manöver lohnt sich auch für die Praxisangestellten, wenn sie das Weihnachtsgeld erst im Januar kassieren.

Kapazitäten beim Kapital

Kompliziert wird es, wenn Kapitalanleger noch Steuern sparen wollen. Und das trifft für alle zu, die ihren Sparerfreibetrag in Höhe von 1 370 Euro und die Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge von 51 Euro überschritten haben. Eine Möglichkeit ist natürlich, schon jetzt den Kindern Zinspapiere zu übertragen. Denn sie dürfen ebenfalls 1 370 Euro steuerfrei kassieren und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro nutzen. Wer das nicht möchte, dem bleiben noch andere Möglichkeiten, Zinspapiere steuergünstig einzukaufen.

Doppelt gewonnen

Vorzüglich geeignet sind Anleihen, deren Zinszahlungstermin erst im nächsten Jahr fällig ist. Im Preis für diese Papiere sind die bis dahin aufgelaufenen Zinsen enthalten. Diese Stückzinsen zieht der Anleger dann als negative Einnahmen von seinen sonstigen Einkünften ab. Die Zinsen, die ihm im nächsten Jahr gut geschrieben werden, kosten weniger Steuern. Vielleicht erreicht der pfiffige Rechner mit dem Kauf der Festverzinslichen ja sogar, dass sein Einkommen unter die kritische Grenze fällt, bis zu der er Anspruch auf die Eigenheimzulage hat. Dann hätte er doppelt gewonnen.

Wer laufende Zinszahlungen nicht in seinen Jahresetat einrechnen muss und zufällig nach einer Geldanlage sucht, für den eignen sich vielleicht Zerobonds, auf deutsch Null-Kupon- Anleihen. Bei diesen Papieren entfällt die regelmäßige Zinszahlung. Die Zinsen sammeln sich bis zur Fälligkeit an und werden dann auf einen Schlag ausgezahlt. Besonders interessant wird diese Anlage, wenn die Auszahlung erst im Pensionsalter erfolgt. Dann fällt die Steuerentlastung dank günstiger Alterssätze und Freibeträge umso höher aus.

Auch Anleihen mit Minizinsen und Fälligkeit in einem Jahr bringen Steuervorteile. Denn liegt der Kaufkurs deutlich unter dem Rückzahlungskurs, muss der Renditejäger nur die Minizinsen versteuern. Behält er die Anleihen mindestens ein Jahr, dann ist die Spekulationsfrist überschritten und der Anleger kassiert den Kursgewinn steuerfrei. Über einen Verkauf ihrer Anteile noch in diesem Jahr sollten Fondsbesitzer nachdenken. Denn nur in 2004 müssen Investmentfonds keine Zwischengewinne – also aufgelaufene Erträge – ausweisen. Wer jetzt verkauft, braucht die Gewinne und Dividenden nicht zu versteuern. Im nächsten Jahr gilt wieder die alte Regel. Dann dürfen die Zwischengewinne wieder wie Stückzinsen behandelt werden – so ist es jedenfalls derzeit geplant. Deshalb dürfen neue Investitionen ruhig bis zum Januar warten.

Das Verwirrspiel geht weiter

Auch wenn 2005 die Steuerreform laut Plan vollendet sein wird, für den Steuerzahler bleibt der Umgang mit dem Finanzamt ein Verwirrspiel. Bundesfinanzminister Hans Eichel weiß das und möchte vor allem den Anlegern gern behilflich sein. Deshalb hat er die Banken und Sparkassen angewiesen, jedem Kunden vom kommenden Jahr an auf einem Formular Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne aus dem Vorjahr aufzulisten. Diese Daten sollen die Anleger dann in ihre Steuererklärung übertragen.

Die offizielle Idee dahinter: Den Anlegern will man die Erklärung von Kapitalerträgen erleichtern. Der gar nicht so nette Hintergedanke dabei: Die Steuerbeamten können sich so jederzeit einen Überblick über die Kapitaleinkünfte ihrer Kunden verschaffen. Zwar gehen diese Listen nicht automatisch ans jeweilige Finanzamt, aber die Behörde kann sie anfordern, allerdings (noch) keine vollständigen Angaben erwarten. Bislang hapert es nämlich noch an den nötigen Anweisungen für die Durchführung. So brauchen die Banken zum Beispiel keine Angaben über die Höhe der Freistellungsaufträge ihrer Kunden zu geben. Ohne diese Information aber können keine verlässlichen Daten über die Einkünfte ermittelt werden. Letztendlich muss sich der Steuerzahler wieder selbst um die exakten Angaben kümmern.

Hunger auf Fakten

Wollen die Finanzbeamten noch mehr wissen, dürfen sie ab dem 1. April nächsten Jahres – pünktlich zum Ende der Frist, zu der die Steueramnestie abläuft – beim Bundesamt für Finanzen nachfragen, über welche Konten und Depots ein Kunde verfügt.

Ebenfalls bleibt es dem Fiskus nicht länger verborgen, wenn jemand einen für seinen Kontostand hohen Betrag im fünfstelligen Bereich bekommt. Die Geldinstitute sind angewiesen, diesen Vorgang sofort der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Finanzamt zu melden. Die offizielle Begründung: So will man Geldern aus dem Drogenhandel und der Prostitution auf die Schliche kommen. Doch auch für jeden Steuerfahnder dürften die Informationen ein gefundenes Fressen sein. Aber gegen die erlaubten Tricks können auch sie nichts ausrichten.

Marlene Endruweit

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