Das neue Präventionsgesetz

Kassen geben den Ton an

Das neue Präventionsgesetz liegt auf dem Verhandlungstisch. Erste Eckpunkte stehen – darauf hat sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach langem Hin und Her mit den Sozialkassen geeinigt. Doch was Schmidt als großen Erfolg feiert, ist nur ein Pyrrhussieg: In wichtigen Punkten musste sie klein beigeben, außerdem kündigten CDU-Länder und Union bereits ihr Veto an.

„Sport ist Mord, Schokolade macht glücklich und Rauchen ist cool“ – nach diesem Motto lebt auch hier zu Lande vermehrt Jung und Alt. Für viele endet das „Dolce Vita“ jedoch dramatisch: Ein Fünftel stirbt in Deutschland an den Folgen von Zigaretten und Alkohol, Herz-Kreislauferkrankungen stehen auf der Liste der Todesursachen nach wie vor auf Platz eins.

Diesen Trend soll das neue Präventionsgesetz stoppen: Eine bundesweite Stiftung „Gesundheitsförderung und Prävention“ koordiniert ab 2005 die Vorsorge. Darauf hat sich Ulla Schmidt nach langer Sendepause mit den Sozialkassen verständigt.

Kampagnen in Kindergärten, Schulen, Betrieben und Konzepte speziell für Ältere sind geplant, um „das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Vorsorge zu stärken“, so die Ministerin. Die Krankenkassen gäben heute viel Geld für die Behandlung chronischer Krankheiten aus, welche vielfach durch Vorsorge verhindert werden könnten. Ziel sei es, vor allem diejenigen anzusprechen, die sonst kaum erreicht werden können.

40 Prozent ihrer für die Prävention verfügbaren Mittel – rund 250 Millionen Euro pro Jahr – will die Regierung über kurz oder lang in die Stiftung einbringen. Nur die Projekte sollen gefördert werden, die Einsparungen bei den Therapiekosten versprechen.

Ursprünglich sah Schmidt vor, dass die Sozialversicherungsträger – Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung – sich mit jährlich 140 Millionen Euro an den Ausgaben beteiligen. Doch da stellten sich die Kassen quer: Maximal 50 Millionen Euro sind sie bereit zu zahlen, 35 Millionen Euro davon will allein die Krankenversicherung tragen. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob mehr Geld nötig ist. Schrittweise soll der Betrag auf 100 Millionen Euro aufgestockt werden.

Nachgeben musste Schmidt auch im Hinblick auf die personelle Besetzung: Wäre es nach ihr gegangen, hätten Bund, Länder und Gemeinden im Stiftungsrat mit je einem Drittel der Stimmen bei der Geldvergabe mitentschieden. Nun wird die öffentliche Hand im 30-köpfigen Stiftungsrat lediglich mit sieben Sitzen vertreten sein und darf nur bei allgemeinen Fragen zur Prävention mitreden. Über Verteilung der Mittel und Art der Projekte können die Kassen deshalb weitgehend alleine entscheiden.

Boykott droht

Die Koalition will das Gesetz noch dieses Jahr verabschieden. Die Union fordert aber bereits jetzt eine deutliche Nachbesserung. „Sonst wird das Gesetz im Bundesrat scheitern“, prognostiziert Hessens Gesundheitsministerin Silke Lautenschläger (CDU). Die CDU-Länder sind gegen Schmidts Vorschlag, der Stiftung 40 Prozent der gesamten Bundesmittel zukommen zu lassen. Sie wollen dem Bund nur 20 Prozent geben, den Rest sollen je zur Hälfte Länder und Kassen erhalten. Die CDU hält generell wenig von einem Präventionsgesetz des Bundes und will eine strikte Kontrolle durch die Länder – allerdings ohne dass diese eigene Mittel beizusteuern brauchen. Dagegen verlangt sie, „eine maßgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes festzuschreiben“.

Dies sei ein tragfähiger Kompromiss, rüffelte indessen IKK-Chef Rolf Stuppardt, und forderte die Länder auf, sich anzuschließen. Er warnte davor, die Aufgaben der Stiftung mit denen der Länder zu vermischen. Es dürfe keinen neuen Verschiebebahnhof geben.

Auch bei Regierung und SPD-geführten Ländern stößt die Unionsidee auf wenig Gegenliebe: „Es reicht nicht, einfach klein anzufangen“, meint Staatssekretärin Marion Caspers-Merk. Auch NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) bevorzugt die „große Lösung“: „Der Spatz in der Hand ist mir zu wenig. Dann gehe ich lieber zurück in mein Nordrhein-Westfalen.“

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