Alternativen zum Kontokorrentkredit

Vorschusslorbeer ernten

Auszüge, Dispokredit und Sollzinsen, viele Zahnärzte möchten diesen Bürokram am liebsten einfach nur abheften, so lange wie die Sache gut läuft. Aber tut sie das? Läuft es wirklich gut? Der Bank ein bisschen auf die Finger zu sehen, zeugt von einem gesunden Misstrauen, und das ist oft angebracht: zum Beispiel beim Zinssatz für den Kontokorrentkredit.

Ein niedergelassener Zahnarzt aus dem Ruhrgebiet erfährt im Gespräch mit Kollegen, der Zinssatz seines Kontokorrentkredites mit derzeit elf Prozent sei viel zu hoch, gerade vor dem Hintergrund seiner überdurchschnittlichen Kreditwürdigkeit und seiner Bank zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten: Ihr steht neben einer Grundschuld noch eine werthaltige Bürgschaft seines Vaters zur Verfügung. In der Vergangenheit hat er sich nie um den Umfang seiner Sicherheiten gekümmert und diese schon gar nicht in Verbindung mit seinem Kreditzinssatz gebracht. Dafür hat er im wahrsten Sinne des Wortes gezahlt. Jetzt wird’s Zeit, zu handeln. Gleich prüft der Zahnarzt die anderen Kredite: Es besteht außer dem Kontokorrentkredit über 60 000 Euro nur noch ein kleineres Praxisdarlehen über knapp 30 000 Euro. Grundschuld und Bürgschaft lauten dagegen über insgesamt 120 000 Euro, macht einen Überhang von 30 000 Euro. Dieser Mehrbetrag geht auf eine frühere Immobilienfinanzierung zurück, die aber längst nicht mehr besteht. Die Bank hat ihm ungeachtet dieses Hintergrundes bislang keine Rückübertragung eines Teils der Sicherheiten angeboten. 

Zeit für eine Strategie

Jeder ist seines Glückes Schmied, das gilt besonders bei Finanzangelegenheiten: Der Zahnarzt legt sich jetzt seine Strategie zurecht, damit er günstigere Konditionen erhält. Wie kann er seine Bank dazu bewegen, den Kreditzinssatz zu senken. Denn er schöpft den Kontokorrent – altbekanntes Problem der sich überschneidenden Einund Ausgänge der Zahlungen – regelmäßig in voller Höhe aus. Neben den laufenden Kosten, wie den Gehältern seiner Mitarbeiterinnen, finanziert er über diesen Kredit auf seinem Geschäftskonto sämtliche Praxisinvestitionen. Diese Vorgehensweise, das Praxiskonto neben kurzfristigen Überziehungen auch für zusätzliche Investitionszwecke in Anspruch zu nehmen, ist bei Zahnärzten verbreitet. Die Banken spielen hier meist gern mit, da sie bei geringem Ausfallrisiko hohe Zinsen kassieren: Neben ohnehin schon hohen Kreditzinsen werden in der Regel zusätzliche kurzzeitige, und damit für den Kunden kostspielige Überziehungszinsen fällig, die je nach Bank oder Sparkasse etwa zwischen vier und sechs Prozent betragen.

Bei Bonität: Barvorschuss

Hier kann der Zahnarzt mit Hilfe seines Steuerberaters prüfen, ob er einen Teil des Kontokorrentkredites in ein mittelfristiges Praxisdarlehen umschuldet, für das er derzeit etwa sechs Prozent Zinsen pro Jahr zahlt.

Darüber hinaus sollte er seine Bank auf einen so genannten „Barvorschuss“ oder „Eurokredit“ ansprechen. Diese Kreditform wird je nach Bank etwa ab 25 000 beziehungsweise 50 000 Euro mit Laufzeiten zwischen meist einem Monat und einem Jahr angeboten. Es ist üblich, den Barvorschuss am Ende der jeweiligen Laufzeit entweder in einer Summe zu tilgen oder zu verlängern. Dazu reicht es meist, die Bank zwei oder drei Wochen vor dem Ablauftermin darüber zu informieren und um eine entsprechende Verlängerung zu bitten. Der Barvorschuss setzt neben einer guten Kreditwürdigkeit erstklassige Kreditsicherheiten voraus. Im Gegenzug zahlt der Kreditnehmer lediglich fünf bis sechs Prozent Zinsen im Jahr. Also könnte der Zahnarzt hier beispielsweise 30 000 Euro vom ursprünglichen Kontokorrentkredit in einen Barvorschuss umschulden und etwa die Hälfte der bisherigen Zinsen, also zirka 1 500 Euro im Jahr sparen.  

Michael VetterVetter-Finanz@t-online.de

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